Bauschutt vor der Mietwohnung

Hallo,
mal angenommen, in einem Mietshaus wird die 1. Etage vollkommen erneuert, z. B. Wände abgebrochen, Heizkörper ausgewechselt, Türzargen entfernt.
Jetzt wohnt aber ein Mieter im Erdgeschoss.
Vor dessen Wohnungstür sammelt sich einiges an Bauschutt an.
Es häuft sich zwar nicht gerade, aber der Fußboden ist ziemlich bedeckt.

Was sagt das Mietrecht dazu?

Besten Dank für Eure professionellen Antworten sagt
*S*

Hallo!

Nun,das Mietrecht sagt,das man bei Mängeln an der Mietsache den Mietpreis mindern kann.
Und bei Baumaßnahmen könnte der Mangel bereits im Baulärm und den üblichen Belästigungen durch Staub sowie durch Wegeinschränkungen liegen.
Da der Vermieter auch für die Verkehrssicherungspflicht in seinem Hause verantwortlich ist,muss er dafür sorgen,dass man trotz der Baumaßnahmen gefahrlos das Treppenhaus nutzen kann ohne sich die Beine zu brechen oder Slalom zu laufen.

Er muss die Baufirma anweisen,Bauschutt eben draußen vor dem Haus in Container zu laden und Material nicht im Flur zwischenzulagern.

MfG
duck313

Hi.

ducksounsso wäre kein Profi :wink:
möchte sich aber gerne hier mal als Experte fühlen,
mischt deshalb gene ein um ein wenig mit zu plaudern

Hallo,
mal angenommen, in einem Mietshaus wird die 1. Etage
vollkommen erneuert, z. B. Wände abgebrochen, Heizkörper
ausgewechselt, Türzargen entfernt.

Ja, und das ist gut so. Der VM kümmert sich um den Erhalt des Hauses.

Jetzt wohnt aber ein Mieter im Erdgeschoss.

Kann auch schon mal vorkommen. :smile:

Vor dessen Wohnungstür sammelt sich einiges an Bauschutt an.
Es häuft sich zwar nicht gerade, aber der Fußboden ist
ziemlich bedeckt.

Wäre denn die Verkehrssicherheit betroffen?

Was sagt das Mietrecht dazu?

Nichts.
Wie beschrieben ist der Schutt ausserhalb der Wohnung. IdR hört aber da das Mietrecht an der -Wohnungs-türe auf, zumindest bei Schutt.

Besten Dank für Eure professionellen Antworten sagt
*S*

Wenn aber die Frage nach einer Lösung des Problems beinhalten sollte, könnte man schon mehr dazu schreiben. Dafür würde es von Vorteil sein nähere Umstände zu erfahren.

vlg MC

Was sagt das Mietrecht dazu?

Nichts.
Wie beschrieben ist der Schutt ausserhalb der Wohnung. IdR
hört aber da das Mietrecht an der -Wohnungs-türe auf,
zumindest bei Schutt.

komisch. ich hab immer gedacht, die nutzung des hausflurs wäre schon irgendwie inbegriffen. und schutt gehört nun wirklich nicht zu dem, was man dort erwartet. neben der gefahr durch ausrutschen (staub auf glattem boden macht huuuiiiiii) kommt natürlich auch dazu, dass man den dreck in die wohnung trägt. bei nicht luftdichter türabdichtung kommt er übrigens auch von ganz alleine rein.
insofern…

Hallo,

Vor dessen Wohnungstür sammelt sich einiges an Bauschutt an.
Es häuft sich zwar nicht gerade, aber der Fußboden ist
ziemlich bedeckt.
Was sagt das Mietrecht dazu?

Nichts.
Wie beschrieben ist der Schutt ausserhalb der Wohnung. IdR
hört aber da das Mietrecht an der -Wohnungs-türe auf,
zumindest bei Schutt.

Wirklich?
An der Wohnungstür? Und was ist mit dem Bereich bis zur Haustür? Z.B. Treppenhaus, Flur, Keller, etc.

Nachfragend,
Tinchen

Hi, auch wenn da nicht gegrüsst wurde.

Was sagt das Mietrecht dazu?

Nichts.
Wie beschrieben ist der Schutt ausserhalb der Wohnung. IdR
hört aber da das Mietrecht an der -Wohnungs-türe auf,
zumindest bei Schutt.

komisch. ich hab immer gedacht, die nutzung des hausflurs wäre
schon irgendwie inbegriffen.

