Während der Bauphase unseres Mehrfamilienhauses wurde das Erdgeschoss nach einem starken Regenfall überschwemmt. Es kam zu Folgeschäden, da Wasser in den Gipskartonwänden aufgestiegen war. Die Bauleitung legt dar, dass sie alles menschenmögliche getan hat und dass sie eine verantwortliche Baufirma nicht benennen könne. Die Kosten soll die Baugemeinschaft tragen. Wie sollen wir uns verhalten?
Guten Tag Sebastian Wallroth,
zuerst einmal muss geklärt werden, warum das Regenwasser in das Haus eindringen konnte. Wenn die Ursache feststeht muss ermittelt werden wie man den Schaden hätte verhindern können. Daraus ermittelt sich dann, dass irgendjemand einen Fehler gemacht hat. Das kann auch durchaus die Bauleitung gewesen sein.
Haben Sie für die Bauleitung einen unabhängigen Architekten engagiert? Der muss den Fehler finden, andernfalls brauchen Sie einen kompetenten Sachverständigen.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Architekt, Bauleiter und Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer NRW
Für solche Schäden während der Bauphase gibt es Versicherungen. Ich würde mit der Suche bei der Bauleistungsversicherung anfangen. Die hieß früher auch Bauwesenversicherung. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bauleistungsversicherung
Wenn diese Versicherung nicht abgeschlossen wurde, gibt es bei „höherer Gewalt“ keinen Ersatz, es sei denn, es gibt einen Schuldigen. Also jemanden, der vorsätzlich den Schaden verursacht hat. Hier wäre juristische Beratung erforderlich. Das machen Andere.
Hallo Sebastian,
da ich die genauen Umstände des Wassereintritts nicht kenne, kann ich dir natürlich auch nicht sagen, ob hier jemand fahrlässig gehandelt hat und damit für den Schaden haftbar gemacht werden kann.
Daher mein Rat, einen Anwalt aufzusuchen und den um Rat zu fragen.
Gruß Hubert
Hallo,
da kann man aus der Ferne keine allgemein gültigen Aussagen dazu machen.
Das kann eine recht komplexe Angelegenheit sein.
Natürlich soll - wenn es nach den Baufirmen geht - immer der Bauherr alle Kosten tragen, aber da darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es ist ja wohl ziemlich klar, daß Sie hier am wenigsten dafür können bzw. dagegen tun konnten.
Spontan würde ich sagen, die beauftragte Baufirma soll das mit ihrer Versicherung klären. Aber, wie gesagt, das kann ein recht komplexes Thema sein.
Wie kam es eigentlich zu der Überschwemmung, wie drang das Wasser in das Gebäude ein ?
Das ist an sich ja schon kein normaler Vorgang. Es kann ja wohl nicht geplant sein, daß Ihr neues Haus bei jedem starken Regen landunter geht … .
Und normalerweise muß die Bauhülle weitgehend dicht sein, bevor Estrich und Trockenbauwände eingebracht werden.
Also liegt hier eventuell schon ein Versäumnis vor ?
Schon hier muß die Schuldfrage gestellt werden.
Dann muß man die zentrale Frage nach dem Risikoübergang stellen.
Das Gebäude ist ja noch nicht an Sie übergeben und das Risiko liegt u.U. noch ganz bei der Baufirma, die die Wände eingezogen hat.
Das Risiko der Baufirma liegt nicht nur im eigenen Verschulden, sondern auch im zufälligen Untergang ! Dafür haben Baufirmen extra Versicherungen.
Oder sind Teilabnahmen erfolgt ? „Gehören“ die Wände Ihnen schon ?
Wie sind die Eigentumsverhältnisse während des Baus geregelt ?
Je nachdem, wie hoch der Schaden ist, ist es sinnvoll, einen Gutachter und einen spezialisierten Anwalt einzuschalten oder - wenn ein Rechtsstreit unverhältnismäßig teuer käme - einen Vergleich anzustreben.
Allerdings ist das eigentlich ein typischer Versicherungsschaden und die schicken i.d.R. selbst gleich einen Gutachter, der die Schuldfrage klären und ggfs. einen Vergleich herbeiführen soll.
Als Bauherr würde ich jetzt erst einmal jede Kostenverantwortung ablehnen und die beauftragte Baufirma ( od. Bauträger od. Generalunternehmer … ) anweisen, den Schaden ihrer Versicherung zu melden.
Dann mal sehen, wie die reagiert.
Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichem Gruß
Monika
Überschwemmung durch Regenwasser
Ganz klare Ansage: Bis zur Abnahme der Leistung ist die jeweilige Baufirma für Material und verbautes Material verantwortlich (VOB/B § 4 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5). Allerdings hat der Auftragnehmer die Möglichkeit der Verlängerung der Baufrist wegen „höherer Gewalt“ (VOB/B § 6 Abs. 2 Nr. 1c).
Sollte kein VOB-Vertrag vereinbart sein, so regelt das BGB ähnliches.
Im Übrigen hätte im Rahmen des Baugrubenaushubs, des Erdbaus und des Rohbaus das umliegende Gelände so planiert werden müssen, dass kein Wasser in den Rohbau eindringen kann. Der Schutz vor „Tagwasser“ (= Regenwasser) ist eine Nebenleistung die nicht gesondert vergütet werden muss.
