Baurecht - Rechnung von Statiker

An alle, die sich im Thema Baurecht auskennen:

Ich bin Hausverwalter in einer Eigentumswohnungsanlage (5 WE) und habe eine Frage:

Die Situation:
Die Balkone an unsrem Altbau wurden vor 10 Jahren erweitert. Vor ca 1 Jahr stellte sich heraus, daß eine Stütze des nicht erweiterten Teils marode geworden war. Daraufhin bat ich eine Baufirma (die Firma, die die Balkone erweitert hatte existiert nicht mehr) mir ein Angebot zur Sanierung ebendieser Stütze zu unterbreiten. Der betreffende Ingenieur sagte mir, ohne eine erneute Überptüfung der statischen Berechnungen könne er dies nicht tun und bestellte einen Statiker. Diese Überprüfung fand statt, die überarbeitete statische Berechnung liegt vor.
Das Angebot der Baufirma wurde jedoch von der Eigentümergemeinschaft aufgrund der hohen Angebotssumme abgelehnt.
Nun stellt mir der Statiker eine Rechnung für Überprüfung der Statik in Höhe von ca 1000 DM aus.

Meine Frage nun:
Muß ich (bzw. die Hausgemeinschaft) diese Kosten tragen, oder gehörten die zur Angebotserstellung und sind von der anbietenden Baufirma zu tragen ?

Für eine schnelle und rechtlich fundierte Antwort wäre ich dankbar!

viele Grüße
HylTox

kein Baurecht
Hallo HylTox,

die Überschrift sagt es schon - es ist kein Thema zum Baurecht sondern Privatrecht.

  1. Wenn Du einen Auftrag gegeben hast die Statik überprüfen zu lassen, dann mußt Du dies bezahlen. Der Statiker muß Dir aber alle Unterlagen der Ergebnisse der Berechnung und Nachprüfung überlassen. Erst dann gibt es Geld.

  2. Sollte die Baufirma ohne Deinen Auftrag im vorauseilendem Gehorsam gehandelt haben und einen Statiker beauftragt haben, na ja dann muß die Baufirma den Statiker bezahlen.

Es gilt: Wer die Musik bestellt zahlt.

Sichte noch einmal alle Deine Unterlagen ob Du nicht durch einen Zufall die Statik beauftagt hast. Wenn ja dann erstens wenn nein dann zweitens.

Christian