Guten Tag,
Vor ca einem Jahr sind zwei Menschen zusammengezogen und haben eine 69m² Wohnung mit Gartenmitbenutzungsrecht (garten ca 1200m²)sehr günstig gemietet.
Den Garten könnten die Mieter laut Vermieter so gestalten wie sie wollen und können, dürfen jedoch keine Bäume fällen. Die mündliche Absprache war schriftlich nicht festgehalten.
Der Vermieter lebt von der Wohnung 120km weit entfernt und zeigt sich nie zu Gesicht. Lediglich seine Angehörige wohnt in der Nähe. Das haben auch die Vormieter dem Mieter bestätigt. Die Vormieter hätten in den 4 jahren, in denen sie in der Wohnung gelebt haben, die Vermieter nie zu Gesicht bekommen.
Bei der Besichtigung des Teils des Gartens, haben die Mieter mit dem Vermieter mündlich ausgemacht, dass sie ein verwilderstes Stück (ca 100m²)auf dem Brombeeren auf einer Erhebung wuchern als Nutzgarten umgestalten wollen.
Der Vermieter meinte dazu, dass die Mieter alles mit dem Garten machen können das sie wollen. Als der Mieter angefangen hat die Brombeersträucher zu entfernen stellte er fest, dass unter einer dünnen Erdschicht diverser Bauschutt sich befand, angefangen bei Fliesen über Mauersteine, bis hin zu Glaswolle aber auch halbvermoderte Türen, Neonröhren, Kabel, Zelte, Glasfenster mit Holzrahmen, Styropor, eingetrocknete dispersionsfarben, und auch ca 500kg Metallschrott.
Nachdem er das entdeckt hat und mit Fotos festgehalten hat, kontaktierte dieser telefonisch den Vermieter. Der Vermieter meinte dazu, dass der Vormieter ein noch tieferes Loch graben sollte und alles dort vergraben könne.
Der Mieter hat dem Vermieter angoten zusammen mit seinem Nachbarn den Schrott zu entsorgen sofern der Vermieter einen Container aufstellen lässt. Der Vermieter meinte das der Mieter nur Gartenmitbenutzungsrecht hätte und somit von ihm nicht verlangen könne, den Bauschutt zu entfernen.
Der Mieter hat dennoch dann den ganzen Bauschutt aus dem Loch rausgeholt und ihn auf eine wasserdichte Plane abgelegt und mit einer weiteren Plane zugedeckt. Dieser Bauschutt liegt damit neben einem 5m langen, 2m breiten und 1,5m hohen Komposthaufen mit halb vermoderden baumstümpfen und diversem Schnittgut. Das enstandene Loch hat der Mieter mit einem Teil von diesem Kompost zu gegeschüttet und Rasen drüber gesäht. Den Nutzgarten hat der Mieter dadurch auf ein Drittel reduzieren müssen.
Ein Jahr Später kam eine sehr aufgebrachter Nachbar des angrenzenden Nachbargründstücks auf den Mieter zu und forderte von ihm den bauschutt und den Komposthaufen zu entfernen und auch Nadelbaume (insg. 10 Bäume) zu fällen. Diese Bäume dienen am Zaun (ca 2m vom Zaun entfernt) als Sichtschutz und dieser Nachbar kann rein theoretisch diesen Haufen nicht sehen. Der Mieter hat dem Nachbarn mitgeteilt, das der Vermieter der Entsorgung nachkommen müsse. Dieser Nachbar versprach das Ordnungsamt einzuschalten oder eine Anzeige zu machen, sofern der Vermieter den Missstand nicht beseitigt.
Jetzt kam der Angehörige des Vermieters ohne Anmeldung vorbei und hat den Bauschutt haufen untersucht. Der Mieter war nicht da und dieser Angehörige erzählte dann den Nachbarn, dass man den Haufen ja nicht sehen könne und somit man da auch nichts machen müsse.
So nun zu den Fragen :
Welche Schritte sollte der verunsicherte Mieter als nächstes gehen um sich vor etwaigen Vorderungen vom Vermieter zu schützen? Mieterbund /Anwalt /Ordnungsamt?
Kann der Vermieter dem Mieter anlasten, dass er den Bauschutt nicht entsorgt hat bzw. an eine andere Stelle im Garten gebracht hat?
Kann man bei dieser Art der Nutzung des Gartens von einer stillschweigenden Einverständniserklärung zur Gartennutzung und nicht mehr Gartenmitbenutzung sprechen, da der Vermieter dem Mieter bis auf das Fällen von Bäumen alles gestattet ?
Was würde auf den Mieter zukommen, wenn es eine stillschweigende Einverständniserklärung zur Gartennutzung ist? Ist der Vermieter in der Lage dadurch den Mietpreis zu erhöhen?