Baurecht, Forderungsicherungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Experten,

habe eine Frage bezüglich des Forderungssicherungsgesetz.

Wenn man als Subunternehmer beschäftigt ist, man die Abschlagszahlungen, mit Verzug, zum Teil oder garnicht bekommt, als Begründung vom Bauleiter nicht offiziell gesagt bekommt das die vom Auftraggeber erhaltene Gelder für ein anderes Bauvorhaben benutz worden sind,
was wäre der beste Weg zum Handeln.

Direkt zum Anwalt oder hilft da auch die Handwerkskammer oder eine andere Behörde.

Ich bedanke mich für eure Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Daniel

Hallo Daniel,

ich würde mir zuerst vom Bauleiter die Kopien Deiner Rechnungen
geben lassen, die er mit seinem Prüfvermerk versehen an die
Bauherrschaft versendet hat. Dann hast Du wenigstens etwas in der Hand,
wo Deine Ansprüche bestätigt sind.

Weiter würde ich Dir empfehlen mit dem Bauleiter möglichst viele
Teilabnahmen zu vereinbaren.

Wenn Du alles schön zusammengetragen hast und nachweisen kannst,
dass Deine Ansprüche berechtigt sind, dann würde ich die Sache einem
Anwalt übergeben. Der kann Dir dann auch Empfehlungen geben wann Du
z.B. die Arbeiten einstellen kannst.

Es grüsst freundlich

Toggi2008

Arbeitsrecht ???
Hallo,

was bitte hat das geschilderte Problem mit Arbeitsrecht zu tun ???

Kopfschüttelnd

Wolfgang

Hallo Daniel, ich verstehe deine Frage so, dass dir der Bauleiter (inoffiziell) gesagt hat, dass die Bezahlung, die du von deinem Auftraggeber hättest bekommen sollen, durch den AG für ein anderes Bauvorhaben verwendet worden sind. Obwohl, das ist nicht entscheidend.
Entscheidend ist: was ist vertraglich (am besten schriftlich) vereinbart, z.B. die Abschlagszahlung (Höhe, unter welchen Voraussetzungen zu zahlen etc.). Muss hierzu eine Abnahme stattgefunden haben oder ist das anderslautend vereinbart. Ich denke, dir wird nur der Weg zum Anwalt weiterhelfen um an dein Geld zu kommen. Bei der Handwerksakmmer kannst du deinen AG höchstens anschwärzen, aber das hilft dir im Moment eher nicht weiter. Behörde o.Ä. fällt ebenfalls aus, die können dir meines Erachtens auch nicht helfen. LG Peter