Hallo
Angenommen in eine Neubaugebiet wurde vom Nachbarn (A) beim Erdaushub das Grundstück großflächig gegenüber dem Nachbarngrundstück (B) abgetragen. Der Höhenunterschied beträgt nun ca 1m. Das besagte Grundstück befindet sich in RLP falls diese Info notwendig ist.
Beiden Parteien ist klar, dass der Nachbar der abgetragen hat für die Sicherung verantwortlich ist.
Laut Gesetzeslage müsste dies unverzüglich erfolgen, korrekt?
Nun hat B mehrmals das Gespräch zu A gesucht und ihn aufgefordert seinen Pflichten nachzukommen.
Das Grundstück von B sackt langsam in Richtung von A ab. Weiterhin hat A Angst um spielende Kinder (1-3 Jahre) die die Gefahr eines Sturzes nicht einschätzen können, da Nachbar B ebenfalls zu faul ist das Unkraut zu entfernen und somit das Unkraut den Höhenunterschied von 1 m locker überwachsen hat und somit nicht ersichtlich ist, dass das eine Grundstück an dieser Stelle endet.
Was kann B nun machen, dass A seinen Pflichten nachkommt? Es wurde wie erwähnt bereits mehrmals das Gespräch (über fast 2 Jahre) gesucht, aber keine Lösungen von B präsentiert, da dieser nicht einsieht Geld aufzubringen was aktuell nicht vorhanden ist.
B kann natürlich ebenfalls an dieser Stelle seinen Garten nicht gestalten und auch keinen Zaun setzen.
Bin auf Antworten gespannt
Vielen Dank