Liebe/-r Experte/-in,
Mal angenommen es wird festgestellt, dass in einem Reihenmittelhaus Kabel vom Nachbarhaus liegen, die durch zwei Brandschutzmauern vom Nachbarn in das Reihenmittelhaus geführt werden und dort ins 1.OG gehen und dann wieder zum Nachbarhaus verschwinden. Das gesammte 1.OG des Nachbarhauses ist mit diesen Kabeln versorgt und die Stromversorgung ist im Zählerkasten des Nachbarhauses angeschlossen.
Der Bauträger hat diese Kabel vorsätzlich so verlegt, was bewiesen werden kann.
Baum Bauträger ist bereits Verjährung eingetreten, da das Haus 1999 erstellt wurde.
Welche Rechte hat der Besitzer des Reihenmittelhauses gegenüber seinem Nachbarn? Kann er die Entfernung der Kabel und den Ersatz der dadurch entstehenden Kosten verlagen?
Welche Rechtsvorschriften gelten hier?
Danke für eine Hilfe.