Sollte es um die Definition der Begriffe „höhere Gewalt“ und „Katastrophenregen“ gehen, so setzt dies ein Regenereignis voraus, dass weniger als 1x je 30 Jahre vorkommt. Ob der besagte Regen so war können Sie, gegen Kosten, beim Deutschen Wetterdienst (http://www.dwd.de/) erfragen. Diese fragen dann die Ihnen am nächsten gelegenen Wetterstationen ab und geben entsprechend Auskunft.
Ein sogenanntes „30jähriges Regenereignis“ muss auf dem Grundstück abgeleitet werden können.
Bevor es zum Stress kommt, empfehle ich jedoch zu prüfen, ob die hoffentlich abgeschlossene Wohngebäudeversicherung bezahlt. Wenn hier Elementarschäden mitversichert sind, sollte das funktionieren. Ansonsten diese ganz schnell nachversichern! Wohngebäudeversicherung zahlt alles was mit dem Haus fest verbunden ist, jedoch kein lose gelagertes Material.
Ich hoffe ich konnte mit diesen Infos helfen und wünsche viel Erfolg bei der Durchsetzung. Zugleich weise ich darauf hin, dass o.g. keine Rechtsberatung darstellt.
Ingenieurbüro L.O.P., Worms
http://www.lop-ingenieure.de
Was hat die Bauleitung denn getan? War bekannt, dass es stark regnen könnte? War anhand der Geländelinie ersichtlich, dass es zu einer Überschwemmung hätte kommen können? Wurden während des Regenfalls Schutzmaßnahmen ergriffen (Pumpe ins EG)?! Gipskarton ist immer unbrauchbar wenn er nass wird.
Ein Unternehmer ist verpflichtet seine Leistungen bis zur mangelfreien Übergabe (Abnahme durch Bauherrn) zu schützen.
Bauleistungen sind nach vertraglich vereinbarten Eigenschaften zu herzustellen und zu übergeben.
Ob hier die so genannte Höhere Gewalt berücksichtigt werden kann, ist in Einzelfall zu prüfen!
MfG
A. O.
Hallo Herr Wallroth,
das Thema grenzt an eine Rechtsberatung und kann ohne eine genaue Sachund Aktenlage schlecht eingeschätzt werden.
Welche Versicherungen bestehen, hat die Bauleitung den Schaden zu vertreten, wurden die Leistungen der Trockenbaufirma bereits abgenommen,… ? Also am besten vor Ort mit einem entsprechenden Fachmann (am Besten Rechtsanwalt und Baufachmann) besprechen und allen Beteiligten entsprechende Lösungen aufzeigen.
Wenn nichts hilft dann auf die Gnade eines Gerichts verlassen. Aber meistens sehen die Beteiligten ein, welchen Anteil sie an dem Schaden zu vertreten haben.
Viel Erfolg
Jürgen W. Hartleib
Architekt
Hallo, das ist eine baurechtliche Frage. Dazu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt für Baurecht.
Sehr geehrter Herr Wallroth,
das kommt sehr darauf an, wie der Nachweis des „menschenmöglichen“ aussieht.
Aber das lässt sich aus der Entfernung schwer bzw. nicht beurteilen weil es da auf viel konkrete Faktoren vor Ort ankommt.
Ich würde empfehlen, ggf. eine öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für Bauschäden hinzuzuziehen und sich die Kosten für diesen ggf. zu teilen oder dem zuzurechnen, der den Schaden am Ende tragen muss.
Mit herzlichem Gruß
C. Doerr
Architekt
Fachanwalt für Bau einschalten; zwei - drei Kosten- angebote von Trockenbaufirmen einholen (Sanierungskosten) Prüfen, inwieweit der Estrich-Unterbau geschädigt wurde, Bauaustrocknungsfirma Angebote einholen, Feuchtemessungen durchführen lassen.
Schadensbild dokumentieren und Schadensersatzforderung, bzw. Mängelbeseitigung stellen;
Ratenzahlung zurückhalten;
Die Bauleitung ist zuständig zur Bauüberwachung, aber eben auch zur Sicherung des Bauwerks in der Bauphase.
Hier wurden witterungsbedingte Schutzmaßnahmen vernachlässigt, welche im Verantwortungsbereich der Baufirma,aber auch der Bauleitung liegen.
Der Bauleitung muss hierzu Fahrlässigkeit nachzuweisen sein! Die Bauleitung ist auch versichert!
Hallo Sebastian
Solche Fälle (Schäden durch unbekannte Dritte oder Naturgefahren)übernimmt in der Regel die Bauwesenversicherung. Am besten Ihr nehmt Kontakt zu eurer Versicherung auf und meldet den Schaden erstmal formal an. Weiter sollten auch die eventuell in Frage kommenden Verursacher (Architekt, Bauleitung, Baufirma)
den Schaden Ihrer Haftpflicht-Versicherung anmelden.
Es wird sich dann bei den Ermittungen der Versicherungen sicher herausstellen, ob tatsächlich alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
In Deiner Schilderung ist leider nicht erwähnt welche Sicherheits-Vorkehrungen von den Fachleuten geplant und umgesetzt wurden. Diuese müssten ja dann versagt haben.
Es grüsst freundlich
Toggi2008