Wer seinen Balkon überdachen will mit einem Pultdach und dazu einen Windschutz an den Seiten anbringen will - braucht der eine Baugenehmigung in Nrw oder sind das genemigungsfreie Anbeuten im Sinn des „§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben“
der landesbauordnung NRW ?
hätt ich gern gewusst.
Hallo,
im Bauamt der Stadt/Gemeinde vorlegen. Die scheuen normalerweise den bürokratischen Aufwand einer Baugenehmigung, daher sagen die auch wenn’s wirklich genehmigungsfrei ist.
Baurecht ist komplex, u.a. greifen da Bebauungsplan und kommunale Satzungen die hier wahrscheinlich keiner kennt.
Viele Grüße
Lumpi