bauschäden

…und säuberung?

wenn aufgrund diverser bauarbeiten oberhalb einer wohnung die decke versehentlich durchbrochen wird & somit die wohnräume sowie sämtliche gegenstände (auch durch die reparatur) großflächig durch schmutz & feinstaub verunreinigt sind:

kann/muß der mieter die anstehende grundreinigung auf eigene verantwortung in auftrag geben & die kosten z.b. von der miete abziehen?

besten dank für weiterführendes,
e.c.

Er kann selbst zum Staubtuch greifen.
Er kann aber auch den Verursacher auffordern den Schaden zu beseitigen.

Wenn er einfach beauftragt, könnte es denkbar sein, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.

vnA