Baurecht: Nutzungsänderung - Parkplatz -

Hallo aus einem völlig verschneitem Wattenscheid:

Ganz im Sinne eines Gedankenaustausches:

Mal angenommen, jemand möchte im Nebenerwerb freiberuflich Beratungen anbieten und richtet zu diesem Zweck eine Praxis ein.
Klar, er muss einen Parkplatz bereit stellen. Wenn jetzt der Vermieter sagt. „OK, wir machen einen Mietvertrag“ und die Stadt verlangt vom Vermieter, dass er das als Baulast in das Grundbuch einträgt, dann sehe ich darin eine Enteignung.

Der arme Tor, der nur im Nebenerwerb arbeiten möchte, soll jetzt an die Stadt zahlen. Sagen wir mal 2000 €. Ein Mietvertrag könnte man vorlegen, nur eben nicht die Baulastabsicherung.

Wie schätzt ihr die Rechtslage ein ? Wird da nicht unternehmerisches Handeln konterkariert ?

Gruß

Thomas

Stadt verlangt vom Vermieter, dass er das als Baulast in das
Grundbuch einträgt, dann sehe ich darin eine Enteignung.

Den Zusammenhang kann ich nicht erkennen.

Der arme Tor, der nur im Nebenerwerb arbeiten möchte, soll jetzt an die Stadt zahlen.

Warum sucht sich der „arme Tor“ nicht einen Immobilie in einer Gegend, in der gewerbliche Nutzung ohne diese Umstände möglich ist.

Wie schätzt ihr die Rechtslage ein ?

Eindeutig.

Wird da nicht unternehmerisches Handeln konterkariert ?

Nein, da ist etwas mehr Sorgfalt bei der Suche nach der Immobilie für die Praxis gefragt.