Hallo,
Wie ist in Bayern im Innenbereich ein mit einem 16m2 „Dach“ versehener Holzstandes / Holzlager baurechtlich zu beurteilen ?
Es soll sich um lose aufgeschichtetes Brennholz handeln, 80cm lange Scheite, etwa 2m hoch gestapelt, auf denen lose eine Holzrahmenkonstruktion mit Polyester Eindeckung als Wetterschutz aufliegt.
Handelt es sich hierbei bereits um ein „Bauwerk“ das evtl. genehmigungspflichtig ist ?
Danke ! Günter
Hallo,
das einfachste bei solchen Fragen ist entweder bei deinem Bauamt nachzufragen oder in die entsprechene Bauordnung reinzuschauen.
Bayrische BO unter zu finden unter:
http://www.bauordnung.at/bayern.pdf
Lies dir dort mal Artikel 63 und falls es einen B-Plan gibt auch 64 durch.
Dein geplantes Holzaufstapeln habe ich zwar explizit nicht gleich gefunden, aber das eine oder andere läßt sich sicher dazu heranziehen und wenn es unter Art. 63 Nr.14 c) fällt.
Da es sich zudem im Innenbereich befindet, schauts gut aus imho.
Teufelchen