Baurecht plan-eigentumswohnung

Guten Tag,

wir haben eine Plan-Eigentumswohnung gekauft, diese befindet sich in der Bauphase. Unser Bauträger hat uns ziemlich lange hingehalten mit den Infos über die verwendeten Materialien (Fenster). Im Vertrag steht nichts genaues darüber, theoretisch kann er alles einbauen was ihm so einfällt. Nun haben wir endlich ein Datenblatt bekommen,mit folgender Klausel „Ich behalte mir vor, auch gleichwertige Fenster von anderem Hersteller zu kaufen“. Dies sind aber auch Fenster die nicht unbedingt unseren Vorstellungen entsprechen.
Nun unsere Frage: dürfen wir bestimmen welche Fenster verbaut werden wenn nichts bestimmtes im Kaufvertrag steht, bzw. können wir eigene Fenster einkaufen und von einer anderen Firma einbauen lassen?
Wir haben am 2.5. ein Termin mit unserem Bauträger, bitte deshalb dringend um Hilfe.

Danke im Voraus.

In aller Regel ist es doch so, das in einem Kaufvertrag das steht was der Verkäufer dem Käufer zum Preis X verkaufen möchte.
Wenn dem Käufer in einem Kaufvertrag die aufgeführten Details nicht aussagekräftig genug sind, kann er den Verkäufer um Klärung und um Aufnahme weiterer Details bitten. Tut das der Verkäufer nicht, hat er dem Verkäufer gegenüber zunächst mal schlechte Karten.
Denn Vertrag ist Vertrag und ein guter Verkäufer sichert sich nach hinten ab.

Um als Käufer aus diesem Teufelskreis auszubrechen, muss er die einschlägigen Vorschriften beim bau eines Hauses genau lesen. Denn unter Umständen werden in den Vorschriften für die Fenster bestimmte Wärmedämmwerte, Schallschutzwerte, einbruchhemmende Beschläge usw. verlangt.
Und diese Werte, Beschläge und die Qualität können in aller Regel nur von namhaften Herstellern erreicht werden.
Die Idee, Fenster selbst einzukaufen, ist sicher nicht zu Ende gedacht. Denn wer bezahlt den die Fenster und den Einbau, doch sicher nicht der Verkäufer, der die Wohnung zu einem Festpreis angeboten hat.
Und als Käufer, im Nachhinein bestimmen zu wollen, welche Fenster eingebaut werden ist sicher auch keine umsetzbare Idee.

Ich kann nur Raten, mit dem Verkäufer ein ergebnisoffenes Gespräch zu führen.
Alles ander endet vor Gericht und kann erhebliche Mehrkosten verursachen.

Gruß Wolfgang

Guten Tag,

ich kann leider nicht helfen. Ich bin in dem Bereich Baurecht und Bauleitplanung tätig, ob überhaupt gebaut werden darf. Und wenn nicht, wie es doch noch zu erreichen ist.

Mit Baubeginn ist meine Tätigkeit abgeschlossen.

Viel Glück!

Rainer

Guten Tag,
schauen Sie in Ihren Kaufvertrag. Wurden dort Ausstattungsdetails festgehalten oder haben Sie gekauft ohne Festlegung der Ausstattung seitens des Bauträgers über Fliesen, Sanitär, Küche, Fupböden, Fenster, Türen etc. Wenn im Vorwege nichts festgelegt wurde, wird der Bauträger bis zur Fertigstellung und Übergabe an Sie im eigenen Ermessen handeln. Sprechen Sie eventuell andere Käufer an, in wie weit dort vereinbart wurde. Viel Glück

Hallo

Auch Expertenanfragen müssen unter Beachtung der FAQ:1129 gestellt werden, das heißt ohne Bezug zu einer bestimmten Person, sondern in allgemeiner Form. Nicht „Wir haben“, sondern „ein Paar hat“.

Dann eignet sich diese Frage auch sehr gut für das Forum „Allgemeine Rechtsfragen“

Gruß
smalbop

Hi - ich kann hier leider nicht helfen - benötige selbst Hilfe bei Rechtsfragen, deswegen als Interessiert angegeben -). Viel Erfolg weiterhin

Hallo Wikusa
Du schreibst Zitat:

„Unser Bauträger hat uns ziemlich lange hingehalten mit den Infos über die verwendeten Materialien (Fenster). Im Vertrag steht nichts genaues darüber, theoretisch kann er alles einbauen was ihm so einfällt. Nun haben wir endlich ein Datenblatt bekommen,mit folgender Klausel „Ich behalte mir vor, auch gleichwertige Fenster von anderem Hersteller zu kaufen“. Dies sind aber auch Fenster die nicht unbedingt unseren Vorstellungen entsprechen.“

Das zeigt mir, dass eine Grundvoraussetzung für ein Bauvorhaben, nämlich „Vertrauen“, bereits gestört ist.
Da die Fensterqualität und Hersteller vertraglich nicht klar definiert sind, bekommst Du,wie Du befürchtst, von Deinem Bauunternehmer unter Umständen ein in seinem Sinne gewinnoptimiertes Produkt, welches zwar seine, aber keinesfalls Deine Vorstellungen erfüllt!
Mein Vorschlag ist deshalb, das Gewerk Fenster zu stornieren und in Eigenregie einen Partner Deines Vertrauens damit zu beauftragen. Zunächst sollte aber Dein Bauunternehmer die Möglichkeit bekommen, den Vertrag entsprechend seinem Inhalt und Euren Vorstellungen, zu erfüllen!
mfg
Eberhard Noller

