Bauspar-Frage

Hallo,

wenn ein Bausparvertrag 7 Jahre gelaufen ist, muss man dann schriftlich der Bank mitteilen, dass man eine Überweisung des Geldes wünscht? Sollte das dann per Einschreiben passieren, oder reicht es auch, wenn man zur Bank geht und denen das sagt?

Gruß,
Schröti

wenn ein Bausparvertrag 7 Jahre gelaufen ist, muss man dann
schriftlich der Bank mitteilen, dass man eine Überweisung des Geldes wünscht?

Das sollte man sich noch mal überlegen, denn eine Kündigung des BSV ist immer mit Einbußen verbunden. Ich würde eine Zuteilung anstreben, wenn das möglich ist.

Hallo,
wenn die ueblichen 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart sind (und die Zeit passt) kommt ein Schreiben „Zuteilung“ von der Bausparkasse, und ein Angebot, die bisherigen Einzahlungen auf ein weiteres Bausparkonto zu geben. Man kann die Zuteilung annehmen und dabei vorgeben, wohin das Geld fliessen soll, Handwerker, Schuldentilgung, Bargeld.
Den Vorgang bekommt man mit, wenn ihn die Bausparkasse startet. Vorher muss man sich nicht melden.
Gruss Helmut

Guten Tag Schröti,

wenn Sie die Überweisung Ihres Geldes wünschen, müssen Sie das der
Bausparkasse schriftlich und nicht der Bank mündlich mitteilen.
Wenn Sie Wert darauf legen, dass gegebenenfall Wohnungsbauprämie und Bonuszins ungeschmälert für Ihren Vertrag mit überwiesen werden, dann
müssen die 7 Jahre Laufzeit erfüllt sein. Kündigungsfrist für Ihren Vertrag finden Sie in den Bedingungen. Wenn Sie einen neuen Vertrag
wünschen, dann können Sie den ja abschließen. Und wenn Sie keinen
wünschen, brauchen Sie auch nichts zu tun.
Gruß
Günther

nee, das kann man so pauschal nicht sagen.
die 7jährige bindungsfrist - es wurde schon erwähnt in diesem forum - gitl eigentlich nur bei prämienunschädlicher auflösung des bsv. ansonsten spielt die zeit keine rolle.
wann ein bsv „zuteilungsreif“ ist (also in ein darlehn umgewandelt wird) entscheidet die bausparkasse nach höhe der einzahlung, der laufzeit und sonstige allg. bedingungen - das alles schlägt sich nieder in der sog. bewertungszahl. i.a. sind das schon so um die 7 jahre herum, muß aber nicht sein - es gibt auch tarife, da werden bsv´s deutlich früher zugeteilt. oder eben auch später.
manache bausparkassen zahlen sogar noch einen „extrabonus“ als verzinsung, wenn man das darlehn nicht in anspruch nimmt - das kommt dann aber immer auf die gesamtwirtschaftliche situation an. daher kann man so pauschal nicht sagen, daß eine auflösung eines bsv immer mit kosten (=schaden) verbunden ist (ich z.b. habe 2 bsv aufgelöst und mir das guthaben auszahlen lassen, ohne daß ein schaden (=zusatzkosten) entstanden ist.

gruß, boris

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Hallo,

die 7jährige bindungsfrist - es wurde schon erwähnt in diesem
forum - gitl eigentlich nur bei prämienunschädlicher auflösung
des bsv. ansonsten spielt die zeit keine rolle.

sagt nicht schon das Wort „prämienunschädlich“, dass da was verloren geht?

Ich kenne keinen Fall, wo ein BSV gekündigt und die Wohnungsbauprämie ausgezahlt wurde … Da macht Pi*Daumen einen Verlust von. u.U. ~300 EUR in 7 Jahren …

Wenn er Ausläuft ist das eine andere Frage.

Grüße

ja, aber die prämienschädlichkeit ist abhängig von der haltedauer. und da gelten immer noch die 7 jahre.
ich habe meinen bsv nach knapp 9 jahren aufgelöst, weil ich den schotter brauchte, aber nix zum bauen hatte. da die 7 jahre bindungsfrist abgelaufen waren und ich nach den 7 jahren einen neuen bsv bespart hatte, auf den dann die wb-prämie lief, gab´s kein problem - sowohl wohnbauprämie als auch an-sparzulage wurden anstandslos und ohne verluste ausgezahlt. natürlich mag das von bs-kasse zu bs-kasse variieren, ob die sich da noch einen hunni abzweigen oder nicht…

gruß, boris