Bauschäden werden nicht beseitigt trotz bezahlter Rechnung

Hallo, bitte ernsthaft um Auskunft!!! Eine Einmannfirma (Allround) bekommt mündlich den Auftrag, ein Pappdach mit Schweissbahn zu überdecken. Altes Dach nur an wenigen Stellen Wasser durchlässig, geringe Wasserschäden an Dachholz, Mineralwolle und Deckenpaneelen. Der Handwerker verzögert die Ausführung um 1,5 Jahre, will aber den Auftrag ausführen! Die Wasserschäden nehmen merklich zu, nun beginnt im Herbst die Verlegung der Schweissbahn. der größte Teil wird aufgeschweißt, mehrere Bahnen werden nur trocken verlegt, ca. 4qm bleiben unbelegt - weil der Firmenchef als Ausführender zwischendurch woanders tätig ist. Er gibt als guter Freund des Auftraggebers aber auch keine Auskunft über den Stand der Arbeiten. Es regnet weiter durch, die Schäden werden schlimmer in den Wohnräumen des Mieters. Ein verwandter Bauhandwerker kommt zu Besuch, sieht mehr zufällig die unfertige Dachfläche, schweißt die unfertigen Flächen, so gut er kann. Der Firmenchef jammert sich (Rechnungslegung später, jetzt Weihnachten) seine jetzt doppelt so teure Rechnung (3,8 T€) wie ursprünglich angegeben vom Auftraggeber ab. Nach Aufforderung mit 14tägiger Frist, Rechnung detailliert aufzustellen, aber auch nach den Ursachen zu suchen, um die Schäden dauerhaft abzustellen, kommt er nicht nach. Nun hat der Unternehmer auch keine Betriebsversicherung mehr (keine Beitragszahlung). Was kann jetzt der Auftraggeber tun? Gutachter wird wahrscheinlich zu teuer, bei einem Prozess kommt vielleicht auch nichts heraus? Eine verfahrene Kiste. Was kann hier noch in die Wege geleitet werden, um zumindest später doch etwas zu erreichen? Ich erwarte eure Meinungen mit Spannung! Bitte-meldet euch. Viele Grüße mannitu ________________________________________

Du kannst einen Anwalt dazuholen. Ich spüre einfach raus, daß du keine power reinstecken kannst in die ganze Angelegenheit. Und das kriegen der handwerker mit und wurschelten vor sich hin. Letzlich machen Sie mit dir was sie wollen. Meine Einschätzung: du brauchst eine professionelle Unterstützung, die da die nötige Energie reinsteckt. 

Hallo!

Spontan fällt mir dazu nur eine Bezeichnung ein , „gutmütiger Trottel“ !

Wie muss man sich denn bei der Leidensgeschichte den zeitlichen Ablauf vorstellen ?

Irgendwann(und das ist schon der erste Punkt!) beginnt der Allrounder mit der Arbeit an der Dachabdichtung, dann bricht er mitten drin ab und lässt eine Stelle unbearbeitet offen ?

Was passiert dann ? Wann kommt der nächste „Fachmann“ und legt Hand an ?
Einen Tag später schon ? Und man forderte den ersten Fachmann nicht auf unverzüglich weiterzuarbeiten ? Der kam auch nicht von allein oder doch ? Und wenn ,wann denn nur ?

Und mal abgesehen, warum hat man eigentlich bezahlt ? Und für welche Leistung ,wenn nicht alles vom Allrounder ausgeführt wurde ?
Sicherlich hat man auch bar bezahlt, das passt !

Warum hat man hier eigentlich kein Mitleid mit dem Bauherrn ?

Wozu Gutachter ? Den Pfusch sieht man doch bereits von hier aus !
Wichtig wäre, kann der „Fachmann“ nachbessern oder neu machen ? Wenn ja, warum hat man ihn nicht längst aufgefordert und sehr kurze Frist zur Nachbesserung/Neudeckung gesetzt ?
Und danach einen anderen ,diesmal richtigen Dachdecker, beauftragt das Dach fachgerecht abzudichten ? Und diese Kosten fordert man vom ersten Handwerker dann ein.

Dann kommt es nur darauf an, ob der noch zahlungskräftig ist. Aber wenn man schon weiß, der Allrounder hat keine Versicherung mehr (woher weiß man so etwas eigentlich ?),dann sieht es doch schon ziemlich schwarz aus.

mfG
duck313

Hier gibt es nur eine Lösung:
Ein Sachverständiger muss sich das Problem vor Ort ansehen und Ihnen dann ein Rat geben. Es genügt dabei vorläufig eine mündliche Aussage. Fragen Sie den Sachverständigen vorab, ob er zu einer mündlichen Aussage bereit ist und wie sein Stundensatz ist. Er dürfte nicht mehr als 95,00 Euro incl. 19% MWSt. betragen.
Dann brauchen Sie möglicherweise noch einen Anwalt, der sich mit Problemen im  Bauwesen auskennt.
Wenn Sie das alles nicht wollen, nehmen Sie Kontakt zu einem Dachdeckermeister-Betrieb auf und lassen sich von diesem, nach einem Orttermin, ein neues Angebot machen. Wenn dieses Angebot mit den Vorgaben des Sachverständigen übereinstimmt, lassen Sie sich von 2 weiteren Fachbetrieben ebenfalls ein Angebot machen.
Danach müssen Sie wohl oder übel die Arbeit noch einmal bezahlen. Der Sachverständige sollte aber die Arbeit überwachen und zum Schluß mit Ihnen und dem Dachdeckermeister eine offizielle Abnahme machen. Das kostet zwar auch wieder ca. 400 Euro, aber dann haben Sie es endlich geschafft.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Hallo Manfred,

ich denke dass die Ausführungen von Dipl.-Ing. Werner Kahlki ausreichend sind  und eine gute  Handlungsanleitung.  
Also nicht alles auf die lange Bank schieben und handeln.
Beim nächsten mal bitte vorab ein en Fachmann beauftragen oder einem Planer die Planung, Ausschreibung und Überwachung  übertragen.
Das kostet bei der Auftragssumme vielleicht 250 € und erspart viel Ärger.

Gruß Jürgen