Was hat denn die Nutzung mit dem Mietrecht zu tun. Nutzen kann das Treppenahus fast jeder.

und schutt gehört nun wirklich
nicht zu dem, was man dort erwartet.

Es kommt zB auch auf die Menge an.
Was die Erwartungshaltung angeht, hat da jeder seine eigene Vorstellung. IdR ist Bauschutt im Zusammenhang zB mit Modernisierung ein vorübergehender Vorgang, der vom Mieter zu dulden wäre.
Wäre der Bauschutt dort illegal abgeladen worden, wäre es die Plicht des M den VM darüber zu informieren.
Aber spekulieren kann man viel, wenn der Frager sich nicht weiter dazu einläßt. Deshalb führt soetwas in Uferlose.

neben der gefahr durch
ausrutschen (staub auf glattem boden macht huuuiiiiii) kommt

Ja, deshalb ein Hinweis über die Verkehrssicherungspflicht des VM.

natürlich auch dazu, dass man den dreck in die wohnung trägt.

Dafür gibt es auch Vorrichtungen, die das minimieren. Eine Verpflichtung des VM, das kein Dreck in die Wohnung kommt gibt es nicht.

bei nicht luftdichter türabdichtung kommt er übrigens auch von
ganz alleine rein.

Hmm, wurde den erwähnt, das der Schutt sich auch in der Luft befindet?

insofern…

…war dies gar nicht die Frage des UP.

Gruss MC

hi

Was sagt das Mietrecht dazu?

Nichts.
Wie beschrieben ist der Schutt ausserhalb der Wohnung. IdR
hört aber da das Mietrecht an der -Wohnungs-türe auf,
zumindest bei Schutt.

Wirklich?

Gut, wenn es besser gewußt wird, weil zB es neue Regelungen gibt, dann führe sich doch einfach an.

An der Wohnungstür?

Alles vor der Wohnungstüre, das nicht im Mietvertrag erwähnt wird ist nicht gemietet. Das betrifft insbesondere das Treppenhaus und andere umbaute Räume des Grundstücks.
Ein Durchgangsrecht und die Pflich es zu pflegen bleiben davon unberührt.

Und was ist mit dem Bereich bis zur
Haustür? Z.B. Treppenhaus, Flur, Keller, etc.

Dort hat das Hausrecht der VM.

Nachfragend,
Tinchen

vlg MC

Wie beschrieben ist der Schutt ausserhalb der Wohnung. IdR
hört aber da das Mietrecht an der -Wohnungs-türe auf,
zumindest bei Schutt.

komisch. ich hab immer gedacht, die nutzung des hausflurs wäre
schon irgendwie inbegriffen.

Was hat denn die Nutzung mit dem Mietrecht zu tun.

ach? was genau ist denn ein mieten, wenn nicht die erlaubnis zu nutzen? http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Nutzen kann das Treppenahus fast jeder.

offensichtlich hier ja nicht so wirklich.

Was die Erwartungshaltung angeht, hat da jeder seine eigene
Vorstellung. IdR ist Bauschutt im Zusammenhang zB mit
Modernisierung ein vorübergehender Vorgang, der vom Mieter zu
dulden wäre.

ah so? so ähnlich wie baulärm? komisch, dass man da trotzdem die miete mindern kann.

Wäre der Bauschutt dort illegal abgeladen worden, wäre es die
Plicht des M den VM darüber zu informieren.

blödsinn.

Dafür gibt es auch Vorrichtungen, die das minimieren. Eine
Verpflichtung des VM, das kein Dreck in die Wohnung kommt gibt
es nicht.

aber sicher ist es das. schau mal in den paragraphen oben.

bei nicht luftdichter türabdichtung kommt er übrigens auch von
ganz alleine rein.

Hmm, wurde den erwähnt, das der Schutt sich auch in der Luft
befindet?

dass schutt staub verursacht ist dir wirklich neu? noch nie irgendwas renoviert?

der vermieter hat dafür zu sorgen, dass die gemietete wohnung in vertragsgemäßem zustand zum gebrauch steht. dazu gehört selbstverständlich auch der hausflur. und wenn der gebrauch eingeschränkt ist, gibt es auch nicht die volle miete, ist doch ganz einfach.
wieviel man da jetzt mindern kann, hängt natürlich davon ab, wie stark die einschränkung ist. das kann man von hier aus grad nicht sehen.
deine behauptung, an der wohnungstür wäre schluss, ist genau eines: unsinn!