Hallo !
Sie haben ein Datenblatt bekommen, welches in etwa Ihren Vorstellungen entspricht ?
Wenn ja, so ist unter „gleichwertig“ auch der gleiche Anspruch zu liefern.
Wenn nein, so bezieht sich das Wort nur auf die Qualität.
Welche Firma diese liefert, kann dann eigentlich Wurscht sein.
Die Entscheidung trifft alleine der Bauherr ( schon aus Kalkulationsgründen ).
Da im Kaufvertrag offenbar dies bezüglich dummerweise wohl gar nichts geregelt ist, hat der Bauträger Narrenfreiheit.
Er muß nicht zustimmen, wenn Sie die Fenster in Eigeninitiative einbauen lassen wollen.
Auch preislich muß er keine Zugeständnisse machen - dümmstenfalls zahlen Sie die Fenster 2 mal.
Hier ist also Verhandlungsgeschick und „Good Will“ gefragt.
Gruß
Horst Klein

Guten Tag,
Ich glaube nicht das Sie Ihre eigenen Fenster einbauen können, macht daS JEDER SIEHT das Haus kunterbunt aus.
Doch genau weiss ich das auch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag,

wir haben eine Plan-Eigentumswohnung gekauft, diese befindet
sich in der Bauphase. Unser Bauträger hat uns ziemlich lange
hingehalten mit den Infos über die verwendeten Materialien
(Fenster). Im Vertrag steht nichts genaues darüber,
theoretisch kann er alles einbauen was ihm so einfällt. Nun
haben wir endlich ein Datenblatt bekommen,mit folgender
Klausel „Ich behalte mir vor, auch gleichwertige Fenster von
anderem Hersteller zu kaufen“. Dies sind aber auch Fenster die
nicht unbedingt unseren Vorstellungen entsprechen.
Nun unsere Frage: dürfen wir bestimmen welche Fenster verbaut
werden wenn nichts bestimmtes im Kaufvertrag steht, bzw.
können wir eigene Fenster einkaufen und von einer anderen
Firma einbauen lassen?
Wir haben am 2.5. ein Termin mit unserem Bauträger, bitte
deshalb dringend um Hilfe.

Danke im Voraus.

Hallo zusammen,

leider muss ich Ihnen mitteilen, das diese Frage leider wenig mit Baurecht im eigentlichen Sinn zu tun hat.
Deswegen bin ich in diesem Fall auch nicht der richtige Ansprechpartner.
Das von Ihnen geschilderte Problem ist eine klassische Frage des „Vertragsrechts“!

Eins kann ich Ihnen aber auf jeden Fall schonmal mitteilen, das nämlich die Fenster die zum Einbau kommen sollen,meines Wissens nach ein EU Prüfzeichen haben müssen und das diese auf jeden Fall der duetschlandweit gültigen Energieeinsparverordnung entsprechen müssen!

Sorry, ist nicht viel, aber Vertragsrecht ist echt ein Minenfeld.

Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit das der Bauträger Ihnen die Fenster einbaut, die Sie gerne haben möchten und Sie dafür die Mehrkosten tragen?

Viel Erfolg am 2.5

mit freundlichen Grüßen U.F.

Hallo
Die Baubeschreibung ist ein Wesentlciher Bestandteil des Kaufvertrages. Wenn der Bauträger sich vorbehält Fenster nach seiner Wahl einzubauen solange diese nur den wesentlichen Eigenschaften der Baubeschreibung entsprechen, dann kann er dieses tun. Wesentliche Eigenschaften sind Farbe, Material z.B. Holz oder Kunststoff und vor allen Dingen die Wärmedämmeigenschaften und die Schalldichtigkeit. Wenn diese Eigenschaften nicht besonders in der Baubeschreibung beschrieben sind müssen dann die DIN Vorschriften eingehalten werden. Sie können auch noch die Fensterarbeiten aus dem Vertrag entfernen lassen. Dazu schreiben Sie den Bauträger an und fragen Sie diesem, was Sie vom Kaufvertrag einsparen können, wenn Sie diese Arbeiten selbst ausführen lassen wollen. Das Wird für Sie sicherlich teuer, außerdem habe Sie Nachteile bei Gewährleistungsansprüchen, denn Für die Fenster und auch für die Anschlusspunkte sind Sie Verantwortlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Hallo,

entscheidend dürfte sein, ob ein einseitiges Bestimmungsrecht des Bauträgers im Vertrag vereinbart ist. Wenn dies der Fall wäre, könnte der Bauträger Fenster seiner Wahl einbauen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rasta

Im Vertrag steht nichts genaues darüber,
theoretisch kann er alles einbauen was ihm so einfällt.

„Ich behalte mir vor, auch gleichwertige Fenster von
anderem Hersteller zu kaufen“.

Hallo Wikuska,

ich betreibe keine fundierte Rechtsberatung,
weil ich nicht Jura sondern Bauingenieurwesen studiert habe.

Ich äußere zu dem vorliegenden Fall deshalb auch nur meine persönliche Ansicht, die keinen Anspruch auf „Gerichtsfestigkeit“ erhebt.

Da ein Vertrag mit dem o. a. Inhalt wahrscheinlich von Dir unterschrieben wurde, gilt er auch. Deshalb meine ich, dass die von Dir gewünschte Vertragsänderung sich nur durch ein Gespräch mit dem Bauträger und sein freiwilliges Entgegenkommen erreichen ließe.

Ein Problem sehe ich auch in der Höhe einer eventuellen Gutschrift, da ich nicht weiß, ob die Kosten für die ursprünglich vorgesehenen Fenster detailliert im Vertrag genannt wurden.

Ich hoffe, dass Dir meine Ansicht ein wenig helfen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo

sorry ich bin zu spät dran - war im Urlaub. Ich hoffe ihr habt noch eine korrekte Antwort erhalten

LG

Hallo,

das ist eher eine Frage an einen Rechtsanwalt. Sorry kann ich nicht helfen.
VG