Bauschaum im Trockenbau?

Hallo,

ich bin Neu hier und habe gleich mal eine Frage. Wir haben ein Rohrbruch gehabt, wo natürlich der Trockenbau aufgemacht werden mußte. Nun hatte wir einen Trockenbauer da, der unserer Meinung nach sehr Unsauber gearbeitet hat.
Die Fliesen wurden unsauber entfernt, so das Teile, des alten Trockenbaus, noch stehen blieben und wo an andere Stelle zuviel ausgebrochen wurde, so das unser zweiter Fliesenleger nochmals ca. 5 cm vom Trockenbau wegnehmen musste, um ordentlich zuarbeiten. Jetzt müssen wir die ganze Küche renovieren, da wir jetzt einen hässlichen Streifen über dem Fliesenspiegel haben. Da wo, der Trockenbau nicht richtig entfernt wurde, schraubte er die „neue“ Platte einfach drauf, so dass der neue Trockenbau an den Ecken brach. Die Platten, waren Rester, die er dazu noch schief und zu klein zugeschnitten hat.Genau genommen passte da gar nichts. Den Rest hat er einfach mit Bauschaum ausgefüllt.Die Schrauben wurden nicht ordnungsgemäß versenkt und verspachtelt. Sie schauten teilweise noch aus dem Trockenbau raus. Ich machte ihn drauf Aufmerksam, dass er genügend Platz um die Ventile lässt, damit man später besser daran arbeiten kann. Er schäumte alles zu. Es wurden keine Spaltmaße zu den anderen Fliesen (andere Wand) und zu unserer Arbeitsplatte eingehalten. Er hätte da niemals die Fliesen ordentlich anbringen können!! Wir haben die Arbeit mit dem Herren abgebrochen.
Nun kam eine Rechnung von dem Herren, die wir für völlig zu hoch halten. Haben in der Firma, welche ihn uns empfahl angerufen und die meinte es sei ja alles Ok. und den Bauschaum hätte man ja wegschneiten können.Was hat Bauschaum, im/am Trockenbau zusuchen? Ich als Laie dachte immer, das es verspachtelt wird und nicht zugeschäumt. Wir wissen nicht, wie wir uns verhalten sollen. Bitten um Rat! LG Herrybert

Hallo Herrybert,

klingt ja sehr abendteuerlich Deine Schilderung.
Als erstes, keine Rechnung bezahlen, wenn Schlampig gearbeitet wurde.
Es ist natürlich schwierig aus der Ferne und ohne das ganze zu sehen, einen Vernünftigen Rat zu geben ohne den Handwerker komplett in die Pfanne zu hauen.
Das mit dem Bauschaum, ist zwar nicht ganz richtig aber um große Fugen zu schließen, geht das schon mal als Notlösung.
Wobei man das alles komplett übersachteln muss, das ist klar.
Am besten den Chef von der Firma ran und versuchen das hanze vor Ort zu klären.
Auf jeden Fall alles mit Bildern und Zeugen dokementieren.
Wenn die Geld wollen werden die sich schon bemühen.

Hallo Stefan,

Danke für Deine schnelle Antwort! Schade das ich hier keine Bilder zeigen kann,dann könnte man sehen, was ich meine.
Der Herr ist selbstständig, sprich er ist sein eigner Chef. Er wurde uns empfohlen, von der Firma, die uns die Klemptnerarbeiten machten. Diese Firma, hat uns eine Rechnung geschickt, wo er als Fremdleistung draufsteht. Ich habe der Firma bereits gesagt das ich dies nicht bezahle und diesen Betrag, von der Rechnung abgezogen, mit dem Einverständinis der Firma. Die sagte mir dann das sie sich das Geld von ihm zurückholen muß.Das versteh ich leider nicht. Die können doch den nicht bezahlen, obwohl die noch nicht mal wissen, ob die von mir überhaupt das Geld bekommen, somal wir angerufen haben und bescheid gaben, das dieser Mann nimmer wiederkommen brauch, weil wir mit der Arbeit sehr unzfrieden sind. Wir haben die Zusammenarbeit mit dem Herren abgebrochen und das hätten wir nicht getan, wären wir zufrieden gewesen.

Wie ist das mit dem Bauschaum und Trockenbau genau? Ich war immer der Meinung, das Bauschaum nichts im Trockenbau zusuchen hat, sondern mehr im Fenster und Türenbau.