Hallo, soviel Zeit sollte sein,
weil man sonst so schnell den Respekt verliert :smile:.

Wie beschrieben ist der Schutt ausserhalb der Wohnung. IdR
hört aber da das Mietrecht an der -Wohnungs-türe auf,
zumindest bei Schutt.

komisch. ich hab immer gedacht, die nutzung des hausflurs wäre
schon irgendwie inbegriffen.

Was hat denn die Nutzung mit dem Mietrecht zu tun.

ach? was genau ist denn ein mieten, wenn nicht die erlaubnis
zu nutzen? http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Nutzen kann das Treppenahus fast jeder.

offensichtlich hier ja nicht so wirklich.

Hat das der UP beschrieben? Wird da nicht in eine Glaskugel geschaut?

Was die Erwartungshaltung angeht, hat da jeder seine eigene
Vorstellung. IdR ist Bauschutt im Zusammenhang zB mit
Modernisierung ein vorübergehender Vorgang, der vom Mieter zu
dulden wäre.

ah so? so ähnlich wie baulärm? komisch, dass man da trotzdem
die miete mindern kann.

Für ein deckiges Treppenhaus soll die Miete gemindert werden dürfen, das kann man doch sicherlich belegen, oder? Ansonsten würde man sich doch nicht mit Kraftausdrücken so weit vorwagen, oder?

Wäre der Bauschutt dort illegal abgeladen worden, wäre es die
Plicht des M den VM darüber zu informieren.

blödsinn.

Wir könnten uns nun wechselseitig mit Schimpfwörtern begegnen. Sachlich lässt sich dazu anmerken, das die Obhutspflicht des M auf sein Mietobjekt bezieht. Wenn es dazu eine Einschränkung gibt, ist dies dem VM unverzüglich zu melden. Dazu gehörten auch Hindernisse auf dem Zugang.
Vielleicht weiss der VM der noch nichts von dem Schutt. Also konnte der ggf. noch nichts dagegen unternehmen.

Dafür gibt es auch Vorrichtungen, die das minimieren. Eine
Verpflichtung des VM, das kein Dreck in die Wohnung kommt gibt
es nicht.

aber sicher ist es das. schau mal in den paragraphen oben.

Die Mietsache ist zu gebrauchen. Es wurde eben nicht geschildert, das der Bauschutt den Zugang unmöglich macht, sondern den Boden ein wenig bedeckt.
Dreck kommt immer in die Wohnung. Hauptsächlich durch den M selber. Der Gebrauch ist damit nicht ausgesetzt.

bei nicht luftdichter türabdichtung kommt er übrigens auch von
ganz alleine rein.

Hmm, wurde den erwähnt, das der Schutt sich auch in der Luft
befindet?

dass schutt staub verursacht ist dir wirklich neu? noch nie
irgendwas renoviert?

Wurde das so vom UP geschildert? Wird da wieder etwas aus der trüben Glaskugel als gegeben angenommen? Wenn Staub gemeint wurde, sollte dies auch so beschrieben sein.
Mein Hinweis auf näher Beschreibung ging genau in diese Richtung.

der vermieter hat dafür zu sorgen, dass die gemietete wohnung
in vertragsgemäßem zustand zum gebrauch steht. dazu gehört
selbstverständlich auch der hausflur. und wenn der gebrauch
eingeschränkt ist, gibt es auch nicht die volle miete, ist
doch ganz einfach.

Der Zugang ist da. Der Schutt liegt dort idR vorübergehend. Die Mietsache als solches ist uneingeschränkt nuztbar. Es wird noch nicht einmal ein Umweg für den Zugang beschrieben. Fußmatten sind für einen Zweck erfunden worden. Wo ist das Problem?

wieviel man da jetzt mindern kann, hängt natürlich davon ab,
wie stark die einschränkung ist. das kann man von hier aus
grad nicht sehen.

Afaik gibt es hier durch den geschilderten -Schutt- keine Einschränkung.

deine behauptung, an der wohnungstür wäre schluss, ist genau
eines: unsinn!

Meine Behauptung bezog sich auf das Mietrecht.
Das bezieht sich nur auf den Gebrauch des Mietobjektes. Alles andere ist allgemeiner Schadensersatz.

Aber da ich gerne etwas dazu lerne möchte, gibt es für hier die Gelegenheit mit Fakten deine Behauptungen zu untermauern, zB mit Urteilen etc.

vlg MC

Hallo, soviel Zeit sollte sein,
weil man sonst so schnell den Respekt verliert :smile:.

habe ich hier schon lange nicht mehr.

