Baurecht: unbegehbare Fläche

Hallo zusammen,

zunächst wünsche ich Euch allen ein gutes und gesundes Neues Jahr.

Ich habe eine nette Fragestellung aus dem Bereich des Baurechts. Nehmen wir einmal an, dass jemand auf seinem Grundstück eine bereits bestehende Anschüttung (Grundstück ist vom Haus abfallend nach hinten in den Garten) um ein kurzes Stück verlängert hat. Die Abstände zu den Nachbargründstücken sind nun nach hinten 4,80 (vorher 6,30) und zum seitlichen Nachbarn 1,80 Meter (hier hat sich der Abstand nicht verändert). Als Befestigung wurden seitlich größere Bruchsteine verwendet. Die Verlängerung der Anschüttung wurde mit Pflanzsteinen befestigt, die mit Beton ausgegossen wurden. Obendrauf wurde noch eine Betonplatte mit Armierung gegossen. Nun hat sich das Bauamt die Sache angesehen und sagt, dass der Abstand zum seitlichen Nachbarn zu gering sei. Die Höhe am Ende der Anschüttung besträgt 2 Meter und wird dann keilförmig zum Haus hin immer weniger. Nach Rücksprache mit dem Amt sagte man, dass man die Fläche der Anschüttung bis zum 3 Meter Grenzabstand unbegehbar machen müsse oder wieder abtragen.
Da die Stützmauer und die Bodenplatte in Beton gegossen ist, wäre abtragen doch sehr aufwändig. In dem 1,80 Meter Abstand zum Nachbarn ist eine Kirschlorbeerhecke gepflanzt, die dem Nachbarn die Sicht auf die Anschüttung mit Stützmauer (Bruchsteine und Pflanzsteine) nimmt.
Dem Nachbarn ist die Mauer egal, er will aber nichts unterschreiben.
Meine Frage daher: Wie könnte man die Fläche unbegehbar machen, damit der 3-Meter Abstand eingehalten wird?
Habt ihr hier eine Idee?

Bitte keine Ratschläge wie z.B. da muss man vorher dran denken etc.

Danke und schöne Grüße
Fraenz

In 3m zur Grenze ein Geländer stellen und dahinter ein paar Blumenkübel aufstellen. Dieses Vorgehen aber mit dem Bauamt vorab besprechen.

vnA

Hallo,
diese Variante wurde bereits angesprochen, allerdings ist das Bauamt hiervon nicht begeistert.

Somit gerne weitere Vorschläge :smile:)

Viele Grüße
Fraenz

Man hätte vielleicht vorher beim Bauamt nachfragen sollen.Das hier hört sich nach beleidigter Beamter an,denn ein
3 Meter Abstand an Grundstücksgrenzen ist in den meisten Bundesländern Pflicht.Ich würde einen Archikten beauftragen,der sich mit dem Bauamt in Verbindung setzt und eine entsprechende Änderung dann nach den wirklichen Rechtsvorgaben vornehmen.

Hallo,
frag doch einfach mal das Bauamt, wie eine „Unbegehbarkeit“ erreicht werden soll.

Gegenfrage: was soll der Nachbar denn unterschreiben? Eine nachbarrechtliche Zustimmung zu einer Abweichung oder eine ausgewachsene Abstandflächenbaulast? Bei letzterer kannst Du mal danach googeln, was das an Wertverlust an seinem Grundstück anrichten kann. Dann kommt man auch ggf. auf die Idee, wie man den Nachbarn dazu bringt, das zu unterschreiben … : mit Hilfe von Geld :wink:.

Gruß vom
Schnabel