Es handelt sich um ein unter
Denkmalschutz stehendes Reihenhaus.
Von vorherigen Besitzern, die auch das Nebenhaus
besaßen, wurde vor ungefähr 60 Jahren eine
kleine Toilette, auf die hintere Hausgrenze gesetzt.
Sie ragt über sechs Ziegelbreiten und eine Ziegellänge
ins Nachbargrundstück hinein.
Andererseits benützen die Nachbarn auch ein kleineres
Stück meines Grundstücks (3 Zieglbreiten), außerdem
hälftig eine breite Dachrinne, die zu meinem Grund-
stück gehört.
Im Juni 2008 wurde daß Nebenhaus verkauft.
Seit November 2010 verlangen nun die neuen Besitzer,
daß das überstehende Stück der Toilette entfernt
wird. Das wird von mir so nicht akzeptiert.
Frage: Gibt es Fristen nach Erwerb eines Grundstücks die dann so eine Forderung verjähren lassen?
Wer ist beweispflichtig.
Wer muß klagen und vermessen lassen
Vielen Dank.
Oberto
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