Hallo,
ich weiß nicht genau was ich im Garten machen darf und was nicht. Nachbarn die sich über jeden noch so kleinen mist aufregen fehlen natürlich auch nicht. Wo finde ich jetzt am besten raus was ich darf ohne mich auf ärger einlassen zu müssen und am liebsten wäre mir ein Buch in dem genauso Sachen stehen wie… ist das aufstellen von Pflanzsteinen mit „Höhe verändern durch ausschütten mit Erde“ zu vergleichen? Ps: Sind Bebauungspläne Ausnahmen die teilweise dem „Gesetz“ entgehen dürfen? Ich möchte halt meinen Garten gestellten und wissen, dass ich auch alles darf was ich möchte. …
Danke schonmal.
Hallo am besten du setzt dich mit deinem Vermieter in Verbindung , das müsste doch auch in deinem Mietvertrag stehen, ansonsten erkundige Dich beim Anwalt .Lg
Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen.
Du kannst in Deinem garten tun und lassen, was Du willst. Ein paar Zeiten sollte man einhalten, z.B. nicht Rasenmähen/ Lärm zu bestimmten Zeiten.
Aber das steht doch in Deinem Mietvertrag oder Kaufvertrag .
Uli
Hallo anonym 182,
am besten Sie fertigen einen Plan in den Sie alle angestrebten Gestaltungs- bzw. Baumaßnahmen aufführen.
Den Plan reichen Sie bei dem örtlich zuständigen Bauamt mit der Bitte um Genehmigung ein.
Das Bauamt wird Ihnen per Bescheid einen Genehmigung (evtl. auch eine Bestätigung, dass keine Genehmigung erforderlich sei) zukommen lassen.
Mit den entsprechenden Genehmigungen können Sie dann ruhigen Gewissens loslegen und können erforderlichenfalls auch gegenüber Ihren Nachbarn ohne Aufwand nachweisen, dass die Maßnahmen rechtmäßig sind.
Beste Grüße
Naja. … anschütten bzw. Höhe angleichen dürfen wir wohl nicht. weil die Höhe nicht genemigt ist.
Aber danke schonmal!
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort.
WAs man im Garten darf und was nicht hängt von einigen Dingen ab.
Wohnt man im eigenen Haus. Wohnt man in einer Wohnungseigentümergemeischaft, oder in einem gemieteten Haus.
Wohnen sie in einer Wohnungseintümergemeischaft, würde ich mir die Teilungserklärung genau durchlesen, ggf. die Verwaltung fragen was erlaubt ist und was nicht.
Wohnen Sie im eigenen Haus mit Nachbarn,- hängt das von den Ortsüblichen Vorgaben ab. hier in Berlin, darf z.B. die Grenzbepflanzung wenn nichts anderes vereinbart wrude nicht höher als 2 m sein und muss ca. 1m Abstand zum Zaun bzw. zur Grundstücksgrenze haben. Da könnte man bei der Gemeinde nachfragen. Da ich aber den genauen Sachverhalt nicht kenne,- sind diese Antworten eher allgemein und ich kann total falsch liegen.
Hallo,
das Beste für Sie wäre vielleicht, im Nachbarschaftsrecht nachzulesen, was erlaubt und nicht erlaubt ist. Im Garten gibts eigentlich wenig Dinge, die man nicht darf. Das Nachbarschaftsrech ist länderverschieden. So ein Buch kostet ein paar Euro und hilft wirklich weiter. Dort wird auch beschrieben, wie hoch man seine Hecken oder Bäume wachsen lassen darf. Oder die Grenzabstände von verschiedenen Gewächsen zum Nachbarn.
Das allerbeste ist jedoch, wenn man seine Nachbarn mal zum Bier im Garten einlädt und alles mit ihnen bespricht.
MOETT
Hallo,
ich würde mich an Deiner Stelle an den Bürgermeister wenden. In einer Sprechstunde kann man das weitgehend klären.
Gruß
Ernesto
Hi, leider nutzt Dir hier ein allgemeines Buch wie „was darf ich in meinem Garten machen“ nicht, weil dies von Gemeinde zu Gemeinde oder Land zu Land unterschiedlich gehandhabt wird. Wenn dann noch ein „Kleingärtnerverein“ mitspielt, wird es noch schwieriger.
Auskunft einholen (googeln Gemeinde, Gartengestaltung usw.) und zur Not zum Amt gehen, da bist Du dann auf Nummer sicher.
