@Mod: da nicht ganz klar ist, ob diese Frage hier richtig aufgehoben ist, bitte ggf. verschieben.
Hallo allerseits,
Gegeben sei ein Baugrundstück mit 400m² und einer GRZ von 0.2 und GFZ von 0.2.
Lokalisiert sei dieses entweder in Hessen oder in Bayern (sofern dieses relevant ist).
Laut Wiki Info zu GRZ/GFZ kann dort ein Haus mit Keller und
1 EG: 80m²
1 DG: 80m² Grundfläche
errichtet werden, da weder Keller noch DG als Vollgeschoss im Rahmen der Bauverordnung gelten würden.
Ist dieses so richtig?
Könnte man dort -sofern die örtlichen Gegebenheiten das zulassen- den Keller auch grösser ausbauen, also z.B. 160m² oder zweigeschossig (2*80m²), weil man z.B. im 1UG eine 50m² Garage anlegen moechte und noch weiteren Platz fuer Hobbyraum, HW Raum, Sauna, Weinkeller, Lebensmittellager, etc benötigt?
Gruss
norsemanna