nee, das kann man so pauschal nicht sagen.
die 7jährige bindungsfrist - es wurde schon erwähnt in diesem forum - gitl eigentlich nur bei prämienunschädlicher auflösung des bsv. ansonsten spielt die zeit keine rolle.
wann ein bsv „zuteilungsreif“ ist (also in ein darlehn umgewandelt wird) entscheidet die bausparkasse nach höhe der einzahlung, der laufzeit und sonstige allg. bedingungen - das alles schlägt sich nieder in der sog. bewertungszahl. i.a. sind das schon so um die 7 jahre herum, muß aber nicht sein - es gibt auch tarife, da werden bsv´s deutlich früher zugeteilt. oder eben auch später.
manache bausparkassen zahlen sogar noch einen „extrabonus“ als verzinsung, wenn man das darlehn nicht in anspruch nimmt - das kommt dann aber immer auf die gesamtwirtschaftliche situation an. daher kann man so pauschal nicht sagen, daß eine auflösung eines bsv immer mit kosten (=schaden) verbunden ist (ich z.b. habe 2 bsv aufgelöst und mir das guthaben auszahlen lassen, ohne daß ein schaden (=zusatzkosten) entstanden ist.
gruß, boris
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