Baurecht: Pflicht für Abstellraum?

Hallo zusammen,

angenommen in einem nicht unterkellerten Haus gibt es drei Wohneinheiten. Gibt es irgendwo eine Regelung, dass jede Wohneinheit über einen Abstellraum verfügen muss? Falls das abhängig vom Bundesland ist, nehmen wir an, das Haus steht in Rheinland-Pfalz.

Und wie sieht das mit der Wohneinheit im obersten Geschoss aus, zählt hier der Dachboden (ist ausgebaut) als Abstellraum?

Danke schonmal im voraus für alle Antworten!

Gruß
Michael

http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_P44.htm
hier Absatz 4. Zu beachten ist das Wort „soll“. Hier ist also in die genehmigten Baupläne für das Haus zu schauen. Dort wäre ein Abstellraum zu erkennen, oder auch nicht. Wobei auch irgend ein Einbauschrank oder eine Nische schon die Rolle des Abstellraumes erfüllen könnte. Sollte der Abstellraum fehlen, fehlt er halt einfach. Wir wäre nicht klar, wo er eingeklagt werden könnte.

vnA

Danke für die schnelle Rückmeldung!

Michael