Hallo!
Stadt München.
DHH von 1977.
Der Eigentümer einer der beiden Hälften beantragt in den 80er Jahren die Nachrüstung von 3 Dachgauben.
Bauamt lehnt das ab.
Um 1991 wird auf dem Nachbargrundstück ein neues DH errichtet. Höher als das Nachbarhaus von 1977 und mit Dachgauben.
Kann aufgrund dessen nun die Genehmigung der Gauben für die DHH von 1977 verlangt werden?
Danke und Grüße,
Mathias