ich plane gerade auf einem Grundstück, das mehreren Personen gehört (Eigentümergesellschaft) einen Neubau.
Das Grundstück wurde nicht geteilt, aber dem bestehenden Wohnhaus ein Teil des Grundstückes zugesprochen. Auf dem restlichen Teil des Grundstückes soll nun der Neubau entstehen.
Nun meine Frage:
Darf ich an das Bestandsgebäude anbauen?
Wer muss diesem Anbau alles zustimmen? Die gesamte Eigentümergesellschaft (alle Bewohner des Bestandshauses) oder nur diejenigen, die der Anbau direkt mit Ihren Wohnungen betrifft?
Wie ist diese Eigentümergemeinschaft organisiert? (Was steht wie an welcher Stelle im Grundbuch?)
Das bedeutet was?
Wie wurde das vertraglich geregelt? Oder gibt es nur mündliche Absprachen?
Die reine Baugenehmigung kommt vom zuständigen Bauamt, das auch diese Frage beantwortet.
Zur rechtlichen Seite des Verhältnisses der (Mit-)Eigentümer untereinander empfehle ich sämtliche Unterlagen einzupacken und einen Notar zur Beratung aufzusuchen.
Kommt darauf an, wie das Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft aussieht. Ich fürchte, es müssen alle zustimmen.
Mein Rat: Verfolge dieses Projekt nur dann weiter, wenn wirklich ALLE offenen Fragen geklärt sind. Und hole Dir dazu juristischen Beistand. Das ist gut investiertes Geld im Verhältnis zu den Kosten des Gesamtprojektes und dem möglichen Ärger, der die nächsten Jahren ins Haus stehen könnte.
genau genommen ging es eigentlich schon immer darum, dass rechtsberatung durch laien gesetzlich verboten ist, die antworten aber schwierig zu moderieren sind und deshalb die personalisierten fragen per hausrecht verboten wurden. aber seitdem hier nicht mehr moderiert wird, interessiert das keine sau mehr.