Hallo,
habe für ein Bausparvertrag bzw.Bauspardarlehen meines Sohnes gebürgt.Kein Problem.Mein Sohn ging vor ca.4 Jahre in die priv.Insolvenz.Kein Problem denn die fälligen Beiträge und Zahlungen gerieten niemals in Verzug.
Nun, meldet sich die Bausparkasse und behauptet das ich,bedingt durch die Insolvenz meines Sohnes, eine Umschreibung des Darlehens sowie des Bausparvertrages auf mich,meinen Namen,hinnehmen müßte.
Auch nach merfachem Studium der Gesch.-Bedingungen der Bspk. kann ich eine solche Bedingung jedoch nicht finden lediglich bei Beitragsrückständen währe der Sicherungsgeber(ICH) zur Zahlung verpflichtet.
Nun bin ich jedoch z.Zt.Arbeitslos und befürchte wenn ich evtl.ALG2 werde(was ich jedoch nicht hoffe) das dann das Guthaben des Bausparvertrages mir negativ angerechnet werden könnte.
Meine Frage.
Kann die Bausparkasse diese Umschreibung von mir verlangen.Habe diese Absicht schon schrifftlich bei der Bspk.abgelehnt und wiedersprochen.
Guten Tag hafimann,
im Kern läuft Ihr Anliegen darauf hinaus, ob bei Bürgschaft schon vorbeugend und abweichend von den von Ihnen genannten Vertragsbedingungen ein Bürge bereits gewürgt werden kann.
Das ist eine rein juristische Frage - unabhängig von dem umgebenden
Bausparmantel. Verbindlich werden Sie hier deswegen kaum eine Antwort erhalten können. Aus dem Bauchgefühl heraus meine ich, dass Sie zunächst nicht falsch gehandelt haben. Wenn es aus BGBG heraus eine
Anspruchsgrundlage gibt, dann wird Ihnen der Hausjurist das schon
mitteilen. Wenn da nur Quark kommt, dann wissen Sie auch, woran Sie sind. Ein Verständnisproblem bleibt indessen: Wenn es sich um ein
Bauspardarlehen handelt, wieso sprechen Sie dann von Guthaben, dass man Ihnen anrechnen könnte ?
Gruß
Günther
Guten Tag,
Hallo Günther
Hier handelt es sich um einen vor finanzierten Bausparvertrag der zwar schon ein Guthaben besitzt aber noch nicht -auszahlungsreif ist. Das vor finanzierte BAUSPARDARLEHEN wird nach Auszahlung von diesem gedeckt.
Gruß
Hafimann