Liebe/-r Experte/-in,guten Tag - der Hausverwalter schreibt:
"Tatsache ist, dass die Verlegung von Speiss - wie dies früher geschehen ist - nicht mehr den technischen Anforderungen entspricht - "!
Der Eigentümer will seinen Balkon sanieren und Fliesen verlegen. - Welche Vorschriften
sind da zu beachten. Fließbettmörtel nicht erlaubt ?
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Manfred
Die Frage ist total aus dem Zusammenhang gerissen. Bei einer Balkonsanierung kommt es doch auf ganz andere Fragen an. Z.B.-Wie wird abgedichtet? Die Beantwortung dieser FRage führt dann irgendwann auch zu der Beantwortung wie Fliesen „befestigt“ werden.
MfG M.Thiel
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Der Streit geht zwischen Verwalter und EGW-Besitzer. Der will seinen Balkon sanieren und hat geschrieben wie:
Mörtel abklopfen
Abschleifen
Bitum ausbringen
Drainage-Matte legen
Fließbettmörtel
Fliesen legen
Edelstahlrinnen verlegen
Daraufhin der Verwalter:
Tatsache ist, dass die Verlegung in Speiss - wie dies früher geschehen ist - nicht mehr den technishen Anforderungen entspricht.
Was soll nun der Eigentümer daraufhin sagen?
Ich helfe einer deutsch-russischen Familie bei ihrer Auseinandersetzung mit der Verwaltung.
Danke vielmals für die schnelle und deutliche Antwort!
Manfred
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Fangen wir an mit der Drainageplatte. Soetwas hat es „früher“ nicht gegeben. Heute ist soetwas Standard.
Ich gehe davon aus, dass dieses Produkt eine bauaufsichtliche Zulassung, sowie eine CE-Kennzeichnung hat. In der Regel wird auf die Drainageplatte eine Estrichschicht aufgebracht, danach eventuell eine Abdichtungsebene hergestellt und danach der Fliesenbelag. Dieser kann auch in einem Fliessbett eingebaut werden, wenn der Fließbettmörtel eine bauaufsichtliche Zulassung, sowie eine CE-Kennzeichnung hat.Desweiteren muss der Mörtel frostbeständig sein und für den Außeneinsatz geeignet sein. Die genaue Beantwortung was auf welchem Produkt aufgebaut werden darf, regelt die jeweilige bauaufsichtliche Zulassung. Diese ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Übrigens die Estrichschicht auf der Drainageplatte entspricht einem relativ „normalen“ Mörtel (Speis)
MfG M.Thiel
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Recht herzlichen Dank - - für die präzise Auskunft!!
Manfred
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Lieber Manfred, wahrscheinlich bist Du Mieter. Wenn ein Balkon mit Fliesen belegt werden soll, dann ist folgendes zu beachten: 1. Auf dem Altaufbau Gefälleestrich aufbringen mit 1.5 bis 2% Gefälle. Wenn die Anschlußhöhe zur Tür nicht ausreicht, dann muß der Altaufbau entfernt werden. 2. Regenwasser in Gully oder Regenrinne auffangen und in Kanalsystem einleiten. 3. Darauf eine Abdichtung aus Schweißbahn oder Folie (Wandanschluß 10 bis 15 cm hochführen mit Klemmschiene!) oder aus mineralischem Aufbau nach genauer Werksvorschrift (Hersteller: Remmers, PCI). 4. 2stufige Bodensenke einbauen, wenn keine Regenrinne vorgesehen ist. 5. Schutzestrich 6. Nach Abtrocknung Fliesen aufkleben.
Unter Fließbettmörtel verstehen wir Fachleute einen Estrichmörtel, der aus eigener Kraft die waagerechte Lage erreicht. Insofern muß hier ein falscher Begriff verwendet worden sein. Vielleicht ist mit Fließbettmörtel gemeint, dass die Fliesen mit Mörtelbatzen verlegt werden. Dieses Verarbeitungssystem ist aber heute auf Abdichtungen nicht mehr üblich, denn ohne Abdichtung funktioniert der Fliesenbelag nicht. Wichtig: Es ist heute notwendig, für die Ausführung eines Balkonbelages die Beratung unter Hinzuziehung von zwei Meistergewerken -Dachdecker und Fliesenleger- vornehmen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schwedler
www.baumeister-schwedler.de
[email protected]
Es gelten immer noch die anerkannten Regel der Technik. Die Sanierungsarbeiten müssen von einem Fachmann ausgeführt werden. Er hat die o.g. Regeln einzuhalten.
Grüsse
Molnar