ich habe eine Frage bezüglich der korrekten Formulierung für einen Antrag an das städtische Bauamt (Hessen), in dem es um die Erweiterung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes geht.
Es geht um ein Grundstück außerhalb des Bebauungsplanes, das bisher nur landwirtschaftliches Nutzland ist, aber Bauland werden soll, da es direkt an der Grenze des Bebauungsplanes liegt und auch eine Straße, sowie Kanalisation vorhanden sind.
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?
Wie sollte man vorgehen?
Ist die Befreiung von der Festlegung des Bebauungsplanes oder die Bauvoranfrage das Mittel der Wahl?
Ist die Befreiung von der Festlegung des Bebauungsplanes oder
die Bauvoranfrage das Mittel der Wahl?
Letzteres, da das Grundstück ja gar nicht im Geltungsbereich des B-Plans liegt und folglich dieser nichts festlegt. Es ist offenkundig die Frage zu klären, ob es einen anderen B-Plan gibt oder es sich um noch unbeplanten Innenbereich handelt oder schon um Außenbereich. Letzteres ist bei unbeplanten Grundstücken in Randlage oft eine Abwägungssache im Einzelfall, da es auf den Charakter der umgebenden Bebauung ankommt.
und vielen Dank, für die schnelle Antwort, Smalbop!!!
Gilt es für eine Bauvoranfrage eine bestimmte schriftliche Form einzuhalten und muss es schon einen genauen, gezeichneten Plan vom Bauvorhaben geben oder reicht in der Regel ein „um ein EFH + Garage“ zu errichten.
Entscheidend in diesem Fall ist, dass das Grundstück noch erworben werden soll, aber als landwirtschaftliche Nutzfläche nutzlos wäre.
Es gibt keinen weiteren B-Plan und das Grundstück befindet sich im Außenbereich eines Wohngebietes, kein Gewerbegebiet weit und breit.
Gilt es für eine Bauvoranfrage eine bestimmte schriftliche
Form einzuhalten und muss es schon einen genauen, gezeichneten
Plan vom Bauvorhaben geben oder reicht in der Regel ein „um
ein EFH + Garage“ zu errichten.
Eine Bauvoranfrage ist förmlich einzureichen. Die notwendigen Formulare sind hier herunterzuladen: http://www.hessen.de/irj/HMWVL_Internetcid=8b55ad61b…
Da aber nach § 66 i.V.m. § 49 HBO eine Bauvoranfrage sowieso von einem Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur o.ä.) eingereicht werden muss und die dann schon wissen, was alles dazugehört, würde ich mir an deiner Stelle von vornherein gar nicht die Mühe machen, da selbst was vorzubereiten.
Entscheidend in diesem Fall ist, dass das Grundstück noch
erworben werden soll, aber als landwirtschaftliche Nutzfläche
nutzlos wäre.
Die Bauvoranfrage kann auch von einem Kaufinteressenten gestellt werden, und der daraufhin erlassene Bauvorbescheid gilt grundstücksbezogen, nicht personenbezogen. Man kann sich nun überlegen, wie man gegenüber dem Verkäufer taktisch klug vorgeht. Macht man die Anfrage „heimlich“, weiß man nur selbst das Ergebnis, muss allerdings auch im Ablehnungsfall die Kosten tragen. Macht es der Verkäufer, zahlt er, aber eben vor dem Hintergrund, dass eine wesentliche Wertsteigerung seines Grundstücks in Aussicht steht…
Es gibt keinen weiteren B-Plan und das Grundstück befindet
sich im Außenbereich eines Wohngebietes, kein Gewerbegebiet
weit und breit.
Probieren kann man es immer.
Vielen Dank nochmal,
und ich wünsche einen schönen Sonntag!
Da aber nach § 66 i.V.m. § 49 HBO eine Bauvoranfrage sowieso
von einem Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur
o.ä.) eingereicht werden muss
Hallo smalbop,
das trifft nur für die eigentliche Gebäudeplanung zu. Für einen Lageplan und das Ausfüllen einer Bauvoranfrage benötigt man keine Bauvorlagenberechtigung. Es geht doch nur um die Frage, ob ein Grundstück prinzipiell z.B. mit einen Wohnhaus bebaubar ist.
Dass es sinnvoll ist, damit jemand betrauen, der etwas Ahnung hat, ist dann eine andere Sache.