Hallo, soviel Zeit sollte sein,
weil man sonst so schnell den Respekt verliert
.
Wie beschrieben ist der Schutt ausserhalb der Wohnung. IdR
hört aber da das Mietrecht an der -Wohnungs-türe auf,
zumindest bei Schutt.
komisch. ich hab immer gedacht, die nutzung des hausflurs wäre
schon irgendwie inbegriffen.
Was hat denn die Nutzung mit dem Mietrecht zu tun.
ach? was genau ist denn ein mieten, wenn nicht die erlaubnis
zu nutzen? http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Nutzen kann das Treppenahus fast jeder.
offensichtlich hier ja nicht so wirklich.
Hat das der UP beschrieben? Wird da nicht in eine Glaskugel geschaut?
Was die Erwartungshaltung angeht, hat da jeder seine eigene
Vorstellung. IdR ist Bauschutt im Zusammenhang zB mit
Modernisierung ein vorübergehender Vorgang, der vom Mieter zu
dulden wäre.
ah so? so ähnlich wie baulärm? komisch, dass man da trotzdem
die miete mindern kann.
Für ein deckiges Treppenhaus soll die Miete gemindert werden dürfen, das kann man doch sicherlich belegen, oder? Ansonsten würde man sich doch nicht mit Kraftausdrücken so weit vorwagen, oder?
Wäre der Bauschutt dort illegal abgeladen worden, wäre es die
Plicht des M den VM darüber zu informieren.
blödsinn.
Wir könnten uns nun wechselseitig mit Schimpfwörtern begegnen. Sachlich lässt sich dazu anmerken, das die Obhutspflicht des M auf sein Mietobjekt bezieht. Wenn es dazu eine Einschränkung gibt, ist dies dem VM unverzüglich zu melden. Dazu gehörten auch Hindernisse auf dem Zugang.
Vielleicht weiss der VM der noch nichts von dem Schutt. Also konnte der ggf. noch nichts dagegen unternehmen.
Dafür gibt es auch Vorrichtungen, die das minimieren. Eine
Verpflichtung des VM, das kein Dreck in die Wohnung kommt gibt
es nicht.
aber sicher ist es das. schau mal in den paragraphen oben.
Die Mietsache ist zu gebrauchen. Es wurde eben nicht geschildert, das der Bauschutt den Zugang unmöglich macht, sondern den Boden ein wenig bedeckt.
Dreck kommt immer in die Wohnung. Hauptsächlich durch den M selber. Der Gebrauch ist damit nicht ausgesetzt.
bei nicht luftdichter türabdichtung kommt er übrigens auch von
ganz alleine rein.
Hmm, wurde den erwähnt, das der Schutt sich auch in der Luft
befindet?
dass schutt staub verursacht ist dir wirklich neu? noch nie
irgendwas renoviert?
Wurde das so vom UP geschildert? Wird da wieder etwas aus der trüben Glaskugel als gegeben angenommen? Wenn Staub gemeint wurde, sollte dies auch so beschrieben sein.
Mein Hinweis auf näher Beschreibung ging genau in diese Richtung.
der vermieter hat dafür zu sorgen, dass die gemietete wohnung
in vertragsgemäßem zustand zum gebrauch steht. dazu gehört
selbstverständlich auch der hausflur. und wenn der gebrauch
eingeschränkt ist, gibt es auch nicht die volle miete, ist
doch ganz einfach.
Der Zugang ist da. Der Schutt liegt dort idR vorübergehend. Die Mietsache als solches ist uneingeschränkt nuztbar. Es wird noch nicht einmal ein Umweg für den Zugang beschrieben. Fußmatten sind für einen Zweck erfunden worden. Wo ist das Problem?
wieviel man da jetzt mindern kann, hängt natürlich davon ab,
wie stark die einschränkung ist. das kann man von hier aus
grad nicht sehen.
Afaik gibt es hier durch den geschilderten -Schutt- keine Einschränkung.
deine behauptung, an der wohnungstür wäre schluss, ist genau
eines: unsinn!
Meine Behauptung bezog sich auf das Mietrecht.
Das bezieht sich nur auf den Gebrauch des Mietobjektes. Alles andere ist allgemeiner Schadensersatz.
Aber da ich gerne etwas dazu lerne möchte, gibt es für hier die Gelegenheit mit Fakten deine Behauptungen zu untermauern, zB mit Urteilen etc.
vlg MC