Baurecht - Parkhausbau neben Grundstück

Hallo,

neben unserem Grundstück ist aktuell ein öffentlicher begrünter, ebenerdiger Parkplatz mit ca. 80 Stellplätzen.
Hier wurde damals bei dem Bauvorhaben, ein ebenerdigen Parkplatz zu bauen, eine drei Meter hohe Holzwand (an unserer Grundstücksgrenze) gezogen, um vom Anblick und den Abgasen ein wenig zu schützen. Was für uns kein Problem darstellte.
Nun aber soll hier ein zweigeschössiges Parkhaus entstehen, da die aktuellen 80 Parkplätze wohl nicht mehr ausreichend wären.
Sprich, wenn wir in Zukunft aus unseren Fenstern schauen, blicken wir von nun an auf ein zweigeschössiges Parkhaus. Sehr unschöner Anblick und vor allem die Abgase…
Zumal dadurch auch unser Grundstück an Wert verliert. Wer möchte schon auf einen Betonklotz schauen, wenn er aus dem Fenster sieht.
Kann man den Bau irgendwie verhindern bzw. haben wir diesbezüglich überhaupt irgendwelche Rechte oder können Forderungen stellen, falls sich der Bau des Parkhauses rechtlich nicht verhindern lässt?
Wie ist das mit der Abstandsregelung in Brandenburg geregelt.
Wieviel Meter müsste der Bau des Parkhauses von unserer Grundstücksgrenze aus
Abstand halten?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Dazu kann man im Moment überhaupt nichts sagen weil das Landes- und nicht Bundesrecht ist und weil man nicht weiss in welchem Gebiiet Euer Haus in welcher Stadt steht, reines Wohngebiet, gemischtes Gebiet, Gewerbegebiet?
ramses90

Äh, ja, und? Es stand doch

Bitte alles lesen. :stuck_out_tongue:

:wink:gut, wo Du Recht hast, haste Recht. ramses90 :confused:

Lasse es dir auf deinem Bauamt erklären.

Jedes Einfamilienhaus müsste mind. 3 m Abstand zur Grenze haben wenn nicht in einem B-Plan noch was anderes (ein Baufenster) festgelegt wurde.

je höher ein Gebäude wird desto mehr muss es von deiner Grenze abrücken (Nennt man Abstandsflächen). 2 Geschosse, also ebenerdig plus 1 Etage drauf = keine 6-8 m hoch.
Da ist ja jedes EFH mit dem Dach höher.

Und Abgas und Lärm hast Du jetzt auch, aber sicher in Maßen, und ob du auf einen 3 m hohen Bretterzaun schaust (der doch vermutlich sogar stehenbleibt) oder nun noch auf ein Parkdeck ?

Mag sein, schön ist anders, aber du hast diesen Platz ausgesucht und konntest nicht damit rechnen der Parkplatz bleibt so wie er ist.

Wenn da Planungen laufen ist das baurechtliche längst geklärt, also der Käse im Grunde gegessen. Das „Ding“ kommt.

MfG
duck313