Baurecht und Nachbarschaftsrecht

Es handelt sich um ein unter
Denkmalschutz stehendes Reihenhaus.
Von vorherigen Besitzern, die auch das Nebenhaus
besaßen, wurde vor ungefähr 60 Jahren eine
kleine Toilette, auf die hintere Hausgrenze gesetzt.
Sie ragt über sechs Ziegelbreiten und eine Ziegellänge
ins Nachbargrundstück hinein.
Andererseits benützen die Nachbarn auch ein kleineres
Stück meines Grundstücks (3 Zieglbreiten), außerdem
hälftig eine breite Dachrinne, die zu meinem Grund-
stück gehört.

Im Juni 2008 wurde daß Nebenhaus verkauft.
Seit November 2010 verlangen nun die neuen Besitzer,
daß das überstehende Stück der Toilette entfernt
wird. Das wird von mir so nicht akzeptiert.

Frage: Gibt es Fristen nach Erwerb eines Grundstücks die dann so eine Forderung verjähren lassen?
Wer ist beweispflichtig.
Wer muß klagen und vermessen lassen

Vielen Dank.

Oberto

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Hallo

Es handelt sich um ein unter
Denkmalschutz stehendes Reihenhaus.

Das ist schon mal gut, denn ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde darf man an einem denkmalgeschützten Gebäude keine baulichen Änderungen vornehmen.

Von vorherigen Besitzern, die auch das Nebenhaus
besaßen, wurde vor ungefähr 60 Jahren eine
kleine Toilette, auf die hintere Hausgrenze gesetzt.

Also haben die Nachbarn damals „sich selbst zugestimmt“.

Sie ragt über sechs Ziegelbreiten und eine Ziegellänge
ins Nachbargrundstück hinein.
Andererseits benützen die Nachbarn auch ein kleineres
Stück meines Grundstücks (3 Zieglbreiten), außerdem
hälftig eine breite Dachrinne, die zu meinem Grund-
stück gehört.

Ich würde sagen, das nennt man einen gegenseitigen „Interessenausgleich“.

Im Juni 2008 wurde daß Nebenhaus verkauft.
Seit November 2010 verlangen nun die neuen Besitzer,
daß das überstehende Stück der Toilette entfernt
wird. Das wird von mir so nicht akzeptiert.

Ist auch nicht nötig. Nicht nur wegen vorstehender Erwägungen, sondern insbesondere deshalb, weil nach § 26 Nachbarrechtsgesetz Beseitigungsansprüche nach 5 Jahren verjähren, so lange nichts verändert wird.
http://www.landgericht-mannheim.de/servlet/PB/show/1…

Frage: Gibt es Fristen nach Erwerb eines Grundstücks die dann
so eine Forderung verjähren lassen?

s.o. Ich war so frei, die (notwendigen) Angaben zum Standort in der Vika zu recherchieren.

Wer ist beweispflichtig.

Immer der, der etwas behauptet.

Wer muß klagen und vermessen lassen

Immer der, der etwas festgestellt haben möchte.

Vielen Dank.

Bitte

smalbop