Baurecht - gibt es zeitliche Begrenzungen für ein Sanierungsvorhaben?

Hallo,

ich würde mich hier gerne über den hypothetischen Fall einer Haussanierung informieren. Im speziellen über die gesetzlich mögliche Dauer und die damit verbundene Lärm- und Schmutzentwicklung des Bauvorhabens.
Die Annahme : Ein Haus in Innenstadtlage wird seit etwa 10 Jahren saniert. Bei ca. 20 Wohneinheiten wurde jedes mal bei Auszug eines Mieter diese Wohnung saniert. Damit verbunden - Bohren, Hämmern, Stemmen und Schmutz. Jedes mal wenn eine weitere Wohnung frei wurde ging es in diesem Rhythmus weiter. Dann kamen auch noch die Außenarbeiten hinzu. Ein Ende ist nicht in Sicht. Die ganze Nachbarschaft wird dabei, seit 10 Jahren, dem Lärm und Schmutz ausgesetzt.

Fragen :

Kann das Bauamt die Baugenehmigung endlos verlängern?

Gibt es eine unbürokratische Maßnahme zur Einflussnahme?
(Kommunikation mit dem Bauherren ist dabei versucht worden).

Für Infos und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

MfG

Servus,

ich nehme an, es geht da um Arbeiten in einzelne Wohnungen um diese auf neuen Stand zu bringen, nciht um das ganze Haus? Sprich um Renovierung und Modernisierung?

welche denn, Fenstertausch und bei putzen?

bedarf es dafür eine Baugenhemigung?

Das gesamte Wohnhaus wird saniert. Ich habe nur den Ablauf versucht darzustellen.
Die verbliebenen Mieter wurden teilweise durch die andauernden Arbeiten aus den Wohnungen getrieben, bis das Haus komplett leer stand. Fenster, Dämmung, Außenfassade, Dachausbau und Aufstockung, Keller, Flur, Garten, alles was dazugehört.
Die Frage der Baugenehmigung ist wohl damit beantwortet.

Es gibt zwar eine Frist nach der die Baugenehmigung erlischt. Aber das betrifft den Baubeginn ! Es muss mit dem Bau innerhalb der Frist begonnen werden. Die kann übrigens auch auf Antrag verlängert werden.
Nicht wie lange Baumaßnahmen dauern dürfen ! Das wäre ja auch kaum möglich dafür eine Frist zu setzen .

MfG
duck313

Nein, wird das Gebäude dabei nicht wesentlich verändert bedarf es für eine Sanierung nicht zwingend eine Baugenehmigung. Wann im einzelnen eine Fällig wird hängt ja nach Kommune ab, da Baurecht in gewissen Bereichen abdingbar ist. Das trifft auch auf die Gültigkeit einer Baugenehmigung zu, wie auch auf die Baudauer, die je nach Bundesland ebenfalls anders ist.

ist das Gegenteil von

Was stimmt denn nun?

Wenn man zehn Jahre für die Renovierung benötigt werden sich sowohl Lärm als auch Dreck als auch Belästigung in engen Grenzen halten.

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Meines Wissens nach muss drei Jahre nach Antrag mit dem dem Bau begonnen werden. Ist denn für ein 20 Wohneinheiten-Haus eine 10 jährige Sanierungsmaßnahme normal, erst Recht wenn immer nur 2-3 Handwerker gleichzeitig arbeiten? Gibt es da keine Regularien?
Wir reden hier nicht von 10 Monaten sondern von 10 Jahren.

Köln - das Dach wurde Aufgestockt, noch eine Wohnebene drauf.

Die Wohnungen wurden verlassen. Angefangen von der Ersten, bis hin zur letzten bewohnten Wohnung. Jedes mal kam eine Wohnung dazu und mit der Sanierung wurde begonnen. Das Haus ist noch immer unbewohnt und wird weiter, vollkommen leerstehend, saniert. Mit den Grenzen der Lärm- und Dreckbelastung ist ein Außenstehender natürlich nicht betroffen und für Ihn hält sich dann alles in Grenzen.

