Peter K. kaufte sich in Hamburg ein Einfamilienhaus („Fertighaus“).
Im fiel vor Vertragsabschluss auf, dass die beiden dicht aneinanderliegenden
Küchenfenster (auf dem Prospekt/ auf der Zeichnung) unterschiedliche Maße
(Breite) aufweisen.
Er wünscht sich jedoch, zwei Küchenfenster mit identischen Maßen.
Der Verkäufer hatte dem nichts einzuwenden und hielt im Kaufvertrag fest, dass
beide Küchenfenster die gleiche Breiten aufzuweisen hätten.
Nach Vertragsabschluss fand auf dem Rohbau ein Termin statt, an dem noch
diverse bauliche Details (Änderungen etc.) mit dem Bauleiter und dem Verkäufer
besprochen wurden.
An diesem Tag wies Peter K. nochmals/mehrmals daraufhin, dass der Bauleiter
nicht vergessen solle, dass die beiden Küchenfenster gleiche Maße haben sollten.
Er sagte ausdrücklich wortwörtlich: „Denken Sie bitte an die Maße der beiden
Küchenfenster! Sie sollen beide hundertprozentig die gleichen Maße aufweisen
und vollkommen identisch sein!“
Daraufhin antwortete der Bauleiter: „Ja, das ist kein Problem. Wäre ja auch
optisch und technisch weniger sinnvoll, zwei unterschiedliche Fenster einzubauen“.
Nach dem Einbau der Fenster in der Rohbauphase bemerkt Peter K. jedoch, dass
die beiden Fenster zwar nun die gleichen Breiten aufweisen, aber unterschiedlich
hoch sind (10cm Differenz).
Daraufhin sprach er den Bauleiter an. Er antwortete ihm: „Ja, Sie wollten doch nur,
dass die beiden Fenster gleich breit seien. Von der Höhe beider Fenster haben
Sie nichts gesagt. Außerdem steht davon auch nichts im Vertrag“.
Peter K. schaut sich den Prospekt/die Zeichnungen erneut an und stellt fest, dass
dort wirklich zwei unterschiedliche Höhen zu erkennen sind. Da die Differenz „nur“
10 Zentimeter beträgt, war das auf dem „ersten Blick“ jedoch gar nicht ersichtlich.
Peter K. ist nun verärgert, zumal er doch mündlich darauf hin wies, dass beide
Fenster hundertprozentig die gleichen Maße aufweisen und vollkommen
identisch sein sollten.
Die letzten Worte des Bauleiters waren: „Ja, wir dachten, dass bezog sich nur
auf die Breiten der Fenster. Das Wort Höhen hatten Sie gar nicht in den Mund
genommen. Außerdem wurde nichts schriftlich festgehalten. Ihr Verkäufer wird
mir in jedem Fall zustimmen. Vor Gericht haben Sie also keine Chance. Wenn
Sie wollen, tauschen wir die Fenster auf Ihre Kosten.“
Frage 1: Hat Peter K. oder der Bauleiter/Verkäufer Recht?
Frage 2: Hat Peter K. irgendeine Chance, seine Interessen durchzusetzen?
Frage 3: Wie sollte Peter K. nun verfahren? Auf welche eventuell bestehenden
Urteile/Gesetze könnte er sich „berufen“ bzw. welche könnten ihm nützlich sein?
Er beabsichtigt nämlich, dem Bauleiter/Verkäufer eine „Baumangelanzeige“
zukommen zu lassen.
Frage 4: Muss eine „Baumangelanzeige“ förmlich sein?
Gruß
deVinci