Baurecht - Fenster versperren

Hallo liebe Wissenden,

folgende hypothetische Frage:

Grundstück A und B grenzen parallel an einer Straße.

A hat seinen Hof „hinten“
B hat seinen Hof „vorne“.

Beide Häuser sind also "versetzt"zum Grundstück.

„Vorne“ von A sei nun der Hof von Haus B.

Wenn also B in seinem Hof ein Wohnmobil abstellt, versperrt es A die Sicht zum Nachbarhof von A und bspw die Küche ist dunkel.

Was kann TUN?

B kann doch in seinem Hof abstellen was er will?

Wie ist das mit der 2m-Grenze von Bauten zu sehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
MelA

Hallo,
versuch mal bitte eine Art Skizz zu machen und geb mal das Bundesland an, in dem sich das zuträgt.
Danke und Gruß vom
Schnabel

Hallo,

ich versuche es mal:

Strasse
_______________________
| | |
|Hof 1| Hof 2|
|_____| |
XXXXXX|A | A = Wohnmobil, geparkt vor Nachbar´s Fenstern
XHAUSX|A |
XXXXXX|A |
XXXXXXXX
XHAUSXXX
XXXXXXXX

Viele Grüße
Mela

Hallo,

ich versuche es mal:

etwas grafisch korrigierte Version:

 Strasse
\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_
| | |
|Hof 1| Hof 2|
|\_\_\_\_\_| |
XXXXXX|A | A = Wohnmobil, geparkt vor Nachbar´s
Fenstern
XHAUSX|A |
XXXXXX|A |
 XXXXXXXX
 XHAUSXXX
 XXXXXXXX

Gruß
loderunner (der zum Thema leider nichts beitragen kann)

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Hallo,
ich geh mal von der bauordnungsrechtlichen Legalität der Bauten und insbesondere von einem „legalen“ Fenster aus :wink: :

Ausser dem Nachbarrecht (in NRW eingeschränkt das sog. Lichtrecht) fällt mir da dann nicht viel zu ein. Allerdings dürfte ein Wohnmobil, das das komplette Fenster in einem Abstand von 20 cm verdunkelt, im Zweifel einen Amtsgerichtsstreit Wert sein :wink: Das ist aber sehr einzelfall- (Art des Raumes, einziges Fenster oder nicht, Rettunsgweg verstellt oder nicht usw.) und ermessunsabhängig (ein Wohnmobil 40 Wochen im Jahr vor einem Küchenfenster zu parken, das täglich benötigt wird, z.B. ist meines Erachtens nicht unbedingt sinnvoll :wink:.

Grundsätzlich ist es (in NRW) unzulässig, im brandgefährlichen Bereich von Fensteröffnungen brennbares dauerhaft zu lagern (siehe Freiflächenbaulast zB.) , ob darunter auch ein Wohnmobil fällt bezweifle ich mal, aber vorgenanntes dürfte im Zweifel auch reichen.

Ohne Bundesland und Orts-/Detailkenntnis wird Dir kaum einer helfen können. Die Lektüre des örtlichen Nachbarrechtsgesetzes könnte helfen.

Gruß vom
Schnabel

Danke für die Korrektur!

Bei mir sah das ursprünglich auch so aus :frowning:

VG
Mela