Vor ein paar Tagen habe ich ein Haus besichtigt, wegen Kaufinteresse. Über das Kaufinteresse entwscheidet es sich noch wegen vieler Dinge. Aber eine übertragbare Frage ist aufgetaucht.
Es ist ein freistehendes Haus mit Garten und abgeschlossenem Innenhof zur Straße hin. Von der Straße mit hoher Mauer abgegrenzt (und Tor darin zur Straße) bis zum Nachbarhaus , das schließt unmittelbar an die Mauer und entlang des Grundstücks vom Innenhof bis Garten auf der Grenze an. In den letzten Jahren hat der Nachbar in dieses etwa 150 Jahre alte Haus mit einer Mauer, die bisher ohne Fenterflächen an der Grenze war, im EG also ebenerdig ein Fenster eingabaut, das zum angebotenen Haus öffnet. Theoretisch kann der Nachbar hier zum Fenster aussteigen und im Innenhof stehen.
Wenn hier ein nicht so sozialverträglicher Mensch wohnt oder irgendwann einzieht, kann das Fenster mit seinem Ausguck (und Ausruf - bei der Besichtigung schaute hier ein freundlicher aber unverhohlen neugieriger Mensch raus und quakte ungefragt in die Verhandlungen hinein) zum Problem werden.
IMHO ist so ein Fenster gar nicht zulässig. Das Haus steht in Baden-Württemberg im Ortszentrum. Kann man bei Erwerb gegen das Fenster etwas unternehmen, z.B. direkt davor eine Sichtschutzwand à la Paravent stellen mit entspr. Abstand (auch wenn man da etwas von seinem Grundstück „hergibt“. Oder auch einen Carport an die Grenzwand anschließen und eine Stütze so vor dem Fenster platzieren, dass ein Ausstieg unmöglich wird?
Kann der Nachbar evtl. weitere Fenster schaffen im EG oder OG in der Grenzwand?
Ich bin gespannt auf eure Antworten,
Grüße ynot
Damit so was genau NICHT gemacht werden kann, ist bei Fenstern in Hauswänden auf/in der nähe einer Grenze in aller Regel auf dem angrenzenden Grundstück eine Baulast einzutragen.
Daher mal beim Verkäufer nachfragen ob es da was gibt, wenn der nichts weiß, dann soll er doch beim Baurechtsamt die notwendigen Unterlagen besorgen bzw. mit dir da hin gehen.
Versuch Dich auch mal in die andere Seite zu versetzen: Du hast das Fenster, der Nachbar verkauft und der neue Besitzer baut Dir vor dein tolles Fenster einen „Schattenspender“, der die Sinnhaftigkeit des Fensters in Frage stellt (vom Aussehen will ich gar nicht anfangen). So fängt man keine Nachbarschaft an.
So fängt man keine Nachbarschaft an, na ja das ist ein Totschlagargument.
Man fängt sie nämlich am Besten so an, dass man mögliche Fangstricke aus dem Weg räumt. Und ein Zaun heißt nicht umsonst auch Einfriedung (nicht unbedingt eine Tujahecke, aber klare Grenzen, über die man mit dem Nachbarn schnacken kann, aber wo jeder weiß, wo seine Seite ist).
Der Nachbar hat sich selber schon mal so benommen, wie man keine Nachbarschaft anfängt. Es ist einmal ein erstes Mal noch ein bisschen lustig, wenn der Nachbar seine Rübe aus dem Fenster hängt (das da wohl gar nicht sein darf), wenn man sich in Verhandlungen befindet und sich ungefragt ins Gespräch drängt, möglicherweise mitkriegt, was verhandelt wird. Das ist anders als bei Donald Trump privat, finde ich.
Und wenn ich Lust habe, mich mit meiner Frau vor meiner Haustür in meinem Innenhof hinter verschlossener Hoftür zu lieben oder zu streiten, oder der Postbotin meine Liebe zu beichten, muss das nur ein Nachbar mitkriegen, wenn ich das nach außen tragen will, oder nicht? Und ob ich nackt aus der Haustür komme, wenn das Hoftor zur Straße zu ist, geht auch eigentlich niemand was an, oder? Ich habe dieses Haus (noch) nicht gekauft, aber nach dem Nachbarn mit nicht so gutem Gefühl für Zurückhaltung könnte ein Arschloch so ein Nachbarhaus übernehmen.
Und kann man dem potentiellen Arschloch später einen Riegel vor sein Fenster schieben auf eigenem Land, wenn man vorher nichts gemacht hat - es toleriert im Sinne des vielzitierten aber nicht-existenten Gewohnheitsrechts, wegen nichterfolgter Einrede, Widerspruch oder was auch immer - denn dann verjährt so einiges…
Es kann ja sein, dass man wegen irgendwelcher Fristwahrung mal was schriftlich verfassen muss, aber dann keine Durchsetzung von dem Möglichen braucht, wenn es ein gutes Verhältnis gibt. Dazu gehören zwei Seiten! Der Carport ist eine Idee für den Fall, dass da zuviel Penetranz von Nachbars Seite entsteht.
Einblick und Zugang zu gewähren, wenn man mit klaren Grenzen anfängt ist leicht, sich seine Privatsphäre zu schaffen, wenn man großzügig vermeintlich zu guten Nachbarschaft seine Grenzen vernachlässigt, sie nachher zu stecken ist schier unmöglich.
