Baurecht, Mängelbeseitigung, Freundschaftsleistung

Hallo,

da ich nicht weiß, ob man hier in ich Form schreiben darf halte ich es mal als Szenario…

Nehmen wir an, man startet ein Bauvorhaben und ein ehmaliger Nachbar (Ingeneur und Architekt) bietet an dieses Bauunternehmen zu unterstützen und zu planen.

Alles als Freundschaftsleitung (bekommt nur Provisionen von den Lieferanten).
Nun sind die Baukosten wesentlich höher geworden, als geplant. 
Durch einen Rechenfehler in der Statik wurden als geplanten 45 qm Dachboden 90 qm und noch viel mehr. Unter Anderem viel Baupfusch.
Also mit klaren Worten: Man hätte lieber auf diese Freundschaftsleistung verzichten sollen und einen Architekten bezahlt. Dies wäre preiswerter geworden :smile:

So. nun zum Hauptproblem :

Es gibt viele Mägel bei den Fenster und Türen.
Hier ein paar Beispiele:

  • Haustür lässt sich nicht von innen abschließen 
  • Schnitte im Fensterrahmen
  • Rollläden lassen sich nicht richtig hochziehen / klemmen
  • Fliegengitter die mit in den Fenstern eingebaut sind lassen sich auch nicht hoch schieben
    u.v.m.

Ich denke für alle Mängel kann man den Architekten nicht zur Rechenschaft ziehen da es ja eine Freundschaftsleitung war. (oder?)

Nun fragt man bei dem Fenster,- und Türenhersteller an und reklamiert diese Mängel.
Doch der sagt alle Mängel muß der Architekt  melden, erst dann würde ein Techniker sich das anschauen,  doch der Architekt ignoriert jedoch alles und ist nicht zu erreichen/ will nicht erreichbar sein.

Hat man hier irgendeine Chance die Fensterfirma zu bewegen, diese Mängel zu beheben?
Entweder mit einem anderen Architekten oder hat man andere Möglichkeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten 

LG

Stefan

Hallole,

wenn du mit dem Architekten einen schriftlichen Vertrag gemacht hast, muß er die Leistungen (hier: Bauleitung) erbringen und kann auch zur Verantwortung gezogen werden. Das ist erst einmal unabhängig davon, ob er dafür auch Honorar bekommt oder nicht.

Ob die Vereinbarung zur Erbringung der Bauleitung und der Übernahme von Architektenleistungen auch ohne schriftlichen Vertrag gilt, also quasi durch die Wahrnehmung der Tätigkeit, kannst du bei der Architektenkammer erfragen (könnte aber schon so sein). Belege dafür können vom Architekten unterschriebene Bautagebüche, Lieferscheine, Rapporte od. ä. sein.

Streng rechtlich gesehen ist der Architekt gegenüber der Baufirma „nur“ der Vertreter des Bauherren. Auftraggeber der Bauleistungen bist du selbst. Also muß sich die Firma auch rühren und die Mängel beheben, wenn die Anweisung vom Bauherren kommt.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo,

warum 3 mal diesselbe Frage ???

Und wie soll sich ein Dachboden auf die doppelte Größe ausdehnen ohne das selbst der dämlichste Laie das sieht???

Denn ein Gebäude 7 Meter lang und 6,5 Meter breit,sieht doch ganz anders aus als eines
mit 10 Metern Länge und 9 Metern Breite.

Mängelbeseitigung kann angezeigt werden.
Der Architekt ist ja nie der Auftraggeber sondern der Bauherr.
Also direktes Vetragsverhältnis zwischen AG + AN.
Hier mal einen Mustertext zur Baumängelanzeige:

Grüße Mathias

Hinweise zur Baumängelanzeige
mit Mustertext einer Mängelanzeige

Wenn Sie an Ihrem Bauvorhaben Mängel feststellen, müssen Sie das Bauunternehmen, mit dem Sie den dazugehörigen Werkvertrag abgeschlossen haben, zur Mängelbeseitigung auffordern.