Nutzen kann das Treppenahus fast jeder.

offensichtlich hier ja nicht so wirklich.

Hat das der UP beschrieben?

ja, das hat er. oder glaubst du wirklich, er hat das treppenhaus schon beim anmieten mit schutt vorgefunden?

Für ein deckiges Treppenhaus soll die Miete gemindert werden
dürfen, das kann man doch sicherlich belegen, oder?

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Tr…

Wäre der Bauschutt dort illegal abgeladen worden, wäre es die
Plicht des M den VM darüber zu informieren.

blödsinn.

Wir könnten uns nun wechselseitig mit Schimpfwörtern begegnen.

blödsinn ist kein schimpfwort, sondern eine tatsachenbeschreibung.

Sachlich lässt sich dazu anmerken, das die Obhutspflicht des M
auf sein Mietobjekt bezieht.

das treppenhaus wurde gemietet? hast du nicht grad noch was ganz anderes behauptet?
findet die renovierung nicht im auftrag des vermieters statt?
aus welchem gesetz sollte sich für den mieter hier eine pflicht ergeben?

wenn es dazu eine Einschränkung
gibt, ist dies dem VM unverzüglich zu melden. Dazu gehörten
auch Hindernisse auf dem Zugang.

du hast sicher einen beleg für diese seltsame meinung?

Vielleicht weiss der VM der noch nichts von dem Schutt. Also
konnte der ggf. noch nichts dagegen unternehmen.

und? wayne interessiert das?

Dafür gibt es auch Vorrichtungen, die das minimieren. Eine
Verpflichtung des VM, das kein Dreck in die Wohnung kommt gibt
es nicht.

aber sicher ist es das. schau mal in den paragraphen oben.

Die Mietsache ist zu gebrauchen.

aber nicht in vollem umfang.

bei nicht luftdichter türabdichtung kommt er übrigens auch von
ganz alleine rein.

Hmm, wurde den erwähnt, das der Schutt sich auch in der Luft
befindet?

dass schutt staub verursacht ist dir wirklich neu? noch nie
irgendwas renoviert?

Wurde das so vom UP geschildert?

habe ich das behauptet?

der vermieter hat dafür zu sorgen, dass die gemietete wohnung
in vertragsgemäßem zustand zum gebrauch steht. dazu gehört
selbstverständlich auch der hausflur. und wenn der gebrauch
eingeschränkt ist, gibt es auch nicht die volle miete, ist
doch ganz einfach.

Der Zugang ist da.

also reicht es deiner meinung nach ja auch, wenn der vermieter eine leiter an die hauswand lehnt. der zugang ist ja da.

weißt du was?

PLONK!

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hallo respektloser…

Hallo, soviel Zeit sollte sein,
weil man sonst so schnell den Respekt verliert :smile:.

habe ich hier schon lange nicht mehr.

Dann bist du hier falsch.

Nutzen kann das Treppenahus fast jeder.

offensichtlich hier ja nicht so wirklich.

Hat das der UP beschrieben?

ja, das hat er. oder glaubst du wirklich, er hat das
treppenhaus schon beim anmieten mit schutt vorgefunden?

Der UP hat das geschrieben:
„Vor dessen Wohnungstür sammelt sich einiges an Bauschutt an.
Es häuft sich zwar nicht gerade, aber der Fußboden ist ziemlich bedeckt. …“

Man beachte, es häuft sich nicht, also liegt etwas bedeckt auf dem Boden.
Man kann also darübergehen usw.
Das kann auch mal auf dem Bürgersteig passieren.

Für ein deckiges Treppenhaus soll die Miete gemindert werden
dürfen, das kann man doch sicherlich belegen, oder?

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Tr…

Es ist ein Schwachsinn (nur eine Tatsachenbeschreibeung :smile:
Hundekot und TH-Sanierung mit einer Sanierung einer Wohnung heran zu ziehen.
*kopfschüttel*
Man kann auch gleich Äpfel mit Birnen vergleichen.

Wäre der Bauschutt dort illegal abgeladen worden, wäre es die
Plicht des M den VM darüber zu informieren.

blödsinn.

Wir könnten uns nun wechselseitig mit Schimpfwörtern begegnen.

blödsinn ist kein schimpfwort, sondern eine
tatsachenbeschreibung.

s. o.

