Person A u B erwerben je eine Doppelhaushälte direkt vom Bauherr und Eigentümer.(Neubau)
Nach 7 Jahren wurde vom Katasteramt festgestellt,das das neu errichtete Haus nicht eingemessen wurde.
Wer trägt nun die Kosten für die Einmessung?
Person A u B erwerben je eine Doppelhaushälte direkt vom Bauherr und Eigentümer.(Neubau)
Nach 7 Jahren wurde vom Katasteramt festgestellt,das das neu errichtete Haus nicht eingemessen wurde.
Wer trägt nun die Kosten für die Einmessung?
Der Eigentümer laut Grundbuch.
Christian
Hallo Ingo,
laut den Landesvermessungsgesetzen der Eigentümer. Ob er sich etwas vom Bauträger holen kann, liegt an der Vertragslage.
Grüße
Ulf
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Das Katasteramt hat sich an die Personen A u B als
Eigentümer geschrieben.
Aber nach Fertigstellung des Hauses hätte doch der Bauherr dieses veranlassen müssen?
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Wer trägt nun die Kosten für die Einmessung?
Wie meine Vorredner schon schreiben: A und B. Da im Kaufvertrag nichts anderes stand, kann sich der Verkäufer da raus halten. Bei Neubauten entstehen häufiger Nebenkosten, die im Kaufvertrag nicht erwähnt sind und die dann der Käufer des Neubaus trägt.