Hierbei werden immer wieder Fehler gemacht, die sich bei einer etwaigen späteren juristischen Auseinandersetzung nachteilig für die Bauherren auswirken können. Oftmals werden Mängel gegenüber dem Bauunternehmer nur telefonisch angezeigt. Es kommt sehr häufig vor, dass ein solches Telefonat später von der Gegenseite bestritten wird oder dass Streit über den Inhalt eines solchen Telefongesprächs besteht.

a) Sie müssen die Mängel gegenüber Ihrem unmittelbaren Vertragspartner anzeigen.

Oft werden Mängel auch nicht gegenüber dem Bauunternehmer angezeigt, der mit dem Bauherren den Vertrag geschlossen hat, sondern gegenüber seinen Subunternehmern, die im Auftrag des Bauunternehmers das mängelbehaftete Gewerk ausführten oder gegenüber einem Bauleiter oder einem Architekten.

Da es im Einzelfall oft schwierig ist, zu beweisen, dass dritte Personen für den Bauunternehmer zur Entgegennahme von Mängelanzeigen formwirksam bevollmächtigt ist, sollten sie den sichersten Weg gehen. Gehen Sie keine Risiken ein. Schicken Sie die Mängelbeseitigungs- aufforderung in jedem Fall Ihrem unmittelbaren Vertragspartner.

Architekten oder Subunternehmern können Sie hiervon durchaus Abschriften zukommen lassen, dann sind alle Betroffenen informiert.

b) Sie müssen Ihren Vertragspartner mit der Mängelbeseitigung in Verzug setzen.

Hierzu ist es erforderlich, dass Sie eine konkrete Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach der Rechtsprechung reicht es nicht aus, den Bauunternehmer lediglich aufzufordern, innerhalb von einer Woche vorbeizukommen oder sich den Mangel endlich mal anzusehen oder die Erklärung abzugeben, dass er den Mangel anerkennt.

c) Sie sollten sämtliche Mängelbeseitigungsaufforderungen per Einwurf-Einschreiben versenden.

Oft werden Mängelbeseitigungsforderungen nur per E-mail oder nur per Telefax oder nur per einfacher Post versendet. All diese Versendungsarten reichen nicht aus, um den Zugang der Mängelanzeigen - notfalls vor Gericht - schlüssig zu beweisen.

Selbst der Telefax-Sendebericht eines Telefaxschreibens mit dem Zusatz „OK“ gilt vor Gericht nicht als ausreichender Beweis für den Zugang eines Telefaxschreibens.

Verzichten Sie nicht aus Bequemlichkeit, oder etwa weil ein Einwurf-Einschreiben etwas teuer ist, als ein normaler Brief auf die Versendung per Einwurf-Einschreiben.Tipp:
Ich rate i.d.R. davon ab, statt eines Einwurf-Einschreibens ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Bei einem Einwurf-Einschreiben wird dem Empfänger das Schreiben auch dann rechtswirksam zugestellt, wenn er nicht anwesend ist. Der Briefbote wirft den Brief in den Briefkasten des Empfängers und vermerkt diesen Einwurf in einer Zustellungsurkunde. Wenn Sie ein Einwurf-Einschreiben bei der Deutschen Post aufgeben, erhalten Sie einen Einlieferungsbeleg mit der Einlieferungsnummer. Sie können anhand dieses Belegs im Internet feststellen, wann das Schreiben zugestellt wurde. Unter der Internetadresse www.deutschepost.de klicken Sie unter der Rubrik „Onlineservices“ auf „Sendung verfolgen“, dann auch „Einzelabfrage“. Dort können Sie anhand der Sendungsnummer auf Ihrem Einlieferungsbeleg und dem Einlieferungsdatum den Sendungsstatus Ihres Einschreibens ermitteln.Falls Ihr Bauunternehmen der erbetenen Mängelbeseitigung nicht nachkommt, haben Sie es deutlich leichter, Ihre Anwaltskosten für eine danach entfaltete anwaltliche Tätigkeit erstattet zu bekommen, wenn Sie beweisen können, dass Sie Ihren Bauunternehmer fristsetzend zur Mängelbeseitigung aufforderten.

d) Sie müssen die Mängel genau beschreiben.