Sachlich lässt sich dazu anmerken, das die Obhutspflicht des M
auf sein Mietobjekt bezieht.

das treppenhaus wurde gemietet? hast du nicht grad noch was
ganz anderes behauptet?

Nein, habe ich nicht. Genauer lesen wäre erheblich von Vorteil. Ich habe vom Mietobjekt geschrieben.

findet die renovierung nicht im auftrag des vermieters statt?

wer weiss das schon, der UP vielleicht

aus welchem gesetz sollte sich für den mieter hier eine
pflicht ergeben?

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/o1/obhuts…

Wer das nicht weiss, sollte hier nicht als Experte auftreten.

wenn es dazu eine Einschränkung
gibt, ist dies dem VM unverzüglich zu melden. Dazu gehörten
auch Hindernisse auf dem Zugang.

du hast sicher einen beleg für diese seltsame meinung?

s. o.

Vielleicht weiss der VM der noch nichts von dem Schutt. Also
konnte der ggf. noch nichts dagegen unternehmen.

und? wayne interessiert das?

Dem M. Weil der, wenn er der Obhutsplicht nicht nachkommt, selber in die Haftung geht. Mit dem Anteil, der sich aus der verspäteten Meldung ergibt, inklusive Verlusten bei einer etwaigen Mietminderung.

Dafür gibt es auch Vorrichtungen, die das minimieren. Eine
Verpflichtung des VM, das kein Dreck in die Wohnung kommt gibt
es nicht.

aber sicher ist es das. schau mal in den paragraphen oben.

Die Mietsache ist zu gebrauchen.

aber nicht in vollem umfang.

Das würden iZ das Richterrecht entscheiden. Ob sich das lohnt für ca. 5% (mit Hundekotgestank) für einige Tage, also für ca. 10 - 30 €, zu Klagen sich lohnt. Zumal der VM sich dann auch mal als nicht Kulant erweisen könnte, wenn es der M mal es bräuchte.

bei nicht luftdichter türabdichtung kommt er übrigens auch von
ganz alleine rein.

Hmm, wurde den erwähnt, das der Schutt sich auch in der Luft
befindet?

dass schutt staub verursacht ist dir wirklich neu? noch nie
irgendwas renoviert?

Wurde das so vom UP geschildert?

habe ich das behauptet?

Wäre das den wichtig?

der vermieter hat dafür zu sorgen, dass die gemietete wohnung
in vertragsgemäßem zustand zum gebrauch steht. dazu gehört
selbstverständlich auch der hausflur. und wenn der gebrauch
eingeschränkt ist, gibt es auch nicht die volle miete, ist
doch ganz einfach.

Der Zugang ist da.

also reicht es deiner meinung nach ja auch, wenn der vermieter
eine leiter an die hauswand lehnt. der zugang ist ja da.

Mit so etwas Unsachlichen kann man nichts anfangen.

weißt du was?

Ja, du nicht.

PLONK!

hoffentlich auch nachhaltig

vlg MC

Dann bist du hier falsch.

das geht dich genau gar nichts an, du hast hier keinerlei hausrechte.

Man beachte, es häuft sich nicht, also liegt etwas bedeckt auf
dem Boden.
Man kann also darübergehen usw.
Das kann auch mal auf dem Bürgersteig passieren.

und? ist es ein bürgersteig?

ich habe dir den link geliefert, lesen musst du selber. verstehen auch.

und nun ende-gelände:

PLONK!

hihi

nur ein gebissener Hund bellt :smile:)

Dann bist du hier falsch.

das geht dich genau gar nichts an, du hast hier keinerlei
hausrechte.

Als Antworter bist du hier falsch. Ein Experte wäre etwas anderes.

Man beachte, es häuft sich nicht, also liegt etwas bedeckt auf
dem Boden.
Man kann also darübergehen usw.
Das kann auch mal auf dem Bürgersteig passieren.

und? ist es ein bürgersteig?

Nein, der Effekt ist aber ähnlich. Der Dreck kann in die Wohnung kommen.

ich habe dir den link geliefert, lesen musst du selber.
verstehen auch.

Habe ich gelesen. Hundekot, ist nicht. Treppenhaussanierung, ist nicht. Defekte Treppenhausbeleuchtung, weiss man nicht. Mehr steht da nicht.

Genauere Belege wären klar von Vorteil.

und nun ende-gelände:

PLONK!

Halte dich doch endlich an dein plonk, oder weiss du nicht einmal was das bedeutet?

auch keinen Gruss

MC