Baurecht: Haus ohne Bauakte und ohne Pläne vor 1960

Hallo,
seit einiger Zeit habe ich immer wieder Besichtigungen von Häusern, die vor 1960 gebaut wurden. Zu den Unterlagen oder besser deren Fehlen gibt es dann immer die Auskunft: Da sind keine Pläne (mehr) vorhanden, es gibt keine Unterlagen.
Anscheinend gibt es in B-W zumindest im Markgräflerland, Breisgau, und auf der Baar auf den Bauämtern häufig gar keine Unterlagen zu Häusern, die vor '70 gebaut wurden. Ich spreche nicht von Außenbereich, sondern sogenannten Ortsetterlagen. Was gilt denn dann?
Eigentlich ist der Besitzer verpflichtet, die Genehmigung nachzuweisen anhand von Baugenehmigung und Plänen (Verkäufer). Durch den Verkauf geht die Pflicht, zu beweisen, dass nur genehmigte Bauten auf dem Grundstück sind, auf den Käufer über. Wenn dem vom Verkäufer nur leere Hände präsentiert werden, gibt’s natürlich einmal Hände weg als Ratschlag, oder … ja was? Im Kataster, im Lageplan sind die Gebäude eingetragen, sind sie damit rechtlich legitimiert?
Anscheinend gilt dieser Status für eine sehr hohe Anzahl Häuser, dass öffentliche Bauakten leer sind (die die nach '70 keine neue Genehmigung beantragt hatten). Stimmt diese Auskunft, und wenn ja, warum hat die Forderung, dass der Besitzer das haben und vorweisen muss, was sonst im Krieg oder sonstwie verloren gegangen sein darf (auf dem Amt) weiter Bestand. Das ist ja auch immer die Grundlage für Bestandschutz. (Natürlich gilt immer, wo kein Kläger…)
Wenn mal umgebaut wurde, gibt es dann schon eine Akte. Aber wenn nicht? Ein Haus taucht z.B. jetzt bei den Zwangsversteigerungen auf, dazu gibt es keine Pläne und wohl auch sonst nicht viel, keine Papiere und damit auch keine Genehmigungsunterlagen. Da es längere Zeit unbewohnt ist, kann es rechtlich vielleicht sogar als aufgegeben betrachtet werden. Droht dem Käufer auch hier der Abriss, weil kein Bestandschutz nachweisbar ist, obwohl das Haus 100 Jahre oder mehr stand, bewohnt war und so weiter, aber die Papiere sind weg. Es kann nicht ohne genehmigungspflichtigen Umbau wieder bewohnt werden? Einziger Weg, neue Baugenehmigung?
Im Außenbereich werden wohl häufig Abrissverfügungen durchgesetzt, passiert das im Dorf/Stadtbereich auch?
Fragende Grüße, ynot

Moin,

wenn im Katasterplan eingezeichnet, dann ist das Gebäude zumindest erfasst. Das Katasterbuch - habe ich noch nicht gebraucht - sollte dann zusätzlich Auskunft darüber geben, was das für ein Grundstück ist und mit was für Gebäude sich dort befinden. Hier wie dort gibt es Lücken in den Aufzeichnungen…
Ein Plan, sei es Grundriss, Statik oder Ausführung, schützt auch nicht vor nicht genehmigten Bauten, auch wenn da ein „genehmigt“ Stempel drauf sein sollte. Was zählt ist das eingemessene und bestimmte Gebäude…

Hmm… was kostet ein Katasterbuchauszug? Kann nicht die Welt sein…
Jedenfalls gilt: ohne Pläne wirst nicht umhin kommen, eine neue Statik des Gebäudes erstellen zu lassen - das ist aufwändig und teuer bzw. führt nicht unbedingt zu dem Ergebnis: das hält…

Bei meinem Fachwerkhaus definitiv vor 1800 brauchten wir keinerlei Statik nachweisen, obwohl der Dachboden nun auch als Wohnfläche dient und alle Decken „neu“ gemacht wurden. Ein anderes begleitetes Bauvorhaben benötigte denn aber einen zentralen Pfeiler zusätzlich, dass die Genehmigung erfolgte, da es keine Stützwände gab und 1950 nicht nach Plan ausgeführt worden ist…

Also… es gibt alles.

LG
Ce

Ja, und damit ist doch wohl rein (bau)rechtlich gar nichts verbunden, soweit ich weiß, bedeutet das gar nichts über einen Bestandschutz, Genehmigung, Nutzungserlaubnis etc.
Immer unter der Vorgabe, dass das aus irgendeinem Grund mal jemanden interessiert (außer beim Verkauf).
Grüße

wdh.: Katasterbuch…
kenn ich nicht, aber da sollten die Informationen enthalten sein.
… hier mal ein Beispiel, was da so alles drinsteckt. Was ich weiß ist, dass die Behörden - woher auch immer -dennoch wissen, wie viele Stockwerke, wie hoch und Dachform…
Nutzung war seinerzeit eh: Wohnhaus…

LG
Ce