Bei einer Mängelbeseitigungsaufforderung müssen Sie den Mangel, so wie er sich Ihnen optisch darstellt, möglichst genau beschreiben. Eine schlagwortartige Mängelbeschreibung („Das Dach ist undicht.“, „Die Dränage ist nicht fachgerecht.“, oder „5 von 9 Innentüren schließen nicht richtig.“) reichen nicht aus und werden von den Gericht nicht anerkannt.

Sie müssen sich also der Mühe unterziehen, die Mängel so genau zu beschreiben, dass ein fremder das Bauvorhaben betreten und die Mängel ausschließlich anhand Ihrer schriftlichen Beschreibung zweifelsfrei finden könnte.

Mustertext einer Mängelbeseitigungsaufforderung:Eheleute
Max und Melanie Mustermann
Neue Straße 8
99999 Musterstadt
Tel.: …

An
Firma XYZ - Musterbau GmbH
Schöne Aussicht 13
99999 MusterstadtMusterstadt, den 01.08.2008Bauvertrag vom 15.03.2007
Bauvorhaben Mustermann, Neue Straße 8

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir bezüglich unseres oben genannten Bauvorhabens folgende Mängel an:

In dem in der Südwestecke unseres Hauses gelegenen Kinderzimmer im 1. OG haben sich an der Dachschräge unterhalb des von innen gesehen linken Dachflächenfensters Feuchtigkeitsflecken mit Schimmelpilzbefall gebildet.

Im 1. OG unseres Hauses befindet sich von der Treppe zum 1. OG aus gesehen an der linken Treppenhauswand in einem Abstand von ca. 14 cm gemessen von der rechten Ecke dieser Wand ein bis zu 6 mm breiter, fast senkrechter Riss, der oben am Deckenrand beginnt und sich in einer Länge von etwa 150 cm nach unten fortsetzt.

Außen an unserem Haus befinden sich an sämtlichen Fenstern im EG und auch an dem Giebelwandfenster des Zimmers 1 (Südwestecke des Hauses) im 1. OG jeweils im Bereich der Fensterlaibungen in den oberen Ecken der Fensterlaibungen links und rechts Risse im Außenputz, die sich auch über den Bereich der Fensterlaibung hinaus im Außenputz der Hauswand fortsetzen.

Eine Kamerabefahrung hat ergeben, dass das Dränagerohr entlang der gesamten Südwand unseres Kellers wellig verlegt wurde und zudem kein ausreichendes Gefälle zum Pumpenschacht aufweist. Es haben sich im Dränagerohr im Wellenbereich Ablagerungen aus Sand und Erdreich gebildet.

Wir haben Sie aufzufordern, die oben genannten Mängel einschließlich der Ursachen der geschilderten Mängelerscheinungenbis zum 10.September 2008ordnungsgemäß, fachgerecht, dauerhaft und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beseitigen.

Terminsabsprachen für die Besichtigung der Mängel und die Mängelbeseitigung selbst erbitten wir schriftlich oder telefonisch.

Mit freundlichen Grüßen

  …                                      …
     (Melanie Mustermann)                                                  (Max Mustermann)
 e) Konkrete, feste, angemessene Fristen setzen

Die Frist zur Mängelbeseitigung muss unmissverständlich und dem Kalender nach berechenbar sein. Bloße Vorgaben wie „kurzfristig“ oder „rasch“ reichen hierzu nicht aus. Nennen Sie ein konkretes Datum, oder ein Datum, das sich in Verbindung mit dem Datum Ihrer Briefes konkret berechnen lässt (z.B. „binnen 3 Wochen ab Datum dieses Schreibens“).

Sie müssen dem Bauunternehmer angemessene Fristen zur Mängelbeseitigung setzen. Hierbei müssen Sie möglichst realistisch einschätzen, wie lange der Bauunternehmer braucht, um die Mängel eventuell zu besichtigen, sodann benötigtes Material zu bestellen und die Mängelbeseitigung vorzunehmen.

