Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Experten,
habe eine Frage bezüglich des Forderungssicherungsgesetz.
Wenn man als Subunternehmer beschäftigt ist, man die Abschlagszahlungen, mit Verzug, zum Teil oder garnicht bekommt, als Begründung vom Bauleiter nicht offiziell gesagt bekommt das die vom Auftraggeber erhaltene Gelder für ein anderes Bauvorhaben benutz worden sind,
was wäre der beste Weg zum Handeln.
Direkt zum Anwalt oder hilft da auch die Handwerkskammer oder eine andere Behörde.
Ich bedanke mich für eure Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Daniel