Baurecht Vordach Reihenhaus NRW

Guten Tag, aufgrund der kompetenten Antworten auf dieser Seite erhoffe ich mir eine fundierte Lösung für mein folgendes Problem:
Beim Bau meines kleinen Reihenhauses in K-Porz vor 38 Jahren verzichtete ich leider auf ein Vordach über der Haustür. Die Tür ist vom unmittelbar angrenzenden Nachbarhaus (nicht gegenüberliegend, sondern direkt links daneben. gleiche Straßenseite) keinen halben Meter entfernt. Nun soll ein Glas-Vordach nachgerüstet werden, Breite ca. 3-4 m, Ausladung

Da ich mein Betätigungsfeld leider nicht in NRW sondern in Thüringen habe und in jedem Bundesland das Feuer anders brennt, kann ich zu deiner Frage leider keine Antwort geben.

MfG
Thomas

Schade, trotzdem Danke für die Mühe und prompte Antwort! Gruß und schönen Abend, Sigismund

Hallo,

keine Ahnung, wie ich hier als Experte hereingenommen wurde, ich bin es aber nicht, daher bitte andere fragen.

Danke für das Verständnis. Ich bn auch nur ein kleiener dummer Bauherr.

Hallo,

ich würde das bei einem Termin mit dem entsprechenden Bauamt klären. Fotos machen und evtl. eine Skizze dazu.
Solche Termine sind in der Regel kostenlos und bringen Klarheit…

Bei solchen Maßnahmen ist auch sehr viel ermessenssache.
Grüße

Sehr geehrter Herr Bertrams !

Meiner Einschätzung nach unterliegen Vordächer von Haustüren keiner Genehmigungspflicht und bedürfen keinerlei Nachbareinverständniserklärung. Vorsicht ist insoweit angebracht, wenn die Nutzung des Nachbarn durch den Bau eigeschränkt wird, was ich in diesem Falle ausschließe. Um absolut sicher zu gehen, würde ich mir das beim Stadtbauamt bestätigen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Klein

Vielen Dank für Ihre Antwort,
das Bauamt sieht das - zumindest am Telefon - genauso. Der Nachbar muss nicht
explizit einwilligen. Danke nochmals, S. Bertrams