Ich wohnte einmal in einem Haus mit Garten ohne Zaun (Einfriedung) und der Nachbar gestattete mir großzügig das Abernten des Rests von den von ihm geplünderten Johannisbeerbüschen, die mein Vorgänger in meinem Garten gepflanzt hatte. Er verstand nicht, dass ich meine Johannisbeeren gerne selber hätte (und ich endlich, warum die Beeren immer im Herbst verschwanden).
und du überlegst dir immer noch ernsthaft dieses Gebäude zu kaufen? An der Bausubstanz kann man vieles ändern. Mit genug Geld auch alles. Aber mit keinem Geld der Welt kannst Du deine Nachbarn aussuchen / ändern…
Da gibt es doch nur drei Möglichkeiten:
- Das Fenster bleibt und Du regst Dich über den Nachbarn auf.
- Das Fenster kommt weg (abgeklebt, versperrt), nachdem Du erfolgreich geklagt oder das Bauamt draufgehetzt hast, und Dein Nachbar regt sich über Dich auf.
- Du läßt die Finger von dem Haus.
Alles andere als 3. führt nur zu jahrzehntelangem Kummer bzw. so lange, bis einer von Euch beiden auszieht oder den Löffel abgibt.
Na da scheinen sich ja genau die Richtigen gefunden zu haben. Glückwunsch! Ich würde mir zum Einzug gleich das Arsenal für einen kleineren Weltkrieg besorgen, damit ihr beide so richtig Spaß miteinander habt.
Der Typ nebenan mag schräg sein. Normalerweise würde ein nicht ganz so schräger Mensch hiervon einfach Abstand halten, um sich nicht unnötig vollkommen problemlos vermeidbaren Ärger zu ersparen. Aber es gibt offensichtlich Menschen, die es mit aller Gewalt darauf anlegen, sich die Garantie dafür geben zu lassen, bis zu ihrem bitteren Ende, in nachbarschaftlichem Zank und Streit zu leben.
Hallo,
Sagt wer?
Den Verkäufer dazu befragt?
Bebauungsplan, Baulastenverzeichnis, Grundbuch usw. eingesehen?
Ist aber auch egal, an Deiner Stelle würde ich die Finger von der Hütte lassen…
Gruß
Jörg Zabel
Das ist doch genau meine Frage. Ist in B-W sowas zulässig, wenn nicht als Baulast eingetragen? Ich meine es ist nicht zulässig. Muss ich damit rechnen, dass ich meinen Bus nicht im Innenhof parken darf, weil ich das Fenster verschatte? Ich würde so auch nicht kaufen, glaube ich, mich interessiert die Sachlage. Ich habe gestern im Nachbarort ein Haus gefunden, wo es umgekehrt ist. Dies Haus hat ein (illegales???) Fenster in der Grenzmauer zum Nachbargarten. Die Frage bleibt, ist das zulässig in B-W? Muss man damit rechnen evtl zumauern zu müssen?
Scheint hier öfter vorzukommen, oh Mann
Hallo,
Noch mal von vorne (wobei ich in B-W nicht sattelfest bin):
Es gibt wohl kein „allgemein zulässig sein“.
Wer hat wann das Fenster mit wessen Genehmigung gebaut?
Welches Recht hat zu diesem Zeitpunkt gegolten?
Und wie wurde die ganze Sache gesichert? (Wenn überhaupt nötig.)
Erster Ansprechpartner sollte der Eigentümer des Grundstücks sein.
Gesichert kann sowas sein im Grundbuch, Baulastenverzeichnis, vielleicht auch nur in einen privatrechtlichen Vertrag.
Gibt es irgendwelche lokalen Besonderheiten und/oder Regelungen?
Was sagen Landesbauordnung und Nachbarrecht?
Möglicherweise ist die Sache mit dem illegal gebrochenen Fenster auch verjährt.
Wenn Du wirklich als Käufer öfter mit diesen Zuständen zu tun hast, dann wäre eine Auskunft von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. der Gemeindeverwaltung die erste Wahl. Ein Anruf dort sollte der kleinste Aufwand sein.
Gruß
Jörg Zabel
Ein Rechtsanwalt wird diese Menschen lieben
Ne danke, solche Mandanten sind nur was für die ganz schmerzfreien und nur aufs schnelle Geld bedachten Kollegen. Jeder andere sieht zu, sich solche Leute vom Hals zu halten. Denn es ist ja nur eine Frage der Zeit, bis der unwillige, dumme und unfähige Anwalt an allem Schuld ist, und dann mit Regressen überzogen wird.
Na herzllichen Glückwunsch zurück, WIZ,
du kannst ja mehr zwischen den Zeilen rauslesen, als man denken sollte. Ursprünglich war mal die Frage nach Zulässigkeit. Und der Abklärung, weil eben im Grundbuch nix steht (bin ja nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen). Du siehst einen Weltkrieg heraufdämmern und alle möglichen Nahkämpfe mit und ohne Anwaltsbeteiligung, aber mit Anwaltschuld am Ende. Großartig!
Die Nachfrage hier im Forum diente dem Herausfinden der Rechtslage, damit eine Situation, die explosives Potenzial haben könnte durch Vermeidung der Anschaffung selbigen Objektes vermieden werden kann. Und im ersten Text habe ich mich mit niemandem gestritten, oder? Vielleicht habe ich da was verpasst?
Wenn ich vorher weiß, ob der Nachbar zu dem einen noch mehr Fenster dazubauen darf und ob ich das eine (oder später alle) auf „meiner Seite“ freihalten muss oder es nur aus guter Nachbarschaft tun darf, haben die Anwälte mit mir nur das Problem, dass ich sie hierfür nicht brauche.
LG