Baurecht Frage 2.handwerker

Hallo Forum,
wir haben gestern eine angeregte Diskussion gehabt, woarauf ich gesagt habe ich stelle die Frage mal in das Forum:
Es geht um folgenden fiktiven Fall: Ein Handwerker führt Fassadenarbeiten aus. Dann sollte, um die Arbeiten fertig zu stellen da Gerüst umgebaut werden. Der Auftraggeber verweigert diese Arbeiten und vereinbart dann mit dem Handwerker das dieser seine Arbeiten einstellen soll.
Dann beauftragt der bauherr einen neuen Handwerker mit der Fertigstellung der Fassade.
Nun stellt sich folgende Frage: Übernimmt der neue Handwerker automatisch die Gewährleistung für die gesamten Fassadenarbeiten ( da er ja über die ganze Fläche drübergearbeitet hat, oder ist der handwerker 1 (z.B. für den Unterbau zuständig ) und Handwerker 2 für die Restarbeiten?
Lt. unseres Diskussion nimmt der 2. handwerker automatisch die Leistungen des ersten Handwerkers ab indem er über dessen Arbeit (z.B. Unterbau) darüberarbeitet.
Das wäre unserer meinanch so wie wenn ein Fliesenleger auf einen bzw. schiefen Estrich Fliesen verlegt ohne den Fleisenleger darauf hinzuweisen. Also müßte theoretisch der Fliesenleger für die mangelhafte Ausführung haften.
Wie seht Ihr das ??

Bei einem ordentlich vergebenem Gewerk nicht möglich. Der AG müsste dem ersten AN schon aus einem triftigen Grund den Auftrag entziehen. Incl aller Fristen natürlich.
Und wenn, dann ist dieser auch in der Gewährleistung für seine Arbeiten, also zB den Unterbau in diesem Fall.
ist zwar schon etwas her, aber soweit müsst es noch passen. Vielleicht steckt ja jemand etwas mehr in der Materie.

Hallo!

Nein, der 2. Handwerker wird sich hüten und die Gewährleistung für die abgebrochenen Arbeiten des 1. Handwerkers übernehmen !

Allein aus den zu befürchtenden Schwierigkeiten der Abgrenzung findet man u.U. gar keinen Handwerker der bereits begonnene Arbeiten weiterbaut.

Rein rechtlich könnte man es abgrenzen, müsste dann aber eine formelle Abnahme der Teilleistung des 1. Handwerkers durch einen Sachverständigen vornehmen lassen und alles genau protokollieren.

der Bauherr hat es aber im Schadenfall immer noch mit 2 Handwerkern zu tun gegen die er Ansprüche richten muss.

Man sollte das tunlichst vermeiden in so eine Situation zu kommen.

Und aus dem geschilderten, kann ich den Grund des Abbruchs und Entziehen des Auftrags gar nicht erkennen.

MfG
duck313

Doch das mit dem Gerüstumbau war der Grund.. villeicht war der zweite Handwerker billiger ??
Ich bin nach wie vor der meinung, wenn def. keine Abnahme stattgefunden hat, sind die Arbeitenn abgenommen und der zweite handwerker ( wenn er es nicht explizit per Vertrag ausschließt) übernimmt automatisch die Haftung.