Angenommen in eine Neubaugebiet wurde vom Nachbarn (A) beim Erdaushub das Grundstück großflächig gegenüber dem Nachbarngrundstück (B) abgetragen. Der Höhenunterschied beträgt nun ca 1m. Das besagte Grundstück befindet sich in RLP falls diese Info notwendig ist.
Beiden Parteien ist klar, dass der Nachbar der abgetragen hat für die Sicherung verantwortlich ist.
Laut Gesetzeslage müsste dies unverzüglich erfolgen, korrekt?
Nun hat B mehrmals das Gespräch zu A gesucht und ihn aufgefordert seinen Pflichten nachzukommen.
Das Grundstück von B sackt langsam in Richtung von A ab. Weiterhin hat A Angst um spielende Kinder (1-3 Jahre) die die Gefahr eines Sturzes nicht einschätzen können, da Nachbar B ebenfalls zu faul ist das Unkraut zu entfernen und somit das Unkraut den Höhenunterschied von 1 m locker überwachsen hat und somit nicht ersichtlich ist, dass das eine Grundstück an dieser Stelle endet.
Was kann B nun machen, dass A seinen Pflichten nachkommt? Es wurde wie erwähnt bereits mehrmals das Gespräch (über fast 2 Jahre) gesucht, aber keine Lösungen von B präsentiert, da dieser nicht einsieht Geld aufzubringen was aktuell nicht vorhanden ist.
B kann natürlich ebenfalls an dieser Stelle seinen Garten nicht gestalten und auch keinen Zaun setzen.
Tach.
Etwas Lektüre, wenn auch falsches Bundesland http://www.frag-einen-anwalt.de/Niedersachsen-Hoehenunterschied-Stuetzmauer--f11934.html
M.E. sollte erst die Frage der Höhenangaben zu dem „Ursprungsgelände“ geklärt sein. Oftmals ist dies nicht so eindeutig bestimmbar, wie es auf den ersten Blick erscheint. Daraus ergibt sich mitunter, wer zu was hinsiichtlich Grenzsicherung verpflichtet ist.
Augenscheinlich scheint beim Nachbarn zunächst die Sicherungspflicht zu liegen. Stellt sich aber heraus, dass die Gelände - von wem auch immer - erhöht wurden, wird es knifflig. Daran ändert auch deine Aussage
Und darf man mal, aus reiner Neugier, erfahren warum der Nachbar 1 m tief ausgeschachtet hat bis an Deine Grundstücksgrenze ran um was eigentlich zu machen ?
Er kann ja schlecht bis an Grenze gebaut haben !
Übrigens braucht man für das Tieferlegen bereits eine Genehmigung.
Offenbar reicht reden nicht, also wende Dich an den Schiedsmann (Gemeinde fragen, ob es überhaupt einen gibt und wie man an den rankommt) . Nach erfolglosem Versuch musst Du klagen.
Nur wenn da kein Geld da ist, dann stehst du genauso schlau da wie jetzt. Bist aber noch Geld losgeworden.
Und einen Zaun könntest Du schon ziehen, bzw. warum gab es eigentlich keinen vorher. Der hätte womöglich die zu dichte Abgrabung verhindert.