Wir haben vor 14 Jahren gebaut. An unser Grundstück grenzt südlich ein Nachbar an, dessen Grundstück etwa (durchschnittlich) 50 cm tiefer liegt als unseres.
Auf etwa 15 m der Grundstücksgrenze haben wir den Hang abgesichert, indem wir L-Steine gesetzt haben. Weitere 15 Meter sind gesichert, da dort die Garagenmauer des Nachbarn an unser Grundstück grenzt.
Die verbleibenden 10 m sind durch eine Mauer gesichert, die der Nachbar aufgestellt hat, bevor wir angefangen haben zu bauen.
Unser Nachbar sprach mich nun an, dass die Mauer im Laufe der 14 Jahre durch den Druck, der von unserem (höhergelegenen Grundstück) ausgehe, schief geworden sei. Wir seien als höhergelegenes Grundstück verpflichtet, die Mauer zu erneuern, außerdem müsse diese Mauer auf unserem Grundstück und nicht auf seinem Grundstück neu gebaut werden.
Hat er mit dieser Ansicht wirklich recht? Ich habe erst meinen Ohren gar nicht getraut, als ich davon erfahren habe.
Der Höhenunterschied zum Nachbarn in dem betreffenden Bereich beträgt übrigens zwischen 0 und 80 cm; auf unserer Seite des Bereichs ist das Grundstück gepflastert, wir stellen dort unser Auto ab.