Baurechtsanfrage

Liebe wer-weiss-was Experten,

angenommen jemand hat folgendes Problem, wie kann man ihm weiterhelfen?

Vor einem Haus war eine Fläche von ca. 80 qm zu pflastern.
Da der Eigentümer selbst von Bauarbeiten leider keinerlei Ahnung hat, hatte er einen in seinem Dorf ansässigen Unternehmer gebeten, ihm ein Angebot zu machen für die Arbeiten gem. seinen Vorstellungen.
Einige Tage nach einer Ortsbesichtigung rief er denjenigen an und sagte, dass mit Kosten in Höhe von 6.000,-- Euro zu rechnen sei.

Er selber ist(als Laie) von einer Größenordnung von etwa 2.000,-- Euro ausgegangen. Dies sagte er ihm und bat ihn, nochmals zu kalkulieren, evtl. aufwendige Arbeiten bzw. teure Materialien (Palisaden) weg zu lassen, und ihm mitzuteilen, ob diese Arbeiten dann für einen Preis von maximal 4.000,-- Euro zu leisten seien.
Er machte ihm dabei deutlich, dass dies seine absolute Obergrenze sei.
Daraufhin kam er zu einem erneuten Ortstermin, machte ihm ein mündliches Angebot von 4.000,-- Euro unter der Voraussetzung, dass derjenige an dem Hauptarbeitstag mit drei oder mehr Bekannten bei der Arbeit mithelfen könnte.
Diese drei Bekannten habe er dann in seinem Beisein angerufen und sich deren Zusage eingeholt, mit zu helfen.
Er wies dann nochmals darauf hin, dass seine Schmerzgrenze bei 4.000,-- Euro liege und er mehr auf keinen Fall bezahlen könnte.
Daraufhin erwiderte der Unternehmer, dass er rechtzeitig sagen würde, wenn dieser Betrag durch die Arbeiten überschritten würde, so dass dann entschieden werden könnte, ob der Unternehmer weiter arbeiten solle oder die restlichen Arbeiten dann mit Hilfe der Nachbarn alleine erledigt werden müssten.

Soviel zur Vorgeschichte; ich hoffe, es wird nicht zu lang.

Derjenige ging also auf dieses Angebot ein und man vereinbarte den Zeitpunkt des Baubeginns. Eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag o. ä.) gibt es nicht.
Während der Bauarbeiten ergab sich eine zusätzliche Arbeit, die nicht erwartet war, da nicht genug Lava im Bereich der Hauswand war. Hier wurde nun durch den Unternehmer verfüllt; die Wand zusätzlich nochmals mit Teerpappe und Noppenfolie geschützt.
Alle anderen Arbeiten verliefen wie geplant, bis auf die Tatsache, dass er mehr eigene Mitarbeiter dabei hatte und die Nachbarn oftmals tatenlos herumstanden.
Nehmen wir an, bis auf kleinere Restarbeiten ist der Platz fertig gepflastert.

Heute kommt der „Unternehmer“ (Anführungsstriche erkläre ich gleich) zu demjenigen mit den Worten „Wir müssen reden“.
Derjenige erwartete nun, dass die restlichen Arbeiten (Pflastern einer kleineren Fläche, Einsanden, Ausbessern von Schäden) nicht mehr mit den 4.000,-- Euro abgedeckt seien und er mitteilen wolle, dass derjenige diese nun selbständig zu erledigen hätte.
Doch damit lag er falsch.
Der Unternehmer teilte mit, dass die Kosten sich mittlerweile auf 4.800,-- bis 4.900,-- Euro beliefen und fragte, wie es denn nun weiter gehen solle.

Derjenige war nun ernsthaft erbost über dies, und darüber, dass der Unternehmer nicht bereits viel früher mit einem Hinweis zu ihm gekommen ist.
Er erinnerte ihn an seine Grenze von 4.000,-- Euro und sein Versprechen, rechtzeitig zu informieren.
Der Unternehmer erwiderte, dass er davon ausging, man wüsste, dass die o. g. Zusatzarbeiten schon den Aufpreis rechtfertigen würden.
Dies war aber nicht klar (wie gesagt, derjenige hat keinerlei Vorstellungen von Preisen auf dem Bau) und derjenige entgegnete, dass er auf ihn als Fachmann vertraut hätte und darauf, dass er Bescheid geben würde, wenn es mit der Summe eng werden würde.

Ich bin Marinesoldat und vermute, niemand ausserhalb der Marine weiss, wieviel Zusatzkosten eine 1°-Kursabweichung mit einer Fregatte auf 200 Seemeilen ausmacht.

Er kam dann zu einem verbalen Schlagabtausch, der Unternehmer wies auf die VOB hin und darauf, dass er jederzeit 10% über dem Angebot liegen dürfe (was wie gesagt nicht schriftlich vorliegt).
Weiterhin drohte er damit, sich Material (vmtl. Pflaster) wieder von unserem Vorplatz zu holen.

Derjenige bat ihm nun an (das Argument mit der VOB glaubend), 4.400,-- Euro zu bezahlen. Mehr ginge aber auf keinen Fall.
Fakt ist tatsächlich, dass derjenige zur Zeit einfach keine Reserven mehr habe, auch das sagte man ihm.

