Hallo,
ich geh mal von der bauordnungsrechtlichen Legalität der Bauten und insbesondere von einem „legalen“ Fenster aus :
Ausser dem Nachbarrecht (in NRW eingeschränkt das sog. Lichtrecht) fällt mir da dann nicht viel zu ein. Allerdings dürfte ein Wohnmobil, das das komplette Fenster in einem Abstand von 20 cm verdunkelt, im Zweifel einen Amtsgerichtsstreit Wert sein Das ist aber sehr einzelfall- (Art des Raumes, einziges Fenster oder nicht, Rettunsgweg verstellt oder nicht usw.) und ermessunsabhängig (ein Wohnmobil 40 Wochen im Jahr vor einem Küchenfenster zu parken, das täglich benötigt wird, z.B. ist meines Erachtens nicht unbedingt sinnvoll .
Grundsätzlich ist es (in NRW) unzulässig, im brandgefährlichen Bereich von Fensteröffnungen brennbares dauerhaft zu lagern (siehe Freiflächenbaulast zB.) , ob darunter auch ein Wohnmobil fällt bezweifle ich mal, aber vorgenanntes dürfte im Zweifel auch reichen.
Ohne Bundesland und Orts-/Detailkenntnis wird Dir kaum einer helfen können. Die Lektüre des örtlichen Nachbarrechtsgesetzes könnte helfen.