Baurechtsfrage für MVP

Hallo,

direkt aneinandergebaut stehen auf einem Grundstück in MVP die zwei Hälften eines kleinen; fast hundert Jahre alten Wirtschaftsgebäudes, getrennt durch eine Innenwand und mit „nahtlosem“ Dach.
Darf der Eigentümer der einen Hälfte die so ohne weiteres abbrechen, ohne für die dann notwendigen Arbeiten an der anderen Hälfte (teilweise?) aufkommen zu müssen ?

Gruß
Karl

Lies mal im Nachbarrecht von MV nach: unter Grenzwand/Nachbarwand. Dort sollte alles Wichtige stehen.

Hallo,

Lies mal im Nachbarrecht von MV nach: unter Grenzwand/Nachbarwand.

Als ich das wollte, stellte ich fest, dass MV kein solches Gesetz hat.
Das Justizministerium hat lediglich eine Broschüe herausgegeben mit dem Tenor : Vetragt euch mal schön. Und ansonsten gilt das BGB.
Gruß
Karl