Baurecht Hessen von Nachbar wenige qm für dämmung benötigt

Hallo zusammen, ein Hoch dem Konjunktiv :wink:
ich könnte in in Hessen leben.
Ein EFH steht auf der Grenze zum Nachbargrundstück. Der Nachbar wäre mit einem Verkauf von weniger als 2 m² Fläche einverstanden-die für eine Außendämmung benötigt wird.
.
Problem wäre, dass das Katasteramt dann eine komplette Neuvermessung fordern würde. . Mit diesen Kosten und anderem Brimborium drumrum wäre das das ca 20fache (kein schreibfehler) des Kaufpreises. 

Deshalb würde nach einer Alternative gesucht, welche zu vernünftigeren Kosten trotzdem Rechtssicherheit bietet-z.B. wenn der Nachbar verkauft damit der dann neue Eigentümer nicht die Entfernung der Isolierung fordern könnte.

Grunddienstbarkeit? Andere Lösung?
Vielen Dank vorab!!!

Hallo

Seit der Änderung 2009 ergibt sich die Duldungspflicht ja schon aus dem Nachbarrecht Hessen § 10 „Wärmedämmung … Der Nachbar hat zu dulden“. Wer zur Duldung verpflichtet ist, kann die Beseitigung nicht fordern.

Zusätzlich könnte eine Vereinbarung über die tatsächliche Duldung und die „angemessenen Entschädigung“ notariell geschlossen werden. Und sicher kann der Notar auch sagen, ob darüberhinaus noch eine Grunddienstbarkeit empfehlenswert ist. Man könnte auch statt eines einmaligen „Verkaufspreises“ eine jährliche Zahlung vereinbaren - z.B. wegen des „Erinnerungswertes“.

Gruß Rudi