Baurecht NRW

Hallo Experten!

In einem reinem Wohngebiet mit typischerweise Einfamilienhäusern als
Doppelhaushälften ausgeführt. Wäre es erlaubt die Garagenauffahrten
durch einen Sichtschutz zu trennen?

Mal ein Beispiel
http://goo.gl/maps/LS7QD

Dürfte man auf seiner eigenen Seite einen 2m hohen Sichtschutz zwischen
den Auffahrten erstellen?

Danke, der Plem

Das hängt nicht nur vom Landesbaurecht ab, sondern auch vom örtlichen Bebauungsplan. Kann hier so allgemein also nicht beantwortet werden.
Gruß florestino

Hallo

Das hängt nicht nur vom Landesbaurecht ab, sondern auch vom
örtlichen Bebauungsplan.

Und vom Landes-Nachbarrechtsgesetz.

Spontan würde ich aber sagen, dass das Vorhaben eher nicht statthaft ist.

Gruß
smalbop