Hallo zusammen,
zunächst wünsche ich Euch allen ein gutes und gesundes Neues Jahr.
Ich habe eine nette Fragestellung aus dem Bereich des Baurechts. Nehmen wir einmal an, dass jemand auf seinem Grundstück eine bereits bestehende Anschüttung (Grundstück ist vom Haus abfallend nach hinten in den Garten) um ein kurzes Stück verlängert hat. Die Abstände zu den Nachbargründstücken sind nun nach hinten 4,80 (vorher 6,30) und zum seitlichen Nachbarn 1,80 Meter (hier hat sich der Abstand nicht verändert). Als Befestigung wurden seitlich größere Bruchsteine verwendet. Die Verlängerung der Anschüttung wurde mit Pflanzsteinen befestigt, die mit Beton ausgegossen wurden. Obendrauf wurde noch eine Betonplatte mit Armierung gegossen. Nun hat sich das Bauamt die Sache angesehen und sagt, dass der Abstand zum seitlichen Nachbarn zu gering sei. Die Höhe am Ende der Anschüttung besträgt 2 Meter und wird dann keilförmig zum Haus hin immer weniger. Nach Rücksprache mit dem Amt sagte man, dass man die Fläche der Anschüttung bis zum 3 Meter Grenzabstand unbegehbar machen müsse oder wieder abtragen.
Da die Stützmauer und die Bodenplatte in Beton gegossen ist, wäre abtragen doch sehr aufwändig. In dem 1,80 Meter Abstand zum Nachbarn ist eine Kirschlorbeerhecke gepflanzt, die dem Nachbarn die Sicht auf die Anschüttung mit Stützmauer (Bruchsteine und Pflanzsteine) nimmt.
Dem Nachbarn ist die Mauer egal, er will aber nichts unterschreiben.
Meine Frage daher: Wie könnte man die Fläche unbegehbar machen, damit der 3-Meter Abstand eingehalten wird?
Habt ihr hier eine Idee?
Bitte keine Ratschläge wie z.B. da muss man vorher dran denken etc.
Danke und schöne Grüße
Fraenz
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