Auch ist die herrschende Witterung zu beachten. So wäre es z.B. unzulässig, einen Bauunternehmer zur Beseitigung von Putzschäden am Außenputz des Hauses während einer frostigen Winterphase aufzufordern, weil bei Frost kein Putz aufgebracht werden kann. In einem solchen Fall müssten Sie die Mängelbeseitigungsfrist also auf einen Termin legen, bei dem normalerweise mit ausreichend hohen Temperaturen zu rechnen ist.

Im obigen Musterschreiben habe ich insbesondere wegen der Mängelbeseitigungsarbeiten am Dränagerohr eine relativ großzügige Frist von etwas mehr als 5 Wochen gesetzt, da Arbeiten am Dränagerohr relativ aufwendig sein dürften und ein Aufschachten des betroffenen Bereiches erfordern.

Wenn nur ein klemmendes Fenster nachzustellen oder ein tropfender Wasserhahn zu reparieren ist, wäre es sicherlich auch ausreichend, wenn zwischen dem Zugang der Mängelbeseitigungsaufforderung und der gesetzten Frist lediglich 2 Wochen liegen.Übrigens:
Diese Ausführungen gelten nicht nur für private Bauherren. Auch wenn Sie als Bauunternehmer Subunternehmer verpflichtet haben und diese mangelhaft gearbeitet haben, sollten Sie eine solche professionelle Art der Mängelbeseitigungsaufforderung verwenden.

Besonders, wenn der Bauherr Ihnen als Hauptunternehmer Mängel anzeigt, müssen Sie rasch und spiegelbildlich Ihren Subunternehmer in beweisbarer Form fristsetzend zur Mängelbeseitigung auffordern. 

Hallo,
hier hilft nur ein Bausachverständiger, der ein Gutachten erstellt, das auch bei rechtlichen Auseinandersetzung wirksam ist. Weiterhin ist dann ein juristischer Beistand erforderlich, der den Forderungen rechtlichen Nachdruck verleiht.
MfG
Axel

hier hilft nur ein Bausachverständiger, der ein Gutachten
erstellt, das auch bei rechtlichen Auseinandersetzung wirksam
ist.

quatsch. den gutachter zahlt man selber und er ist bei diesen offensichtlichen mängeln komplett überflüssig.

Der Architekt ist ja nie der Auftraggeber sondern der Bauherr.

ah so. sollte man das nicht erstmal genau feststellen? immerhin hat der architekt hier ja provisionen für die vergabe der aufträge bekommen. und imho ist es auch absolut üblich, dass ein architekt und bauleiter die aufträge ausschreibt und später vergibt. dass sich die ausführenden weigern, mit dem bauherrn zu diskutieren und auf den architekten zeigen deutet genau dies an.

also: rückfrage an den fragesteller: wer hat die aufträge vergeben?

Hallo,

es ist dein Kapital um das es geht und da sollte man auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten.

Und beachte nicht die Texte unseres Trolls „zwanzigvierzig“.
Dieser taucht täglich unter anderen Nicks auf und pöbelt nur die User an.

Gruß Merger

es ist dein Kapital um das es geht und da sollte man auf jeden
Fall einen Rechtsanwalt einschalten.

einen kostenlosen rechtsanwalt?

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die User an.

der pöbelt nur pöbelnde user an. und solche, die auf falschen antworten bestehen. dich zum beispiel regelmäßig.

Troll - Testare, Rübe usw.

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Wer lesen kann ist immer im Vorteil!

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Tue mir einen Gefallen, melde dich einfach wieder ab und versuche dein Glück
in einem Kindergarten-Forum.

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es ist dein Kapital um das es geht und da sollte man auf jeden
Fall einen Rechtsanwalt einschalten.

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Wer lesen kann ist immer im Vorteil!

und wer verstehen kann erst!

wo genau siehst du hier schon die notwendigkeit eines rechtsanwalts gegeben? momentan ist doch nicht mal geklärt, wer hier für was zuständig ist. und nur wenn du keinerlei ahnung hast und nur bahnhof verstehst muss das ja nicht gleich für alle anderen gelten - im gegenteil ist das der normalfall, wie wir hier alle wissen.

fast alle - du weißt das ja nicht.

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hättest wohl gern gesellschaft dort. na, dann warte mal weiter.

ich wiederhole: das geht dich einen feuchten dreck an!