LG Herrybert

Hallo,
also wenn Du den Betrag von der Rechnung abgezogen hast, ist ja schonmal nicht verkehrt.
Nur jetzt ist das Problem, dass die Arbeiten noch nicht fertig gestellt sind, bzw. jetzt mehr zu renovieren ist.
Das heist, Du hättest mehr als den eigentlichen Lohn für die Trockenbauarbeiten einbehalten müssen, da ja jetzt ein anderer Handwerker bezahlt werden muss.

Was den Bauschaum betrifft, ist das nicht verboten mal eine größere Fuge auszuschäumen.
Selbstverständlich muss der Schaum dann bündig abgeschnitten und die Fuge ordnungsgemäß überspachtelt werden.
Also kurz gesagt, Bauschaum ist nicht dafür erfunden worden beim Trockenbau die Fugen und Löcher auszufüllen, sondern, dass ist ne Notlösung wenn die die Fuge so groß ist das man diese nicht vernünftig mit Spachtelmasse zu bekommt.
wenn Du möchtest schick mir doch mal ein Bild an [email protected]

hallo,

habe Dir Foto´s geschickt.
LG Herrybert

Hallo,

ein Fachmann hätte die Fläche Ordentlich geöffnet und wieder geschlossen. Das Schrauben nicht versenkt waren, zeigt, dass es kein Fachmann war. Ich hoffe, sie haben auch alle auf Fotos festgehalten.Der erweiterte Schaden durch seine arbeit muß der Trockenbauer tragen.
Das mit dem Montageschaum ist gang und gebe zur Zeit bei den Trockenbauern um größere Öffnungen zu schließen. Dies ist also keine Falsche ausführung. Der Schaum wird dann abgeschnitten und über die Fläche wird dann gespachtelt.
An Ihrer Stelle würde ich die Rechnung nicht bezahlen und dem Unternehmer mit Anwalt und Gericht drohen. Wenn die Arbeiten nicht abgeschlossen waren, so muß der Trockenbauer beweisen, dass seine Arbeiten Ordnungsgemäß waren. Hier muß auch der Trockenbauer einen Gutachter beauftragen und die Kosten bezahlen.
Den Aufwand wird er nicht betreiben und lieber auf die bezahlng der Rechnung verzichten.
Wichtig sind aber auch, Fotos und Zeugen sicher zu stellen.
Ich denke aber, dass der Fliesenleger aussagen wird.

Also einfach nicht zahlen und auf ein Gerichtsverfahren hinweisen!

Alle gute für Sie!

Hallo,
tut mir sehr leid, damit kenne ich mich gar nicht aus.
Alles Gute, S.

Ich wuerde das erstmal nicht bezahlen und einen Sachverständigen zurate ziehen. Da mir auch nicht bekannt ist das mann Trockenbau anstatt zu spachteln nur ausschäumt. muss ja ein „toller“ Handwerker sein. mehr kann ich euch da jetzt auch nicht raten. Viel Glück ich hoffe es hilft euch.

Hallo,

Also, es ist immer so wie man etwas mit einander bespricht! Als erstes Stellt sich die Frage was ich erreichen will und brauche ich dafür Zulassungen? So wie sich das bei euch anhoert gibt es keine besonderen Ansprüche!
Die Wand soll nur repariert werden! Fliesen weg, dann mach man den Trockenbau von einem zum anderen Ständer auf, die sollten ungefähr 62,5cm auseinander stehen schneidet eine neue GK Platte rein, können auch Reste sein, und Spachtelt Q1 drüber. So würde ich das machen
Ich würde niemals da etwas mit Bauschaum machen. Jetz stellt sich die Frage was Ihr mit dem Trockenbauer ausgemacht habt, bzw was er euch Angeboten hat?
Grundsätzlich kann man einen Sachverständigen einschalten wenn die Rechnung zu hoch ist, sollte nicht allzu zu teuer sein!
Leider kann ich euch nicht mehr sagen, ich hoffe trotz dem geholfen zu haben!

Hallo,
kann hier leider auch nicht weiterhelfen
Gruß

Hallo Herrybert,
sorry das ich mich erst jetzt melde aber ich war ein paar Tage unterwegs.
Ganz kurz, Bauschaum hat im Trockenbau zum verschließen von irgendwelchen Öffnungen nicht geeignet denn er schwindet noch etwas nach und damit hast du schon von dieser Seite Undichtigkeiten zu erwarten.
Dreh die Sache einfach um und verweigere die Abnahme (das kannst du als Bauherr) und warte mit dem bezahlen der Schlussrechnung bis er dir zeigt welcher Hersteller von Trockenbausystemen solch eine Vorgehensweise propagiert (er wird Probleme haben dir was schriftliches zu liefern).
Gruß Martin

Hallo
Ich würde mir einen Innungsmeister bestellen,wenn ich
mit der Leistung und den Preis nicht einverstanden bin.
Ein ordentlicher Trockenbauer braucht kein Schaum und arbeitet flächebündig. Lg Spachtelgott

Hallo und Willkommen im Club! :smile:

Bei dem, was du hier beschreibst, kommt mir das Grauen! Natürlich kenne ich die genaue Situation nicht, aber die Ausführung war ganz sicher nicht Fachmännisch.
War der Herr auch sicher vom Fach?

Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Kellerboden und bin so vor gegangen:
Nach Beendigung der Arbeiten habe ich ihn auf offensichtliche Fehler aufmerksam gemacht.
Darüber habe ich ein Abnahmeprotokoll geschrieben und ihn Unterschreiben lassen.

Als nächstes habe ich mir eine 2te Meinung von einem Architekten geholt. Der hat meine Befürchtungen bestätigt: jede Menge Pfusch!

Darauf hin hab ich den Maurer aufgefordert, diese Mängel zu beseitigen. Gleichfalls habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, das ich die Rechnung erst dann zahle, wenn alles erledigt ist.

Tja, nach 2 Tagen war ich dann auch restlos zufrieden!

An deiner Stelle würde ich, im großen und ganzen, genau so vorgehen. Erst saubere Arbeit dann gibt es auch Geld!

Gruß,
Jürgen

Danke für Deine Antwort auf die Mail. Haben es rausgerissen und neu machen lassen. Das Problem mit dem Bezahlen steht immer noch im Raum. Werde mir wohl Rechtsbestand holen.

LG Herrybert

Hallo,

Danke für die Antwort. Mein zweiter fliesenleger hat fläche ordentlich geöffnet und den Schaden behoben, soweit er konnte. Leider habe ich jetzt ein ca. 5 cm breiten streifen, wo der trockenbau zusehen ist, über den fliesenspiegel, so das ich jetzt auch noch die Küche renovieren muß. Werde mich beim Anwalt beraten lassen.
Danke nochmals. LG Herrybert

Hallo, danke für die Antwort und den Tipp und für das gewünschte Glück, das werden wir brauchen.

LG Herrybert

Hallo,

Danke für Deine Antwort und Deine Tipps und Anregungen. Hat uns geholfen :smile:

LG Herrybert

Hallo,

Danke für Deine Antwort. Die Rechnung haben wir bereits erhalten, wo vorwiegend " Pauschal" steht, aber keine Summe, was sein Pauschal bedeutet. So akzeptiere ich die Rechnung auf Keinen Fall. Werde mir rechtlichen Beistand holen.

LG Herrybert

Hallo,

wir haben die Zusammenarbeit mit diesem Herren abgebrochen. Ob dieser vom Fach war… keine Ahnung, aber dieser Herr wurde uns empfohlen, von der Firma, welche unsere Wasserleitung reparierten. Wir haben uns einen zweiten fliesenleger gesucht, welcher die hände übern kopf zusammen schlug und nur fluchent die Wand wieder in Ordnung brachte.
Da ja die Klemptnerfirma, das Geld schon an den Herren bezahlten, ohne zu wissen ob sie das Geld von uns bekommen,(und sie wussten das wir abgebrochen haben und unzufrieden waren)möchten die ihr Geld von dem Herren zurück. Man wies mich darauf hin das es ein Streitfall ist, da man den Bauschaum, ja hätte wegschneiden können und wir uns mit dem Herren und der Klemptnerfirma an einen Tische setzen müßten. Von der unsauberen Arbeit etc. war keine rede mehr. Also auf Empfehlungen werden wir bestimmt nicht mehr hören. Wir haben gelernt.
LG Herrybert

Hallo Herrybert,
ich war für ein paar Tage auf Geschäftsreise, deshalb hat sich meine Antwort leider ein wenig verspätet.
Wenn ich Ihren Artikel lese, dann muss ich sagen das es nur "Fusch " war. Ich bin seit 20 Fahren in dieser Branche tätig, aber so etwas habe ich auch noch nicht erlebt.
Natürlich kann man den Bauschaum wegschneiden und dann die Fugen ornungsgemäß verspachteln. Sie sollten aber darauf achten das in die Fuge eine Binde eingespachtelt wird. Sonst reisst die Fuge wieder.
Was soll ich Ihnen raten bezüglich der Rechnung ?
Ich persönlich würde nicht bezahlen oder höchstens einen Teil der Rechnung. Damit Sie rechtlich keine Schwierigkeiten bekommen ist es ratsam einigeFotos zu machen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen. Falls nicht schreiben Sie nochmals.
Alles Gute und eine schöne Woche,
Axel Roenneper