Ich ziehe bald in ein Haus und möchte mir gern eine Fertiggarage anschaffen.
Einen Termin beim Bürgermeister hatte ich schon… Eine Doppelgarage ist wohl nicht möglich, da ich von dem schmalen Gemeindeweg (den nur ich und die Nachbarn dahinter als Auffahrt nutzen) mind. 3m Abstand halten muss und die Garage dann mitten im Garten stehen würde.
Wenn ich nun eine Einzelgarage kaufen und 3m vom Gemeindeweg wegbleiben würde, dürfte ich dann auf die freie Fläche einen Stellplatz/Carport machen oder ist das unzulässig?habe schon das Bayerische Baugesetz durchforstet, aber ehrlich gesagt finde ich nichts :/Habe noch eine stümperhafte Skizze gefertigt um mein Anliegen zu veranschaulichen Der Standort wäre in 85114 Buxheim (Bayern)
MfG[URL=http://www.directupload.net/file/d/3596/neoosv5o_jpg…]
Wenn ich nun eine Einzelgarage kaufen und 3m vom Gemeindeweg
wegbleiben würde, dürfte ich dann auf die freie Fläche einen
Stellplatz/Carport machen oder ist das unzulässig?habe schon
das Bayerische Baugesetz durchforstet, aber ehrlich gesagt
finde ich nichts
Die Frage ist nicht mit Ja oder Nein zu beantworten. Es könnte durchaus lokale Regelungen (Bebauungsplan) geben.
Du wirst an einem zweiten Termin beim Bürgermeister nicht vorbei kommen.
ist der Bürgermeister denn berechtigt, die Garage zu genehmigen?
Oder ist das Bauamt, das ggfs an einer übergeordneten Behörde sitzt zur Genehmigung berechtigt?