Liebe/-r Experte/-in,
wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen. Da unsere Gründung des Kellers (die wir uns erst durch umfangreiche Gutachten durch das zuständige städtische Umweltamt genehmigen lassen mußten) etwas tiefer liegt als das der Nachbarn) werden wir jetzt gezwungen, uns hinsichtlich des Geländes/Geländemodellierung mit den Nachbarn abzustimmen.
In der Weise, dass wir gegenseitig der Geländemodellierung
zustimmen müssen sonst erhalten wir die Baugenehmigung nicht bzw. würden wir die Unterschrift nicht vorlegen, würde den Bauamtmitarbeitern wieder etwas einfallen, das Projekt zu verzögern.
Dazu muss ich noch aufführen, dass beide Haushälfte bzw. deren Keller gemäß Bebauungsplan etwas aus dem Erdreich (wg. vorgeschobenem Wasserschutzgebiet, obwohl es dazu in dem entsprechenden Gesetzestext auch keine Stelle dazu gibt)
herausragen müssen und das Gelände dann angeschoben werden muss.
Ich habe das bisher so verstanden, dass jeder sein Gelände (im entsprechenden Umfang des Bebauungsplanes) gestalten kann und falls Regenwasser (aufgrund der schlechten Lehmbodenverhältnisse) oder etc. das eigene Grundstück beeinträchtigt man den Nachbarn um Abhilfe ersuchen kann, bzw. schlimmstenfalls Klagen müßte.
Auch beeinflußt unser Grundstück durch den tieferen Keller und damit tieferes Gelände das Nachbargrundstück überhaupt nicht (Regenwasser fließt bekanntlich nicht bergauf).
Ist es zulässig, dass uns das Bauamt zur Abgabe der Unterschrift für Zustimmung der Geländemodellierung der Nachbarn zwingt und wir dadurch unsere späteren Rechte, die uns gemäß Nachbarschaftsrecht zustehen würden, verlieren?
Weder wir sind Geologen, Gartenbauexperten noch der Architekt der Nachbarn der das Gelände plant.
Was ist wenn in den Folgejahr aufgrund hoher Niederschläge und schlecht versicherungsfähiger Böden uns Grunstück aufgrund des höher liegenden Grundstücks der Nachbarn geschädigt wird.
Wir haben das Gefühl, wir müssen Zustimmen (werden eigentlich erpreßt) weil die Baugenehmigung sonst weiter verzögert wird (inzwischen von 6 Monate unter fadenscheinigen Gründen, selbst eine Teilbaugenehmigung zunächst für den Keller wird versagt).
Was kann man rechtlich machen?
Könnte man später trotz Zustimmung bei negativer Beeinflussung des Grundstücks klagen.
P.S. Angeblich müssen unsere Doppelhausnachbarn auch zustimmen, obwohl wir deren Grundstück durch unsere Geländemodellierung niemals beeinträchtigen werden.
Für alle Hinweise/ Rat herzlichen Dank.