Baurecht/ Steuerrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
ich habe heute die Frage ob ich als Kunde vom Handwerker (Dekorateur) verlangen kann, dass er seine gestellte Rechnung ( Bodenbelagsarbeiten, Vorhänge anbringen und Malerarbeiten ) in Material und Lohnkosten aufschlüsseln muß. Es geht mir darum die Leistungen( Lohnkosten, Steuerbonus für Handwerkerleistungen) bei der Einkommensteuer geltend machen zu können.
Ich bedanke mich schon mal
Mit freundlichem Gruß
Analena

Hallo Analena,
Danke für Deine Anfrage bezüglich Baurecht/Steuerrecht.
Wenn Sie die von Ihnen in Auftrag gegebenen Leistungen, nicht pauschaliert vergeben haben, sondern ausdrücklich, Art und Umfang der Leistungen beziffert haben, Ist das ausführende Unternehmen verpflichtet, eine detailierte Rechnung, aus der die Teilleistungen hervorgehen, entsprechend nachvollziehbar zu stellen.
Hiezu gehört im Bedarfsfall auch die separierte Rechnungslegung in Lohn - und Materialanteil.
Ich hoffe Dir ein Stück weit geholfen zu haben.

MfG A. Olschewski