Baurecht

Guten Tag,

wir würden gern ein Haus bauen. Dazu fehlt noch das passende Grundstück.
In Berlin ist die Suche extrem schwer. Darum geht es nur über einen Makler.
Einige Bauträger haben einige Makler in der Hand, die für den Träger suchen.
In der Regel ist es so, wenn der Makler ein GS gefunden hat, muss man auch mit dem Bauträger bauen.
Nun haben wir die Baufirma Fingerhaus gefunden. Sie bietet den Makler-Service natürlich auch an. Mit Fingerhaus möchten wir aber nicht bauen, aber für uns nach einem GS suchen lassen. Der Vertreter meinte, wer sein Makler ein GS für uns gefunden und wir nicht mit Fingerhaus bauen wollen, dann ist das auch ok.
Jetzt hat er uns einen Werksvertrag zukommen lassen. Wenn wir den unterschreiben, beginnt die Suche. Der Bauvertrag ist mir egal, da ich im Falle eines geeigneten GS von seinem Makler mit einem anderen Bauträger bauen möchte.
Deswegen gibt es auch eine Rücktrittsklausel. Siehe diese beiden Bilder.
http://postimage.org/image/fw4yr1gmz/
http://postimage.org/image/mbr3j8xkn/

Jetzt zu meiner Frage. Kann ich den Werksvertrag und die Ausräumung unterschreiben und wenn sein Makler ein passendes GS für mich gefunden hat, zurücktreten und mit jemand anderen bauen?

Vielen Dank

Chris … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hallo,
also, die Aussage des Vertreters würde ich „in die Tonne“ werfen. Wenn Sie über Zeitungsartikel -gefunden oder selbst eingestellt- kein Grundstück finden, also nur in Verbindung mit einem Werkvertrag, können Sie auch nur mit dieser Firma zusammenarbeiten und die Immobilie von dieser erstellen lassen. Davon leben diese Bauträgerfirmen. Was nur verboten ist, ist eine Architektenbindung mit einem Grundstückskauf. Wenn aber eine Bauträgerfirma ein Grundstück hat und damit Geld verdienen will, können Sie nicht mit einer andern Baufirma pp. die Erstellung vornehmen.
So ist das nun mal.
MfG
PB

Guten Tag,
leider ist der von Ihnen angesprochene Problemkreis zu komplex, um hier eine redliche rechtliche Bewertung abgeben zu können.
Aus anwaltlicher Sicht kann ich Ihnen daher nur raten, eine Kollegin / einen Kollegen Ihres Vertrauens mit Ihrer Beratung und ggfs. Vertretung zu beauftragen.
Viel Glück!
Eifelwanderer