Jigga
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Guten Tag,
die Person, auf der das Bauspardarlehen lief, ist verstorben. Die Ehefrau (Hausbesitzerin) stand als 2. Person im Vertrag.
Kann das Bauspardarlehen jetzt sofort abgelöst werden, ohne zahlung von „Straf“ zinsen?
Also besteht im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht?
Kann das Bauspardarlehen jetzt sofort abgelöst werden, ohne
zahlung von „Straf“ zinsen?
Ein Bauspardarlehen, also ein zugeteiltes Darlehen ist immer sofort ablösbar.
Also besteht im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, besteht es nicht. Das Darlehen geht auf den Erben über. Außredm gibt es hier offenbar einen zweiten Darlehensnehmer, der nicht verstorben ist.
Jigga
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muss eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden?
Wenn es ein zugeteiltes Bauspardarlehen ist, nicht.