ich habe eine Frage zum Thema Baurecht und Abnahme von Renovierungsarbeiten.
Ich habe einen Auftrag zum Abschleifen von Parkett erhalten.
kurz vor Vertigstellung, am Tag der Abnahme, hatte die Kundin einige Mängel zu beanstanden.Im Beisein der Kundin habe ich diese Mängel umgehend behoben. Nach Vertigstellung aller Arbeiten, kam es mit der Kundin wie besprochen zur Abnahme und Barzahlung der Rechnung, die die Kundin voll bezahlte.
Drei Tage später erhielt ich vom Ehemann der Kundin ein Fax, dass er mit der Durchführung der Arbeiten nicht einverstanden ist und eine Nachbesserung wünscht, für die er eine Frist von einer Woche setzt.
Noch was, es gibt keinen Schriftverkehr wie Anfrage, Angebot, Auftragserteilung. Alle Arbeiten wurden mit der Kundin mündlich besprochen.
Die Rechnung beschränkt sich auf das Abschleifen und ökologische Versiegeln von Parkett.
Wobei sich die Reklamation auch auf Arbeiten bezieht, die darüberhinaus und inclusive waren.
Wie soll ich mich hier verhalten?
Bzw. wie ist das Recht auszulegen?
ich habe eine Frage zum Thema Baurecht und Abnahme von
Renovierungsarbeiten.
mit Baurecht hat das nix zu tun! Nur mit Vertragsrecht und Haftung und Gewährleistung.
Ich habe einen Auftrag zum Abschleifen von Parkett erhalten.
kurz vor Vertigstellung, am Tag der Abnahme, hatte die Kundin
einige Mängel zu beanstanden.Im Beisein der Kundin habe ich
diese Mängel umgehend behoben. Nach Vertigstellung aller
Arbeiten, kam es mit der Kundin wie besprochen zur Abnahme und
Barzahlung der Rechnung, die die Kundin voll bezahlte.
Bist du selbständig, oder war das ein Nebenjob?
Drei Tage später erhielt ich vom Ehemann der Kundin ein Fax,
dass er mit der Durchführung der Arbeiten nicht einverstanden
ist und eine Nachbesserung wünscht, für die er eine Frist von
einer Woche setzt.
Mängel können gerügt werden, wenn sie auftreten. (Beipiel: nach dem endgültigen Austrockenen der Versiegelung werden unversiegelte Stellen sichtbar)
Noch was, es gibt keinen Schriftverkehr wie Anfrage, Angebot,
Auftragserteilung. Alle Arbeiten wurden mit der Kundin
mündlich besprochen.
Da haste dich selbst in den A… gekniffen.
Die Rechnung beschränkt sich auf das Abschleifen und
ökologische Versiegeln von Parkett.
Wobei sich die Reklamation auch auf Arbeiten bezieht, die
darüberhinaus und inclusive waren.
Als gewerblicher Handwerker macht man nix darüberhinaus und inclusive, denn die Haftung ist damit nicht ausgeschlossen. Sonst könntest du ja auf die Rechnung nur die Versiegelung schreiben. und dann den Fußboden krumm und wellig schleifen.
Wie soll ich mich hier verhalten?
Bzw. wie ist das Recht auszulegen?
Hingehen, prüfen was reklamiert wird, nachbessern. Und du wirst nen Empfehlungskunden haben.
sich dumm stellen und nix tun, weil nix vereinbart ist, und dann den schlechtesten ruf im Umkreis haben.
Hingehen Sachlage prüfen und dem Kunden klarmachen, daß es nicht an dir lag, und dann siehe 2.
Hingehen prüfen, wenn du es schuld warst reparieren, wenn der kunde schuld war kostenvoranschlag für die Reparatur machen, und dann siehe 2.
Hingehen, prüfen was reklamiert wird, nachbessern. Und du
wirst nen Empfehlungskunden haben.
sich dumm stellen und nix tun, weil nix vereinbart ist, und
dann den schlechtesten ruf im Umkreis haben.
Hingehen Sachlage prüfen und dem Kunden klarmachen, daß es
nicht an dir lag, und dann siehe 2.
Hingehen prüfen, wenn du es schuld warst reparieren, wenn
der kunde schuld war kostenvoranschlag für die Reparatur
machen, und dann siehe 2.
hi,
ganz so einfach wie winkel das sagt würde ich es nicht sehen, auch wenn ich ihm im prinzip recht gebe, aber das mit „dem schlechtesten Ruf“ in der umgebung würd ich wohl auch nicht so stehen lassen,
es ist ja leider gang und gäbe, bzw. wird auch in sämtlichen verbraucherinfos immer wieder so erklärt, wie man den nun „mängel“ anzeigt und/oder rechnungen nicht bezahlt,
trotzdem hingehen und die sache ordentlich klären, falls es sich um unberechtigte mängel und/ oder sogenannte fiktive mängel handelt um nicht zu zahlen bzw. kostenlose zusatzleistungen zu erhalten, dann den harten weg wählen,
weil abnahme ist erfolgt, hoffentlich förmlich (schriftlich) und kaufpreis wurde gezahlt (hoffentlich ordentlich verbucht),
(wo ich allerdings noch nicht so richtig dahintergestiegen bin, wie das mit dem neuem recht ist, da geht ja der gesetzgeber davon aus, das bis zu 6 monaten der mangel prinzipiell vom hersteller zu vertreten ist - also da sehe ich noch einiges auf uns zukommen, und ich muss wohl nach dem urlaub da mal ein paar kommentare zu lesen)