Baurecht - was darf man ums Haus rum (an)bauen?

Hallo,

ich möchte mir gerne einen groben Überblick verschaffen, was man bei einem (nicht neuen, gebraucht gekauften) Haus dazubauen darf bzw. was die entscheidenden Kriterien sind. Darf man z.B.

  • einen Anbau ans Haus bauen (zusätzliche Räume, gemauert), braucht man dafür eine Genehmigung, wenn ja, was sind die Voraussetzungen?
  • in den Garten eine Hütte oder ein Gartenhaus bauen, mit oder ohne (Beton-) Fundament?
  • im Garten bzw. auf dem Grundstück auf Dauer einen Wohnwagen oder Bauwagen aufstellen?
  • einen Carport bauen mit oder ohne Fundament?

Für was braucht man eine Genehmigung, für was nicht, welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Genehmigung vorliegen, welche Ebene entscheidet bzw. entwirft die Regeln (z.B. Bundes- oder Landesrecht) usw.

Danke!

grundsätzlich ist Baurecht Landesrecht.

Weiterhin spielt die Lage eine Rolle, ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt und ob ein Bebauungsplan existiert und die Größe und Lage des geplanten Objektes auf dem Grundstück.

Beatrix

Moin,

Für dich ist zunächst die Landesbauordnung deines Bundeslandes wichtig. Ein Gang zum Bauamt und zur Gemeinde wäre der nächste Schritt. Dann siehst du klarer, welche Voraussetzungen für Anbau etc. gelten.
Auch auf Gemeindeebene können bauliche Dinge über eine Satzung oder einen Bebauungsplan festgelegt werden.

Ob du anbauen darfst oder ein Carport aufstellen, hängt von den konkreten Gegebenheiten vor Ort ab.
Mal als Idee, die Stadt Heide in S-H: http://www.heide.de/rathaus-buergerservice/bau-und-planung/staedteplanung-und-bauordnung/bauordnung/verfahren/verfahrensfrei/carports-garagen.html und http://www.heide.de/rathaus-buergerservice/bau-und-planung/staedteplanung-und-bauordnung/bauordnung/verfahren/verfahrensfrei/gartenhaeuser.html

Ulrich

Hallo,
mal andersrum, die Groesse eines Fensters am Haus aendern benoetigt einen Bauantrag.

Ich würde da zum Amt gehen und vorher genau überlegen was du vor hast zu bauen. Dann wirst du direkt erfahren ob du weitere Beantragungen machen musst oder loslegen kannst.

Es gibt noch gar kein Haus, und damit auch kein konkretes Amt, das ich fragen könnte. Die Frage war allgemein, ob es Vorschriften gibt, die z.B. überall in D ähnlich gelten. Ist aber anscheinend nicht so.

Die Vorschriften varieren schon von Baugebiet zu Baugebiet und wenn dann Denkmalschutz, Umweltschutz oder auch nur eine Erhaltungssatzung dazukommen sind oft sogar der Jurist und der Architekt überfagt. Also immer ab aufs bauamt und verhandeln und auch nachfragen, ob man die Ergebnisse schriftlich haben kann.
Hier im Dort haben die Grünen z.B. das Baugebiet erst Durchgewunken, als in die Bausatzung aufgenommen wurde, dass auf jedes Grundstück pro angefangene 150 qm ein Baum gepflanzt werden muss. Das wäre ja noch OK … aber sie erlauben nur 6 verschiedene Baumsorten weil ein Lehrer um 1900 in einem Brief nur diese Sorten als im Dorf vorhanden beschrieben hat. Kastanien- oder Birnbäume und viele mehr sind dadurch verboten und müßen wieder rausgerissen werden!