Guten Tag, wir besitzen ein Baugrundstück mit einem 1/4 Anteil an einem Privatzuweg. Nun beabsichtigen wir auf unserem Grundstück ein Mehrfamilienhaus ( 8 Parteien zu errichten und entsprechend auch 8 Stellplätze dort u bauen. Haben die anderen Miteigentümer da Stimmrecht bzw. könnten sie das untersagen? Bestehen Einwände bzgl des Vorhabens dort 8 Stellplätze zu errichten.Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Die Stadt und das Bauamt haben dem Bauvorhaben bereits zugesagt.
Danke für Ihre professionelle Hilfe
Die Frage ist wohl. Welche Rechte und Pfllichten ergeben ich aus dem Miteigentumsanteil am Weg?
Dazu müsste man wissen, wie es zu dieser Zuwegung gekommen ist. Wie ist der Weg entstanden und zu welchem Zweck? Normalerweise sollte sich dazu was in den notariellen Verträgen finden lassen, wenn es gut gemacht ist, möglicherweise aush im Grundbuch.
Was geben Eure Unterlagen her? (Solltet Ihr keine Unterlagen haben, holft die einsicht in die Grundakte beim Grundbuchamt.)
Zusatzfrage: ist das die einzige Zuwegung? Oder gibt es ncoh andere Möglichkeiten?
Gruß
Jörg Zabel
Guten Abend,
es ist die einzige Zuwegung zu unserem und des Nachbars Grundstück.(Hinterbebauung) Die anderen beiden Grundstücke haben noch eine direkt am der Hauptstraße..
Sie ist entstanden aus einer Grundstücksteilung in 4 Baugrundstücke, 2 Baugrundstücke haben durch die Zuwegung eine Rückwärtige 2.Zufahrt, die anderen beiden Grundstücke haben nur diese Zufahrt.
Im Kaufvertrag sind nur die Anteile (je 1/4 genannt) und keinerlei Zusätze . Wir sind also 4 Parteien, die zusammen über diese Zufahrt verfügen.
Hallo,
was sagen Stadt und Bauamt zu dieser Zuwegung?
Wenn wirklich sichergestellt ist, dass es keine Einschränkungen gibt, dann sollte alles gut sein.
Gruß
Jörg Zabel
ich muss noch etwas hinzu fügen, das der Architekt erst jetzt erwähnt hat. Die Stellflächen sollen direkt an der Straße liegen! Dort muss niemand sonst parken oder durchfahren, von daher würde es wohl eher kein Problem geben. Braucht man in diesem Falle das Einverständnis der Anlieger? seitliche Abstandsflächen sind NICHT betroffen.
Im Vertrag ist entweder die Nutzung einzelner Teilbereiche geregelt und an Personen gebunden oder alle haben das gleiche Recht bei jedem Quadratmeter. Im letzteren Fall müssen die Miteigentümer natürlich gefragt werden.
Gruß
Kleiner Racker
Hallo,
Schön.
Dann muss ich auch noch was hinzufügen:
Wenn Du einen Architekten hast, dann sollte dieser
- die Örtlichkeit kennen
- Kenntnisse im Baurecht haben
- die lokalen Bauvorschriften (z. B. Bebauungspläne) kennen.
Warum fragst Du nicht dort nach Lösungen, sondern hier, wo niemandem die Örtlichkeit und mögliche lokale Regelungen bekannt sind?
Der Architekt wird von Dir bezahlt und sollte für dieses Geld auch Deine Fragen beantworten.
Gruß
Jörg Zabel
Den Architekt hat mich ja darauf aufmerksam gemacht und er ist nun erst mal in Urlaub. Er will nach seiner Rückkehr genaueres dazu mitteilen. Ich bin nur nervös und aufgeregt was die Frage betrifft, weshalb ich mich hilfesuchend an diese Forum gewendet habe. Ich wusste nicht, dass man solche Fragen hier besser nicht stellt. OK, dann weiß ich nun ganz genau bescheid..
Danke Herr Zabel
Hallo,
Darum geht es nicht!
Wichtig ist, wer welche Antwort geben kann.
Und da ist die Antwort einer Fachperson, die die Situation vor Ort kennt und mit den rechtlichen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist, besser als die .Auskunft von jemanden, der sich nur aus einer einzigen Schilderung ein möglicherweise nicht ganz zutreffendes Bild machen muss.
Gruß
Jörg Zabel