Baurecht: grosser Keller?

@Mod: da nicht ganz klar ist, ob diese Frage hier richtig aufgehoben ist, bitte ggf. verschieben.

Hallo allerseits,

Gegeben sei ein Baugrundstück mit 400m² und einer GRZ von 0.2 und GFZ von 0.2.
Lokalisiert sei dieses entweder in Hessen oder in Bayern (sofern dieses relevant ist).

Laut Wiki Info zu GRZ/GFZ kann dort ein Haus mit Keller und
1 EG: 80m²
1 DG: 80m² Grundfläche

errichtet werden, da weder Keller noch DG als Vollgeschoss im Rahmen der Bauverordnung gelten würden.

Ist dieses so richtig?

Könnte man dort -sofern die örtlichen Gegebenheiten das zulassen- den Keller auch grösser ausbauen, also z.B. 160m² oder zweigeschossig (2*80m²), weil man z.B. im 1UG eine 50m² Garage anlegen moechte und noch weiteren Platz fuer Hobbyraum, HW Raum, Sauna, Weinkeller, Lebensmittellager, etc benötigt?

Gruss
norsemanna

Gegeben sei ein Baugrundstück mit 400m² und einer GRZ von 0.2 und GFZ von 0.2.

Für mein Verständnis bedeutet das, das insgesamt maximal 80 m² des Grundstückes innerhalb des Baufensters bebaut werden dürfen und das die gesamte Wohnfläche maximal 80 m² betragen darf. Riecht so ein bißchen nach Bungalowbauweise.

Laut Wiki Info zu GRZ/GFZ kann dort ein Haus mit Keller und
1 EG: 80m²
1 DG: 80m² Grundfläche

Das sehe ich anders, siehe oben. Aufschluß gibt ein Anruf beim örtlichen Bauamt bzw. einem mit den Örtlickeiten vertrauten Architekten.

Könnte man dort -sofern die örtlichen Gegebenheiten das
zulassen- den Keller auch grösser ausbauen, also z.B. 160m²
oder zweigeschossig (2*80m²), weil man z.B. im 1UG eine 50m²
Garage anlegen moechte und noch weiteren Platz fuer Hobbyraum,
HW Raum, Sauna, Weinkeller, Lebensmittellager, etc benötigt?

Es ist sicherlich ein sehr erheblicher Kostenfaktor, den Keller größer als das Haus zu bauen.

Gruß

Nordlicht

Hi Nordlicht,

Für mein Verständnis bedeutet das, das insgesamt maximal 80 m²
des Grundstückes innerhalb des Baufensters bebaut werden
dürfen und das die gesamte Wohnfläche maximal 80 m² betragen
darf. Riecht so ein bißchen nach Bungalowbauweise.

nun ja, bei diesem hypothetischen Beispiel sei es nun so, dass das Grundstück nicht nur alleine sondern auch mit Keller+1EG+1DG angeboten würde … also nicht nur Bungalow.

Es ist sicherlich ein sehr erheblicher Kostenfaktor, den
Keller größer als das Haus zu bauen.

Der Kostenfaktor sei mal zu vernachlässigen, denn laut Web http://www.n-tv.de/ratgeber/Kosten-druecken-Keller-s… schlägt ein Keller ja mit 182-426 pro qm zu Buche und 34K Euro für einen Stock mehr (sofern es denn ueberhaupt geht) sei „ertragbar“.

Die Frage ist ja die, ob es ausser dem Grundwasserlevel und den anderen genannten Unwegbarkeiten (z.B. Felsen) Gründe gibt, ein derartiges Vorhaben baurechtlich abzulehnen (Vielleicht gibt es ja eine Verordnung, die das verbietet).

Gruss
norsemanna

Hi norsemanna,

das Grundstück nicht nur alleine sondern auch mit Keller+1EG+1DG angeboten würde … also nicht nur Bungalow.

Dann wundert mich, das GRZ und GFZ identisch sind.

Der Kostenfaktor sei mal zu vernachlässigen, denn laut Web

Dann hast Du offenbar ausreichend Kapital für den Bau.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Kosten-druecken-Keller-s… schlägt ein Keller ja mit 182-426 pro qm zu Buche

Dann lass Dir mal reale Angebote machen, ich habe da ganz andere Zahlen gesehen.

und 34K Euro für einen Stock mehr (sofern es denn ueberhaupt geht) sei „ertragbar“.

Ich glaube nicht dass Du das so einfach addieren kannst.

Die Frage ist ja die, ob es ausser dem Grundwasserlevel und
den anderen genannten Unwegbarkeiten (z.B. Felsen) Gründe
gibt, ein derartiges Vorhaben baurechtlich abzulehnen
(Vielleicht gibt es ja eine Verordnung, die das verbietet).

Dazu kann ich nichts sagen, ich habe bisher weder in Hessen, noch in Bayern gebaut.

Gruss

Nordlicht