Gehen wir mal davon aus, dass Person A auf seinem Grundstück einen Damm errichtet, der ca. 3m hoch ist. Eine weitere Person B, die nebenan wohnt, ist damit unzufrieden - Lichteinfall ändert sich usw. Brauch A dafür eine Baugenehmigung oder kann er die Erde 3m hoch und 20m lang und 1m breit lagern? Kann A so viel Erde aufschütten, wie er will? Braucht er dazu nicht eine Genehmigung?
kann er die Erde 3m hoch und 20m lang und 1m breit lagern?
Hallo Disap,
ich würde vermuten, wenn ein Statiker das sieht, fragt er sich, was er für einen Mist studiert hat.
Oder war das eine Umschreibung für eine Mauer? Dann wäre ein Blick in die Landesbauordnung eventuell hilfreich.
Grüße
Ulf