Hallo!

Wie gesagt, es gibt keine Frist zur Fertigstellung des Baus.

Lies mal hier, so steht es im Prinzip in allen Bauordnungen:

§ 62 LBO Geltungsdauer der Baugenehmigung - dejure.org #Ads_BA_BS {display:none !important;} #Ads_BA_SKY div iframe{width:160px;height:600px;} #Ads_BA_SKY {display:none !important;}

„Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist.

Also Beginn spätestens 3 Jahre nach Genehmigungsdatum, und die Baumaßnahme darf nicht mehr als 1 Jahr unterbrochen werden.
Genehmigung kann auch mehrfach verlängert werden.

Von der Zeitdauer der Baumaßnahme steht dort nichts (kann es auch nicht). Solange man nicht immer mal mehr als 1 Jahr Pause macht ist rechtlich alles im Rahmen.

Nachbarn müssen das leider hinnehmen, sie können aber ggf. auf bestimmte Ruhezeiten (mittags, abends sowieso) drängen, wenn es um laute Arbeiten geht.

Anmerkung.: Eigentlich erwartet man ja von einem Eigentümer, er möchte bald wieder Einnahmen haben, sei es aus Vermietung, sei es beim Verkauf. Also wird er doch nicht bewusst verzögern, er lässt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten bauen.

Aufstockung wäre immer mit Baugenehmigung verbunden.

MfG
duck313

Hallo,
die beiden Aussagen hoeren sich widerspruechlich an.
Als wenn jemandem die Renovierung egal sei, nur der Laerm stoert. Damit wird es bald vorbei sein, denn das Haus steht leer und man kann jetzt vernuenftig schnell daran arbeiten und bald wieder Miete einnehmen, darum gehts ja schlussendlich (ausser in Berlin)

Vielen Dank,
eine Aussage mit Quelle die mir hilft.
Sicherlich ist mir die Logik auch nicht klar. Eine so lange Bauzeit, nur mit Kosten verbunden und ohne Einnahmen, dass ist für mich nicht plausibel. Ich kann mir da auch keinen Reim draus machen.

Keine Ahnung wie ich es noch Erklären soll. Das Haus steht jetzt mittlerweile ca. 5 Jahre leer.
Soviel zum : „Damit wird es bald vorbei sein, denn das Haus steht leer und man kann jetzt vernuenftig schnell daran arbeiten und bald wieder Miete einnehmen, darum gehts ja schlussendlich (ausser in Berlin).“ ------------- und Köln!!!

Ja, die Ziele sind manchmal von aussen nicht klar zu sehen. Bauen anfangen, damit Laerm die anderen Mieter raustreibt, ist eine mehrfach geuebte Methode. Man darf doch auch nur eingeschraenkt entmieten / kuendigen, braucht solche Mittel bei diesen Gesetzen.
Auch denkbar, dass eine Baufirma immer bei Pausen an anderen Baustellen weiterbaut, weil dann die Arbeiter ausgelastet werden koennen und insgesamt an mehreren Baustellen lohnsparend arbeiten.
Moeglicherweise kommt auch das Geld nur so troepfelnd rein, Kredit unerwuenscht oder ausgeschoepft. Gruende kann es viele geben, von aussen antreiben eher unmoeglich.

Ja, dass hatte System mit den Mietern. Ich denke auch das die unwilligen Mieter durch die Arbeiten rausgeekelt werden sollten. Wenn man eine so lange Zeit mit dem Lärm und Dreck leben muss, interessieren die Umstände wieso es so lange dauert nicht mehr. Man möchte nur das es bald aufhört. Es zehrt an den Nerven.

Also ist die Essenz der Geschichte : ertragen bis das Haus fertig ist?!

Haus kaufen und selber bestimmen. Eine theoretische Moeglichkeit. Mal von einem Makler gelesen, dass er die schwierigen Faelle dort sieht, wo der Verkaeufer noch gar nicht daran gedacht hat zu verkaufen.