Baurecht evt. Überschreitung von Kompetenzen

Liebe/-r Experte/-in,
wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen. Da unsere Gründung des Kellers (die wir uns erst durch umfangreiche Gutachten durch das zuständige städtische Umweltamt genehmigen lassen mußten) etwas tiefer liegt als das der Nachbarn) werden wir jetzt gezwungen, uns hinsichtlich des Geländes/Geländemodellierung mit den Nachbarn abzustimmen.
In der Weise, dass wir gegenseitig der Geländemodellierung
zustimmen müssen sonst erhalten wir die Baugenehmigung nicht bzw. würden wir die Unterschrift nicht vorlegen, würde den Bauamtmitarbeitern wieder etwas einfallen, das Projekt zu verzögern.

Dazu muss ich noch aufführen, dass beide Haushälfte bzw. deren Keller gemäß Bebauungsplan etwas aus dem Erdreich (wg. vorgeschobenem Wasserschutzgebiet, obwohl es dazu in dem entsprechenden Gesetzestext auch keine Stelle dazu gibt)
herausragen müssen und das Gelände dann angeschoben werden muss.

Ich habe das bisher so verstanden, dass jeder sein Gelände (im entsprechenden Umfang des Bebauungsplanes) gestalten kann und falls Regenwasser (aufgrund der schlechten Lehmbodenverhältnisse) oder etc. das eigene Grundstück beeinträchtigt man den Nachbarn um Abhilfe ersuchen kann, bzw. schlimmstenfalls Klagen müßte.
Auch beeinflußt unser Grundstück durch den tieferen Keller und damit tieferes Gelände das Nachbargrundstück überhaupt nicht (Regenwasser fließt bekanntlich nicht bergauf).

Ist es zulässig, dass uns das Bauamt zur Abgabe der Unterschrift für Zustimmung der Geländemodellierung der Nachbarn zwingt und wir dadurch unsere späteren Rechte, die uns gemäß Nachbarschaftsrecht zustehen würden, verlieren?

Weder wir sind Geologen, Gartenbauexperten noch der Architekt der Nachbarn der das Gelände plant.
Was ist wenn in den Folgejahr aufgrund hoher Niederschläge und schlecht versicherungsfähiger Böden uns Grunstück aufgrund des höher liegenden Grundstücks der Nachbarn geschädigt wird.

Wir haben das Gefühl, wir müssen Zustimmen (werden eigentlich erpreßt) weil die Baugenehmigung sonst weiter verzögert wird (inzwischen von 6 Monate unter fadenscheinigen Gründen, selbst eine Teilbaugenehmigung zunächst für den Keller wird versagt).
Was kann man rechtlich machen?

Könnte man später trotz Zustimmung bei negativer Beeinflussung des Grundstücks klagen.
P.S. Angeblich müssen unsere Doppelhausnachbarn auch zustimmen, obwohl wir deren Grundstück durch unsere Geländemodellierung niemals beeinträchtigen werden.

Für alle Hinweise/ Rat herzlichen Dank.

Ich habe momentan leider keine Zeit, mich um Anfragen zu kümmern. Ein Anwaltsbüro - im Netz nach Experten für privates Baurecht suchen - wird sicherlich helfen können.
J.

Danke für die Antwort.
Ich hatte gehofft nur eine kurze Einschätzung von irgend einem Experten erhalten zu können.
Und ein Anwaltsbüro kann ich selbstverständlich finden,
aber dazu benötige ich nicht
wer weiss was, weil dies doch insbesondere um private
Hilfen geht.
Danke trotzdem.

Ich habe momentan leider keine Zeit, mich um Anfragen zu
kümmern. Ein Anwaltsbüro - im Netz nach Experten für privates
Baurecht suchen - wird sicherlich helfen können.
J.

Hallo,
eine solche Anfrage solltet ihr einem Anwalt für Baurecht vorlegen und prüfen lassen, da hier einiges an Geld im Spiel ist und die Sachlage anhand der konkreten Unterlagen geprüft werden sollte.
Gruß
cosis

Hallo!

Sorry, aber die Thematik ist sehr komplex und erfordert vertiefte Kenntnisse im Baurecht, noch dazu u.U. des Bundeslands, in dem Sie wohnen. Ich denke, der Stoff eignet sich nicht für ein Internet-Forum, sondern Sie sollten, wenn es Ihnen wirklich wichtig ist, einen im Baurecht versierten (!) Rechtsanwalt fragen.

Tut mir leid!