Hallo, das ist nicht so einfach zu beantworten. Sie bitte in der Bauordnung Deines Bundeslandes und im Nachbarschaftsgesetz nach. Die Bundesländer haben eigene Gesetze hierzu. Viele Städte haben des Weiteren
zur Gestaltung des Gartens und zum Fällen von Bäumen noch Statuten für den Ort erlassen. Das geht von der Höhe des Gartenzaunes (Bauordnung bis hin ob die einzelne Fläche im Äußeren bzw. Inneren Bereich liegt).
Wenn Du nicht im Besitz der Bauordnung bist, frag einfach mal am Sprechtag bei der für Deinen Bereich zuständigen Mitarbeiterin im Bauamt oder beim Grünflächenamt nach.
Marga1065
Das ist schwierig . Ein Buch wo Alles drinsteht und was bundesweit gilt gibt es nicht . Das kann von Bundesland zu Bundesland und Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein . Am Einfachsten dürfte es sein vor geplanten Aktionen die nicht dem " Üblichen " Rundherum entsprechen zuerst bei einer örtlichen Gärtnerei und ggf. danach beim örtlichen Bezirksamt nachzufragen .
Hallo, das ist schon wahr, die gesetzlichen Vorschriften für das, was man im Garten tun darf und was nicht, sind etwas unübersichtlich…
a) ist es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland das Grundstück liegt. Vieles in Deutschland ist Sache der Länder: so das Landesbaugesetz bzw. die Landesbauordnung (da steht z.B. drin, wie hoch Zäune und Sichtschutzwände sein dürfen; und in welchen Fällen man für Schuppen, Carports, Bodenabgrabungen und Aufschüttungen eine Genehmigung braucht). Zweitens gibt es in den meisten Bundesländern ein Nachbarschaftsgesetz (da steht z.B. drin, welchen Abstand zum Nachbarn man mit Bäumen und Sträuchern einhalten muss).
b) in vielen Fällen gibt es einen Bebauungsplan. Dort stehen manchmal auch Festsetzungen für die Bepflanzung mit Bäumen und Strauchern, für Hecken etc. drin. Dies ist für jeden Eigentümer bindend.
c) manche Städte oder Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung. Das kann bedeuten, dass man bei Baumfällungen (ab einer bestimmten Größe) einen Antrag bei der Stadt/ Gemeinde stellen muss.
d) gibt es ein Bundesnaturschutzgesetz und zusätzlich Naturschutzgesetze der Länder. Für den Garten gibt es nur wenige Passagen, die wichtig sind: z.B. die Zeit, in der Bäume gefällt werden dürfen (i.d.R. vom 1.Oktober bis Ende Februar, in Schleswig-Holstein abweichend) und etwas über Schutz von Tieren (auch im Garten).
e) Wenn man alle diese gesetzlichen Bestimmungen kennt - über das Internet, über Bücher, oder indem man bei der Gemeinde/ Stadtverwaltung nachfragt - dann bleibt immer noch die Frage, ob man nicht einfach nett zu seinen Nachbarn sein möchte und auf bestimmte Dinge freiwillig verzichtet, die sie stören. Das ist natürlich immer eine Abwägung! Eine gute Nachbarschaft kann manchmal sehr nützlich und erfreulich sein.
Hallo,
sehr diffuse Anfrage.
Sind Sie Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümer oder Mieter
(denn bei allen gibt es Nachbarn). Für alle gelten unterschiedliche Vorgaben.
Zum Baurecht und zu gartentechnischen Problemen kann ich nichts sagen.
mfg
Manfred Bautzer
Akademie der Wohnungseigentümer
Hallo, das ist kein Thema für einen Laien, wenn die Nachbarn schon mit den Hufen scharren…
Hallo,
ich würde bei der Gemeinde anfragen, ob es rechtliche Rahmenbedingungen für die Gartengestaltung gibt. Z.B. Größe und Höhe eines Gartenhauses, wie weit weg vom Grundstücksende usw.
Ein Buch kenne ich nicht.
MfG
KKl
Wende Dich an die zuständige Ordnungsbehörde Deiner Wohngemeinde (Ordnungsamt o.ä.),
die können Dir Auskunft erteilen.
Allerdings gibt es keine Ausnahmen zu gesetzlichen Regelungen, sorry!
Gruß
Hans
Hallo,
es ist Dein Garten, so lange Du kein Mariuhana anbaust und alles mit Deinem Vermieter abgestimmt ist kannst Du diesen gestalten wie Du willst.Ein spezielles Buch wirst Du hier nicht finden.
MfG
murmeltier