Nun drohte der Unternehmer, dass er sich dann das restliche Geld wohl mittels eines Anwaltes holen müsste. Hierzu wäre dann eine offizielle Rechnung nötig, er müsste dann einen Betrag von 5.300,-- ansetzen, um auf seine Kosten zu kommen.
Er sei ja, wie man sehen würde, bereits 400,-- bis 500,-- Euro entgegen gekommen. Derjenige sollte nun überlegen, ob ihm das den Anwalt wert sei und ob er bei verlorenem Verfahren wirklich diese Summe zahlen wolle.

Jetzt (endlich) nun die eigentliche Frage.
Wäre er im Recht?
Derjenige ist auf Treu und Glauben davon ausgegangen, dass der Unternehmer rechtzeitig informieren würde, wenn es finanziell eng würde. Und nun kommt er mit dieser Argumentation, man hätte wissen müssen, wieviel Mehrkosten auf denjenigen durch die o. g. Zusatzarbeiten zukommen würden bzw hätte man ihn fragen müssen, ob man denn durch diese Arbeiten im Kostenlimit bleiben würde.

Nun noch zur Person des „Unternehmers“.

Die Arbeiten wurden ausschließlich am Abend bzw. Samstags erledigt.
Er ist hauptberuflich Angestellter der Bahn; derjenige vermutet, dass das Geschäft auf den Namen seiner Frau läuft.
Somit dürfte er wohl kein eingetragener Kaufmann sein genauso wenig wie unser konstruierter Freund. Wie rechtskräftig sind in diesem Fall eigentlich mündliche Absprachen?

So, ich hoffe, dies reicht als Information, um mir ein wenig weiter zu helfen. Vielen Dank bereits im Voraus für die Antworten.

R.

Hallo Rainer,

Vertrag ist Vertrag auch wenn er mündlich ist. Nur die Beweislast ist schwierig.

Die VOB/B gilt nicht, da sie nicht explizit vereinbart wurde.

Ausbauen des Pflaster geht auch nicht, da das Pflaster fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und damit Eigentum des Auftraggebers. Bezahlen muss man es aber! Baut der Unternehmer das Pflaster wieder aus und nimmt es mit - Anzeige wegen Sachbeschädigung und Diebstahl!

Wurden die Mehrleistungen vorab angekündigt mit der Preiserhöhung JA/NEIN ? Waren die Mehrleistungen notwendig ?

Mehrkosten in der Rechnung durch Hinzuziehung eines Anwaltes sind sittenwidrig. Dei Kosten stellt der Anwalt in Rechnung.

Auftraggeber soll Auftragnehmer schriftlich auffordern die Leistung bis zum … fertigzustellen. Wenn Leistungen nicht zum Datum … fertiggestellt sind, dann kündigen [schriftliche Kündigungsandrohung nicht vergessen].

Christian

Hallo Christian,
Danke für die flotte Antwort.

Ausbauen des Pflaster geht auch nicht, da das Pflaster fest
mit dem Grund und Boden verbunden ist und damit Eigentum des
Auftraggebers. Bezahlen muss man es aber! Baut der Unternehmer
das Pflaster wieder aus und nimmt es mit - Anzeige wegen
Sachbeschädigung und Diebstahl!

Gut, das hatte ich gehofft.

Wurden die Mehrleistungen vorab angekündigt mit der
Preiserhöhung JA/NEIN ? Waren die Mehrleistungen notwendig ?

Nein, angekündigt waren sie nicht, sie wurden selbstständig ohne Nachfragen des Unternehmers während der Vorbereitung des Planums mitgemacht, da erst dabei klar wurde, dass diese notwendig sein könnten. Der Eigentümer des Grundstücks stand während der Arbeiten dabei. Ein Nachbar ebenfalls. Von einem Preisaufschlag wurde nichts gesagt. Wie schon gesagt, der Unternehmer ging ja davon aus, dass der Eigentümer einschätzen könne, wieviel diese Arbeiten mehr kosten.
Die Mehrarbeiten waren laut Unternehmer notwendig, da er sonst keine Gewährleistung auf seine Arbeit in dem Bereich des Platzes hätte geben können.

Hätte das in diesem Fall rechtliche Auswirkungen?

Mehrkosten in der Rechnung durch Hinzuziehung eines Anwaltes
sind sittenwidrig. Dei Kosten stellt der Anwalt in Rechnung.

Was meinst Du damit?

Auftraggeber soll Auftragnehmer schriftlich auffordern die
Leistung bis zum … fertigzustellen. Wenn Leistungen nicht
zum Datum … fertiggestellt sind, dann kündigen [schriftliche
Kündigungsandrohung nicht vergessen].

Ich glaube, das erübrigt sich, da die restlichen Arbeiten nach Überschreiten der 4.000,-- Euro Grenze durch den Eigentümer in Eigenleistung erbracht werden. Oder hätte eine Kündigung jetzt noch Auswirkungen? Ich vermute der Unternehmer wird eh nichts mehr an dem Platz machen.

Gruß
R.