Bausp. auszahlung ohne darlehen aber nach teilung

wenn ein bausparvertrag einmal vor längerer zeit aus zuteilungsgründen geteilt wurde, nun aber auch der zweite teil schon längst zuteilungsreif ist und dafür *kein* darlehen benötigt wird, der betrag also ausgezahlt werden soll:

wird dann die damals fällige volle abschlussgebühr von der bausparkasse auch ohne darlehens-inanspruchnahme des zweiten teils einbehalten, wegen der teilung?
oder gibt es hier inzwischen eine andere regelung?

vielen dank!

Ebenfalls kein Hallo,

wird dann die damals fällige volle abschlussgebühr von der
bausparkasse auch ohne darlehens-inanspruchnahme des zweiten
teils einbehalten, wegen der teilung?
oder gibt es hier inzwischen eine andere regelung?

vielen dank!

Die Verbraucherzentrale hat eine Bausparkasse bereits erfolgreich verklagt, das Gericht hat festgestellt das die Abschlussgebührt nichtig ist. Wie die Banken nun mal sind nehmen sie dieses Urteil nicht als Präzedenzfall. Die VZ ist aber an einer Klage am BHG dran, was dann zwangsläufig zum Präzedenzfall wird.

Grüße

Hallo,
die Abschlußgebühr wurde m.E. für rechtens befunden. Die Gebühren
für die Grundstücks-bzw.Gebäudebewertung darf m.W. nicht mehr
erhoben werden. Gruß

wird dann die damals fällige volle abschlussgebühr von der
bausparkasse auch ohne darlehens-inanspruchnahme des zweiten
teils einbehalten, wegen der teilung?

Das steht in den Bausparbedingungen Deines Vertrages, das kann Dir hier keiner beantworten.

Hallo,
die Abschlußgebühr wurde m.E. für rechtens befunden. Die
Gebühren
für die Grundstücks-bzw.Gebäudebewertung darf m.W. nicht mehr
erhoben werden. Gruß

Hallo,

nein, sowohl als auch.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ124102505323512/link429661A…
Übrigens werden trotz dem noch die Gebühren berechnet…

Grüße